Corona-Warn-App: datenschutzkonformes Modell am Start

Mit der Corona-Warn-App (CWA) wird das Ziel verfolgt, die Ausbreitung der Covid-19-Infektionen einzudämmen. Der Gedanke dahinter ist, dass Infektionsketten leichter erfasst und unterbrochen werden können.

 

Dazu informiert die Corona-Warn-App Nutzerinnen und Nutzer per Mitteilung, wenn sie sich in der Vergangenheit für eine bestimmte Zeitdauer in der näheren Umgebung einer mit SARS-CoV-2-Virus infizierten anderen Person aufgehalten haben und diese infizierte Person die eigene Infektion in der CWA hinterlegt hat.

Seitdem erste Überlegungen zu einer solchen App veröffentlicht wurden, haben sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden nachdrücklich dafür eingesetzt, dass eine solche App immer auf einer strikten Freiwilligkeit basieren muss und keine Verpflichtung bestehen darf, sich diese App auf dem eigenen Smartphone zu installieren. Auch muss der Zweck allein die Aufdeckung potenzieller Infektionskontakte für die nutzende Person selbst sein. Staatliche Stellen dürfen zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten auf dem Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App erhalten.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) ist davon überzeugt, dass nur durch eine größtmögliche Transparenz und nachvollziehbare Datenerhebungen ein großer Anteil der Bevölkerung eine solche App nutzen wird. Dazu trägt auf der technischen Seite insbesondere die politische Entscheidung bei, eine vollständig dezentrale App zu konzipieren und auf eine zentrale Speicherung von Daten zu verzichten. Auch der eigentliche Abgleich der bekanntgewordenen Infektionspersonen wird möglichst datensparsam auf den einzelnen Smartphones durchführt und nicht auf einem zentralen Server vorgenommen. Die anfänglichen Überlegungen, trotz Vorbehalten aus Wissenschaft und informierter Öffentlichkeit ein zentrales Modell zu forcieren, wurden vom HmbBfDI mit Sorge beobachtet.

Die politische Entscheidung, die Hersteller der App – SAP und die Deutsche Telekom – zu einer quelloffenen Entwicklung der Corona-Warn-App zu verpflichten, wird ausdrücklich begrüßt und als Muster für kommende transparente Projekte der öffentlichen Verwaltung verstanden. Unabhängige Organisationen erhalten dadurch die Möglichkeit, Konzept und Realisierung zu analysieren, Herstellerangaben kritisch zu hinterfragen und sicherzustellen, dass die Interessen der Betroffenen umfassend berücksichtigt werden. Der HmbBfDI geht, ebenso wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), davon aus, dass die beteiligten Unternehmen offene Punkte und eventuell auftretende (Sicherheits-)Lücken schnellstmöglich angehen werden, um die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Zudem unterstützt der HmbBfDI die in der Diskussion befindliche Forderung nach einer gesetzlichen Regelung mit genauer Differenzierung der jeweiligen Befugnisse, die die Akzeptanz der Corona-Warn-App weiter erhöhen würde.

Hierzu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die App ist ein modernes Instrument, um Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die intensive Diskussion über das Konzept der Corona Warn-App hat die Bereitstellung der App verzögert. Es hat sich jedoch gelohnt zu warten: Die Freiwilligkeit der Nutzung wurde von der Politik anerkannt und das technische Konzept so umgestellt, dass der Datenschutz in beispielhafter Weise gewährleistet werden kann. Dennoch hätte eine besondere gesetzliche Regelung davor schützen können, dass die App im täglichen Leben als Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten abgefordert wird. Die Freiwilligkeit darf nicht dadurch beschränkt werden, dass der Zugang zu bestimmten Orten oder Einrichtungen davon abhängig gemacht wird, ob man die Corona-Warn-App nutzt. Soweit der Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes reicht, sind mögliche Missbräuche der Freiwilligkeit Sache der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Datenschutzverstöße können dann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Zu gegebener Zeit sollte außerdem in einer Evaluation überprüft werden, ob mit einer solchen Tracing-App das Ziel unterstützt werden kann, Ansteckungsketten frühzeitig zu unterbrechen.“

Der HmbBfDI möchte hiermit zudem hinweisen

  • auf die Informationen der Bundesregierungen zu Falschmeldungen im Kontext der CWA (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/mythen-und-falschmeldungen/corona-app-falschmeldungen-1758136),
  • die Frageliste der Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/apps-und-software/coronawarnung-per-app-fragen-und-antworten-zur-geplanten-tracingapp-47466),
  • sowie auf die Pressemitteilung des BfDI (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/12_Corona-Warn-App.html).

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit


Corona-App: Ein wichtiger Baustein zur Eindämmung der Pandemie

Die Corona-Warn-App ist an den Start gegangen. Sie wurde unter strengen datenschutzrechtlichen Auflagen entwickelt und dient der Nachverfolgung von Kontakten und somit zur Eindämmung der Corona-Infektionen. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt die Einführung der App und empfiehlt allen Hamburgerinnen und Hamburgern die freiwillige Nutzung.

