“CRISPR-CAS als Gentechnik ist Hochrisikotechnologie”

Im Nachgang der Grünen Woche richtet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sein Augenmerk erneut auf die rasante Entwicklung der modernen Gentechnik und fordert eine kritische Auseinandersetzung mit den Risiken und Gefahren beim zunehmenden Einsatz dieser Techniken in der Landwirtschaft, der Tierzucht oder der Humanmedizin.

 

Konkret fordert der BBU u. a. die Einstufung der CRISPR-CAS-Methode als Gentechnik und Hochrisikotechnologie durch das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie die Aufnahme eines Verbots von CRIPR-CAS in den Koalitionsvertrag von SPD und CDU.
Seit 2016 wird die CRISPR-CAS-Methode, ein Verfahren, bei dem mit Hilfe einer so genannten Enzymschere sehr präzise einzelne Sequenzen aus der DNA von Pflanzen, Tieren und Menschen herausgeschnitten und durch fremde Genabschnitte ersetzt werden kann, von weiten Kreisen der Wissenschaft als sehr effiziente, kostengünstige und nebenwirkungsfreie Methode in der Pflanzen- und Tierzucht gefeiert. Auch in der Humanmedizin bei der Therapie von genetischen Erbkrankheiten weckt dieses Verfahren viele, zum Teil unbegründete Hoffnungen und Begehrlichkeiten. In der Pflanzenzucht soll eine breitere Artenvielfalt und -veredelung, eine höhere Resistenz gegen Schädlinge, eine raschere Wiederaufforstung kostengünstiger erreicht werden. Auch in der Tierzucht werden gezielt Mutationen ausgelöst, um von bestimmten Rassevorteilen, höheren Milcherträgen oder größeren Fleischmengen zu profitieren.

Bisherige Erfahrungen beim Einsatz in der Pflanzenzucht bleiben aber weit hinter den geschürten Erwartungen zurück. Die CRISPR-CAS-Methode steht im Verdacht, die DNA nachfolgender Pflanzen- Tier- und menschlicher Generationen nachhaltig zu verändern und nicht nur eine reine Züchtungstechnik zu sein, sondern neue schwerwiegende Störungen und Erkrankungen hervorzurufen. Deshalb fordert der BBU:
-Eine Einstufung der CRISPR-CAS-Methode als Gentechnik und Hochrisikotechnologie durch das Bundesinstitut für Risikobewertung
-Beim Einsatz von Genome Editing und CRISPR-CAS in der Humanmedizin im Rahmen von Studien und eigen- sowie fremdnütziger Forschung müssen die Patienten gemäß der Deklaration von Helsinki über die Risiken und Gefahren informiert werden, bevor sie einer Untersuchung zustimmen. Hinzugezogene Ethik-Kommissionen müssen ein Veto- und Ablehnungsrecht haben, wenn der Heilungserfolg nicht absehbar ist.
-die Aufnahme eines Verbots von CRIPR-CAS in den Koalitionsvertrag von SPD und CDU. Die Methode darf weder in der Tier- und Pflanzenzüchtung geschweige denn in der Humanmedizin ohne Risikoauflagen, Aufklärung oder die Einbindung von Umwelt- und Gesundheitsverbänden in ein Beratungsverfahren eingesetzt werden
-eine EU-weite Ablehnung von CRISPR-CAS als reine Züchtungsmethode. Bei der zurzeit anhängigen Klage französischer Saatgutfirmen um Zulassung als Züchtungsverfahren fordert der BBU eine Verbotsverfügung des EuGHs aufgrund der befürchteten DNA-Veränderungen
-Zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung ist eine Kennzeichnungspflicht als „gentechnisch verändert“ von Lebensmitteln, die mit CRISPR-CAS hergestellt wurden, notwendig.
Hintergrundinformationen:
Von zahlreichen Saatgut-Unternehmen wird die CRISPR-CAS-Methode bisher nicht als klassische Gentechnik bewertet, sondern größtenteils als reine Züchtungsmethode verharmlost. Damit werden ein gentechnisches Prüfverfahren und besondere Schutzmaßnahmen wie Abstand einhalten auf den bepflanzten Feldern vermieden.
Viele Ärzte und betroffene Patienten erhoffen sich durch den Einsatz von CRISPR-CAS beim Genome Editing eine raschere Erforschung und Heilung von genetisch bedingten, schwerwiegenden Erbkrankheiten. Viele Erkrankungen, die durch Mutationen oder fehlerhafte DNA ausgelöst werden, sind in ihren Folgen bisher kaum erforscht. Einzelne schadhafte Gensequenzen lösen aber nicht nur einen bestimmten krankheitsverursachenden Gendefekt aus, sondern geben darüber hinaus auch wesentliche Erbinformationen für andere wichtige körperliche und mentale Prozesse weiter. Völlig unklar ist nach dem bisherigen Stand der Forschung, ob die CRISPR-CAS-Methode auch die DNA von nachfolgenden Pflanzen-Tier und Humangenerationen nachhaltig beeinflusst und diese damit als genetisch verändert eingestuft werden müssen. In der Humanmedizin werden unabsehbare Folgen oder neuerliche Erkrankungen und Gendefekte auslöst, die mit der Methode eigentlich beseitigt werden sollten, wenn die eingefügten Genabschnitte nicht kompatibel mit der restlichen DNA sind, da selbst mit er Enzymschere nicht 100%ig passgenau geschnitten werden kann.

Für den Einsatz von Genome Editing nach CSRISPR CAS In der Humanmedizin bedarf es genauer Vorgaben und für die Patienten nachvollziehbare Aufklärung auch über die möglichen Risiken. Andernfalls ist zu befürchten, dass CRISPR-CASP, ähnlich wie der PRAENATEST zur Verhütung von Trisomie 21, als selbstverständliches Verfahren in die Schwangerschaftsvorsorge aufgenommen wird und damit einer weiteren Diskriminierung von behindertem Leben ohne eine sinnvolle Auseinandersetzung über die Ursachen und Bewältigung der Erkrankung Tür und Tor geöffnet wird. Eine vorschnelle oder falsche Entscheidung, eine Individualisierung von Behinderung als persönliches, leicht zu behebendes technisches oder selbst verschuldetes Schicksal, ohne dass die Gesellschaft eine Mitverantwortung übernimmt, führt in die Irre. Der Schritt zur gezielten Menschenzüchtung unter dem Deckmantel der Verhinderung von Behinderung und Leiden ist so nicht mehr weit.
Mehr Infos zum BBU: http://bbu-online.de / Tel. 0228-214032 / Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Pressemitteilung Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

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