Bundestagswahl: Deutlicher Anstieg der Briefwahl

Am kommenden Sonntag, den 26. September, wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. In Hamburg sind rd. 1,299 Mio. Personen wahlberechtigt. Davon 4.453 im Ausland lebende Wahlberechtigte mit letztem Inlandswohnsitz in Hamburg.

 

Der bereits seit der letzten Bundestagswahl 2017 zu beobachtende Trend zur Briefwahl hält unverändert an: In Hamburg haben sich kurz vor dem Wahltag rd. 534.000 Wahlberechtigte für die Briefwahl entschieden (rd. 40 Prozent der Wahlberechtigten). Ein Plus von gut 10 Prozentpunkten im Vergleich zur Bundestagswahl 2017. Mit der Wahlentscheidung sind schon mehr als 345.000 Wahlbriefe bei den Kreiswahlleitungen eingegangen, dies entspricht einer Quote von rd. 65 Prozent. Zum Vergleich: 2017 haben insgesamt 364.213 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Brief abgegeben.

Der Anstieg der Briefwahl erfordert auch eine Erhöhung der Briefwahlvorstände für das Auszählen. Rd. 790 Briefwahlvorstände werden am Wahltag die Ergebnisse in den Briefwahlbezirken ermitteln. Weil zugleich aber auch die Urnenwahl gewährleistet werden muss, hat sich die Anzahl der ehrenamtlichen Wahlvorstände deutlich von rd. 12.000 auf 16.000 erhöht. Dies unterstreicht das hohe demokratische Engagement der Hamburgerinnen und Hamburger.

Landeswahlleiter Oliver Rudolf: „Ob per Brief oder an der Wahlurne, wichtig ist mitzuentscheiden, wer im nächsten Deutschen Bundestag die politische und gesellschaftliche Entwicklung bestimmt.“

Briefwahl

Wer jetzt noch Brief wählen möchte, muss sich allerdings beeilen. Der Antrag kann nur noch bis Freitag, 18.00 Uhr gestellt werden – am besten direkt in der zuständigen bezirklichen Wahldienststelle und dort auch gleich vor Ort per Brief wählen.

Wichtig: Der rote Wahlbrief muss bis spätestens am Wahlsonntag (26. September) um 18.00 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingegangen sein. Rote Wahlbriefe spätestens bis Donnerstag (23. September) in die Post geben, danach möglichst direkt im Bezirksamt abgeben oder in den Briefkasten vom Bezirksamt einwerfen.

Krank am Wahlsonntag?

Bei plötzlicher Erkrankung kann Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr beantragt werden: Mit dem vorausgefüllten Antrag, aus der Wahlbenachrichtigung, kann auch eine Person zur Abholung der Wahlunterlagen bevollmächtigt werden: einfach unterschreiben und Bescheinigung über Krankenhausaufenthalt bzw. ärztliches Attest beifügen oder die plötzliche Erkrankung auf andere Weise glaubhaft machen. Die bevollmächtigte Person die Unterlagen in der Wahldienststelle abholen und anschließend den Wahlbrief bis 18.00 Uhr zur Kreiswahlleitung (Hausanschrift auf dem roten Wahlbrief) bringen lassen. Dies gilt auch für den Fall einer Quarantäneanordnung.

Barrierefrei wählen

868 der 1.268 Wahllokale haben einen barrierefreien Zugang. Ist das eigene Wahllokal nicht barrierefrei, kann mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen in jedem Wahllokal des eigenen Wahlkreises gewählt werden. Alle Wahlberechtigten haben so die Möglichkeit, in einem barrierefreien Wahllokal zu wählen.

Auch zu dieser Wahl stellt der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V. (www.bsvh.org) Stimmzettelschablonen zur Verfügung. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können die Stimmzettelschablonen sowie die Informationen zur Bundestagswahl auf Audio-CDs beim Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V. (BSVH) unter Telefon 040 209 404-0 oder per E-Mail an info(ät)bsvh.org kostenlos anfordern.

Übrigens: Das Loch oben rechts im Stimmzettel ist für den Einsatz des Stimmzettels bei den Stimmzettelschablonen gedacht. Beim Einlegen des Stimmzettels in die Schablone kann die blinde oder sehbehinderte Person ertasten, ob sie den Stimmzettel richtig mit der Vorderseite nach oben eingelegt hat.

Bei Fragen: Wahl-Hotline – 115

Wahlbenachrichtigung verlegt? Kein Problem. Man kann auch ohne Wahlbenachrichtigung mit seinem Personalausweis wählen. Welches Ihr Wahllokal ist und alle anderen Fragen zur Wahl beantwortet auch am Wahlwochenende jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr der Telefonische Hamburg-Service unter Telefon: 115.

Corona-Regelungen

In den Wahllokalen und den Auszählzentren der Briefwahl ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und es ist eine medizinische Maske zu tragen.