Dazu Jenny Jasberg, Vorsitzende der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist gut, dass die monatelange Hängepartie der Bundesregierung vorbei ist und eine gute, datenschutzkonforme App zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten vorliegt. Sie kann ein wichtiger Baustein zur Eindämmung der Pandemie sein. Um das Vertrauen und die Rechtssicherheit zu erhöhen, machen wir uns für eine gesetzliche Regelung stark, die den Einsatz der App regelt.“

Dazu Dominik Lorenzen, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Corona-Warn-App gehört zu einer vernünftigen Exit-Strategie aus der anhaltenden Krisensituation, in die uns die Pandemie geworfen hat. Damit sie ihre Funktion erfüllt ist es wichtig, dass viele Menschen sie nutzen – und zwar freiwillig. Wir als Grüne stehen zum Einsatz dieser App, weil sie helfen kann, das Virus weiter zurückzudrängen und damit Grundrechtseinschränkungen weiter aufzuheben.“

Pressemitteilung GRÜNE Bürgerschaftsfraktion Hamburg


Start der Corona-Warn-App: „Was wir brauchen sind Downloads, Downloads, Downloads“

Seit heute ist die Corona-Warn-App der Bundesregierung für die Betriebssysteme Android und iOS in Deutschland verfügbar. Mithilfe der App können Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehen, ob sie sich in der Umgebung einer mit dem Coronavirus infizierten Person aufgehalten haben, wenn diese die Corona-Warn-App ebenfalls nutzt. Für die SPD-Bürgerschaftsfraktion ist die neue App damit ein wichtiger Baustein, um der Corona-Pandemie zu begegnen und Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Dazu Claudia Loss, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Corona-Warn-App haben wir ein nützliches Werkzeug, um der Pandemie zu begegnen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die breite Mehrheit der Bevölkerung das Angebot auch wirklich nutzt. Was wir brauchen sind Downloads, Downloads, Downloads – erst dann kann die App ihre volle Wirkung entfalten. Ich bin mir sicher, dass die Hamburgerinnen und Hamburger das sorgfältig austarierte Angebot der Bundesregierung annehmen und nachfragen werden. Die App setzt auf Anonymität, Datenschutz und Freiwilligkeit und räumt damit viele der im Vorfeld geäußerten Sorgen aus. Gleichzeitig gibt sie uns die Möglichkeit an die Hand, Infektionsketten sehr wirkungsvoll nachzuverfolgen. Mit der Nutzung der Corona-Warn-App können wir als Hamburgerinnen und Hamburger ab heute ein gemeinsames Zeichen gegen die Corona-Pandemie setzen.“

Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion


Gemeinsam Corona bekämpfen: Corona-Warn-App der Bundesregierung geht an den Start

Ab heute steht die Corona-Warn-App des Bundes zum kostenlosen Download bereit. Neben den bewährten Abstands- und Hygieneregeln stellt die App einen weiteren Baustein dar, um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Die Installation der App ist freiwillig und die persönlichen Daten sicher. Es werden weder Name noch Standort übermittelt.

Die Corona-Warn-App informiert die Nutzerinnen und Nutzer, wenn sie Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Wer frühzeitig gewarnt wird, kann gezielt Kontakte reduzieren und so Infektionsketten unterbrechen. Jede Hamburgerin und jeder Hamburger kann mit der Nutzung der App dazu beitragen, die Pandemie zu bekämpfen, da das Prinzip auf eine möglichst große Teilnehmerzahl baut. Neben Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Abstandhalten und Alltagsmasken ist die App ein wichtiges Mittel, um Menschenleben zu schützen.

Die kostenlose Corona-Warn-App steht ab sofort im App Store und bei Google Play zur Verfügung. Sie ist barrierefrei und läuft batterieschonend im Hintergrund. Sie nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App nutzen. Die Smartphones „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom Robert Koch Institut (RKI) festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus, die in der App 14 Tage gespeichert werden. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren.

Damit nicht einfach der Button „infiziert“ unabhängig vom Vorliegen eines positiven Testergebnisses ausgelöst werden kann, bedarf es einer zusätzlichen Verifizierung. So können Falschmeldungen vermieden werden.

Für Hamburg gilt weiterhin, dass bei Symptomen möglichst der Arztruf 116 117 kontaktiert werden soll. Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus RKI-Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116 117 telefonisch kontaktiert werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr sollte im Verdachtsfall nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufgesucht werden.

Alle Fragen und Antworten zu der neuen Corona-Warn-App werden hier beantwortet: https://www.hamburg.de/corona-warn-app/

Die Bundesregierung informiert auf www.corona-warn-app.de über die App.

Mitteilung der Pressestelle des Senats

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