Das Bezirksamt informiert: „Schottergärten“ nicht zulässig

In der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) ist der Umgang mit nicht überbauten Flächen und Vorgärten von Privatgrundstücken geregelt.

 

Möglichst viele dieser Teilflächen des Grundstückes sollen wasserdurchlässig belassen oder hergestellt sowie begrünt und bepflanzt werden. Dies trägt zur Verbesserung des Wasserhaushalts und des städtischen Kleinklimas bei. Eine wasserundurchlässige Versiegelung, beispielsweise mit Folie und Schotter oder Pflasterung, ist in diesen Bereichen nicht zulässig.

Erlaubt ist eine Versiegelung von Grundstücksteilen z. B. für Stellplätze, Zufahrten, Terrassen oder Standplätze für Abfallbehälter. Die Gartengestaltung soll hierdurch allerdings nicht erheblich beeinträchtigt werden, sodass trotz der Errichtung dieser Anlagen ein durch die Vorgärten geprägtes Straßenbild erhalten bleibt.

Garagen, Carports sowie Kellerersatzräume werden von dieser Regelung nicht erfasst und müssen beim Bezirksamt beantragt werden.

Pressemitteilung Bezirksamt Wandsbek


Position der FDP-Fraktion Wandsbek zur heutigen Presseinformation des Bezirksamtes Wandsbek zu „Schottergärten“: „Mobilitätswende ohne überzeugendes Konzept für ruhenden Verkehr unrealistisch“

„Die Positionierung des Bezirksamtes bezüglich sogenannter „Schottergärten“ ist eindeutig, aber nicht ganz nachvollziehbar“, sagt Birgit Wolff, Vorsitzende des FDP-Fraktion Wandsbek. „Wir können gut verstehen und auch unterstützen, dass Verdichtung weitgehend vermieden werden soll – allerdings ist das so nicht ganz stimmig zu Ende gedacht. In der Wandsbeker Bezirksversammlung wird immer wieder das Abstellen von Autos auf öffentlichem Raum kritisiert und der Abbau öffentlicher Parkplätze betrieben – die privaten Fahrzeuge sollen, so die Forderungen, auf dem privaten Gelände geparkt werden. Das aber erfordert eine gewisse Versiegelung! Manche Neubauten haben gar keine Vorgärten mehr, sondern nur noch versiegelte Parkfläche. Wer A sagt und Vorgärten begrünt und bepflanzt erhalten möchte, muss auch B sagen und den öffentlichen Straßenraum und eine ausreichende Anzahl an öffentlichen Parkflächen als Abstellfläche für Privat-PKW freigeben oder neu bereitstellen. Entsprechend attraktive Konzepte für den ruhenden Verkehr in unserem Bezirk mahnen wir schon seit langem an – eine Mobilitätswende ist ohne ein überzeugendes Konzept für den ruhenden Verkehr schlicht unrealistisch.“

Pressemitteilung FDP-Fraktion Wandsbek

Die WUZ meint: Hier liegt die FDP offensichtlich falsch. Dem Bezirksamt geht es nicht um versiegelte Vorgärten für Zuwegungen, Auffahrten oder Parkplätze, sondern um sogenannte Schottergärten. Hier werden statt Rasen oder Pflanzen, Schottersteine, die eigentlich neben Bahngleise gehören, vor die Häusern geschüttet. Diese Steinwüsten sollen verhindern, dass sich sogenanntes Unkraut ausbreitet und für ewige Schönheit sorgen. Was viele nicht wissen: Die Steinwüsten verschlechtern das Mikroklima im „Vorgarten“, denn sie heizen sich auf, was auch Auswirkungen auf das Haus dahinter hat. Zudem sind sie unökologisch, bieten vor allem Insekten und Kleintieren wenig Unterschlupf und Nahrung und tragen damit zum Rückgang der Artenvielfalt bei.

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