Wählerinnen und Wähler nehmen bitte neben der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis auch eine medizinische Maske und einen Kugelschreiber mit in ihr Wahllokal.

Wer aus gesundheitlichen Gründen von dem Tragen einer Maske befreit ist, muss dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen. Für Wahlbeobachtende, die von der Maskenpflicht befreit sind gilt zusätzlich, dass sie neben einem Attest auch einen Nachweis über den Status geimpft, genesen oder PCR-getestet vorlegen müssen.

Öffentliche Auszählung der Stimmzettel

Jede interessierte Person kann bei der Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal dabei sein. Die Ergebnisermittlung darf aber nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Die ehrenamtlichen Wahlvorstände zählen die Stimmzettel aus und entscheiden in Zweifelsfällen über die Gültigkeit der Stimmen.

Auch die Auszählung der Briefwahl ist öffentlich (zentrale Standorte unter: www.hamburg.de/wahlen): Ab 15.00 Uhr öffnen die Briefwahlvorstände die roten Wahlbriefe und entscheiden über deren Zulassung. Die blauen Stimmzettelumschläge aus den zugelassenen Wahlbriefen werden erst um 18.00 Uhr geöffnet. Dann werden die darin befindlichen Stimmzettel ausgezählt.

Das vorläufige amtliche Endergebnis

Die ehrenamtlichen Wahlvorstände zählen ab 18.00 Uhr die Stimmzettel aus. Dabei gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken werden kurz nach der Eingabe als Kopie im Internet präsentiert. So kann die Entwicklung im Internet mitverfolgt werden: www.bundestagswahl-hh.de.

Das vorläufige amtliche Endergebnis gibt der Landeswahlleiter bekannt, wenn alle Urnenwahllokale und Briefwahlbezirke die Stimmzettel ausgezählt haben.

Mit dem Bundesergebnis und damit der vorläufigen Gesamtverteilung von Sitzen auf Hamburger Bewerberinnen und Bewerber ist voraussichtlich in den frühen Morgenstunden des 27. September zu rechnen. Der Bundeswahlleiter stellt dieses vorläufige Ergebnis nach Feststellung in sein Internetangebot: www.bundeswahlleiter.de.

Weitere Informationen des Statistikamtes Nord finden Sie unter www.statistik-nord.de/wahlen/wahlen-in-hamburg/bundestagswahlen/2021.

Pressemitteilung Behörde für Inneres und Sport / Landeswahlamt


Bundestagswahl: Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Am morgigen Samstag, 21. August 2021, wird die Deutsche Post die ersten Wahlbenachrichtigungen zustellen. Bis zum 4. September sollen alle rund 1,3 Millionen Hamburger Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten haben. Wer am 4. September noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sich aber für wahlberechtigt hält, sollte sich schnell bei seiner Wahldienststelle melden (Info beim Telefonischen HamburgService unter der Rufnummer 115).

Die Wahlbenachrichtigung erhält auch, wer bereits Briefwahl beantragt hat, denn der Druck hat bereits am 16. August begonnen. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann mit der Wahlbenachrichtigung aber nicht mehr wählen.

Die Wahlbenachrichtigung enthält die Angaben zum eigenen Wahllokal für den Wahltag. 1.268 Wahllokale haben am Wahltag für die Stimmabgabe geöffnet. Mit der Wahlbenachrichtigung wird auch ein Antragsformular für die Briefwahlunterlagen versandt. Ein aufgedruckter QR-Code führt unmittelbar zum Online-Antragsverfahren. Mit dem Vordruck können die Unterlagen aber auch schriftlich oder direkt vor Ort bei der Wahldienststelle beantragt werden.

Landeswahlleiter Oliver Rudolf: „Die Briefwahl ergänzt die Urnenwahl, in der Praxis ersetzt die Briefwahl aber zunehmend den gemeinsamen Gang zum Wahllokal und könnte einen Anteil von 50 Prozent einnehmen.“

Die Wahlbenachrichtigungen und der zu erwartende Anstieg der Briefwahl erhöhen im Wahlverfahren noch einmal die Bedeutung der Deutschen Post und einer zügigen Zustellung.

Stefan Eckelmann, Niederlassungsleiter Deutsche Post DHL Hamburg: „Wir sind gut auf die höheren Mengen vorbereitet und gerne wieder verlässlicher Partner für eine sichere und pünktliche Durchführung der anstehenden Bundestagswahlen.“

Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport (20.8.)


Letzte Umfragen…
gab es vom Meinungsforschungsinstitut Forsa (Auftraggeber RTL/n-tv) am 21.9.:
CDU/CSU 22%
SPD 25%
GRÜNE 17%
FDP 11%
LINKE 6%
AfD 11%
Sonstige 8%

Mehr Infos: https://www.wahlrecht.de

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