Bundeswehr-Tornados am Hamburger Flughafen:

Wer schützt die Bevölkerung? Militärische Nutzung des innerstädtischen zivilen Flughafens sorgt für neue Debatten um Fluglärm und Schutzrechte
­Was vor wenigen Jahren noch als Ausnahmefall gegolten hätte, wird nun offiziell geübt: Tornado-Kampfflugzeuge der Luftwaffe nutzen einen zivilen Verkehrsflughafen mitten in einer Millionenstadt. Der Hamburger Flughafen soll als Ausweichstandort für militärische Verbände erprobt werden. Für die von Fluglärm betroffenen Menschen stellt sich deshalb eine einfache Frage: Wer schützt ihre Gesundheit, wenn zivile Infrastruktur zunehmend militärisch genutzt wird?

Während die Antworten des Senats auf eine aktuelle Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) der Fraktion Die Linke zum militärischen Flugbetrieb am Hamburger Flughafen noch ausstehen, wird bereits die nächste militärische Nutzung des Flughafens vorbereitet.

Nach Angaben von Flughafen und Bundeswehr sollen vom 8. bis 12. Juni sechs Tornado-Kampfflugzeuge des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 „Immelmann“ am Hamburg Airport stationiert werden. Ziel der Übung ist die Erprobung ziviler Flughäfen als Ausweichstandorte für militärische Verbände. Bekannt wurde die Übung bislang lediglich im Rahmen der gestrigen Sitzung der sogenannten Allianz für den Fluglärmschutz.

Mit der aktuellen Anfrage an den Senat (SKA) werden genau jene Fragen aufgeworfen, die sich nun mit neuer Aktualität stellen: Welche Auswirkungen hat militärischer Flugbetrieb auf einem zivilen Verkehrsflughafen? Wie werden zusätzliche Lärmbelastungen bewertet? Welche Rolle spielen Fluglärmschutzbeauftragte und Fluglärmschutzkommission? Und welche Transparenz- und Beteiligungsrechte haben die von Fluglärm betroffenen Menschen?

Auslöser der Anfrage waren militärische Flugbewegungen Ende März, bei denen nach Angaben des Senats an Hamburger Messstellen Lärmspitzen von bis zu 90 Dezibel registriert wurden. Die Anfrage greift die daraus resultierenden Fragen nach Zuständigkeiten, Transparenz, Nachtflugregelungen und der Einbindung bestehender Fluglärmschutzstrukturen auf.

Aus Sicht des Umweltverbands BIG Fluglärm in Hamburg erhält die Debatte durch die angekündigte Tornado-Übung zusätzliche Brisanz. Der Tornado gehört zu den lautesten regelmäßig eingesetzten Luftfahrzeugen in Deutschland. Dennoch liegen bislang keine belastbaren Angaben dazu vor, welche zusätzlichen Lärmbelastungen während der mehrtägigen Übung zu erwarten sind. Öffentlich nachvollziehbare Angaben zu Flugbewegungen, Flugprofilen oder den zu erwartenden Lärmbelastungen wurden bislang nicht veröffentlicht.

Hierzu erklärt Martin Mosel, Vorsitzender des Umweltverbands BIG Fluglärm in Hamburg:
„Die entscheidende Frage lautet nicht mehr, ob einzelne Militärflugzeuge einen zivilen Flughafen nutzen dürfen. Entscheidend ist, ob die bestehenden Schutz-, Transparenz- und Beteiligungsrechte auch dann greifen, wenn militärischer Flugbetrieb zivile Infrastruktur nutzt.

Über zusätzliche Fluglärmbelastungen durch Tornado-Flüge darf nicht in einem Stuhlkreis namens Allianz für den Fluglärmschutz gesprochen werden, während die zuständige Fluglärmschutzkommission außen vor bleibt. Das gesetzlich vorgesehene Fachgremium für Fragen des Fluglärmschutzes ist die Fluglärmschutzkommission.

Wir erwarten vom Senat eine vollständige Beantwortung der parlamentarischen Anfrage und eine klare Darstellung, welche Schutzmechanismen für die betroffene Bevölkerung gelten und wie diese bei militärischer Nutzung eines zivilen Flughafens sichergestellt werden.“ ­
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Darüber hinaus fordert der Umweltverband eine Befassung der Fluglärmschutzkommission Hamburg mit den Auswirkungen der geplanten Tornado-Übung. Besonders irritierend ist dabei, dass das Thema in der Sitzung der Fluglärmschutzkommission am 8. Mai keine erkennbare Rolle spielte. Angesichts des organisatorischen Vorlaufs einer mehrtägigen Verlegung von sechs Tornado-Kampfflugzeugen erscheint es wenig wahrscheinlich, dass die Planungen erst nach dieser Sitzung begonnen haben.

Die angekündigte Tornado-Übung zeigt, dass die militärische Nutzung ziviler Flughäfen längst Realität ist. Die offenen Fragen zu Gesundheitsschutz, Transparenz und Zuständigkeiten müssen jetzt beantwortet werden.

Hinweis: Panavia Tornado
Der Panavia Tornado ist ein zweistrahliges Mehrzweckkampfflugzeug der Bundeswehr und seit den 1980er Jahren im Einsatz. Entwickelt wurde der Flugzeugtyp gemeinsam von Deutschland, Großbritannien und Italien. Die Luftwaffe nutzt den Tornado unter anderem für Tiefflugoperationen, Aufklärungsflüge, elektronische Kampfführung und konventionelle Luftangriffe. Charakteristisch sind die schwenkbaren Tragflächen sowie die hohe Geschwindigkeit im Tiefflug. Der Tornado gilt zudem als besonders lärmintensives Militärflugzeug. Insbesondere bei Start und Steigflug entstehen deutlich höhere Maximalpegel als bei vielen zivilen Verkehrsflugzeugen. Der Einsatz von Nachbrennern kann die Lärmbelastung zusätzlich erhöhen.
Quelle: Bundeswehr, technische Herstellerangaben sowie öffentlich zugängliche Informationen
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­Über BIG Fluglärm in Hamburg:
Als anerkannter Umweltverband vertritt BIG Fluglärm in Hamburg seit 1988 die Interessen der durch Fluglärm betroffenen Menschen in Hamburg und der Metropolregion. Der Verband setzt sich für wirksamen Klima- und Gesundheitsschutz sowie für eine verantwortungsvolle Luftverkehrspolitik ein.

Pressemitteilung BIG Fluglärm

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