Datenabruf über Polizeicomputer –  Aufsichtsbehörde prüft

Sowohl in Hessen als auch in Hamburg und Berlin sollen Medienberichten zur Folge personenbezogene Daten über Polizeicomputer abgefragt worden sein, ohne dass ein dienstlicher Anlass dafür bestand. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geht in diesem Zusammenhang einer Meldung nach, dass von einer Hamburger Polizeidatenbank  Informationen über eine Journalistin abgefragt wurden.

 

Diese Abfragen stehen im zeitlichen Zusammenhang mit einem an sie adressierten Drohschreiben, das mit „NSU 2.0“ unterzeichnet worden war.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit befindet sich in Kontakt mit der Polizei Hamburg, die er zur Stellungnahme aufgefordert hat. Zwischenzeitlich wurde auch ein durch die Polizei vorermittelter Vorfall zur datenschutzrechtlichen Bewertung übergeben.

Hierzu Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die Vorkommnisse sind überaus beunruhigend und werden von der Datenschutzaufsicht sehr ernst genommen. Polizeiliche Befugnisse der Datenverarbeitung dürfen nicht missbraucht werden. Das ist bereits dann der Fall, wenn in amtlicher Funktion personenbezogenen Daten zu persönlichen Zwecken genutzt werden. Geschieht dies zudem, um Menschen einzuschüchtern, so ist dies rechtsstaatlich in keiner Weise hinnehmbar. Die hiervon Betroffenen benötigen unseren stärksten Schutz ihrer Rechte und Freiheiten. Insofern bedarf es einer transparenten und rückhaltlosen Aufklärung durch die zuständigen Stellen. Ich gehe davon aus, dass wir von der Hamburger Polizei in dieser Angelegenheit eine zügige Rückmeldung erhalten werden.“

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

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