Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Stromversorger frei wählen. Durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter ist es durchaus möglich Geld zu sparen. Ein Wechsel ist einfach und problemlos möglich. Auch die Entscheidung für Ökostrom schließt dabei keineswegs aus, dass es unterm Strich beim neuen Anbieter günstiger wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher können selbst entscheiden, von welchem Energieversorger sie sich beliefern lassen. Oftmals hindern aber mangelnde Information oder übertriebene Sorgen die Kunden daran, die Möglichkeit zum Wechsel zu nutzen. Dabei ist es für Privathaushalte keine Ausnahme, dass sie durch einen Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter jährlich rund 100 Euro bei den Stromkosten sparen. Entscheidend für den Preis des Stromes ist dabei der Anbieter, der Netzbetreiber oder die Stadt beeinflussen dieses Preisangebot nicht.
„Ein Wechsel des Stromanbieters kann sich spürbar auszahlen. Und Sorgen, dass der vorherige Stromanbieter den Strom kurzfristig abschaltet, muss niemand haben“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Auch bei einem Wechsel ist Ihr lokaler Versorger gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen. Der neue Anbieter stellt lediglich die von Ihnen benötigte Menge in das allgemeine Netz ein und bezahlt dem lokalen Versorger eine sogenannte Durchleitungsgebühr für den Transport in Ihren Haushalt.“
Was muss beim Energieanbieterwechsel beachtet werden? Ist Strom aus regenerativen Energiequellen zwangsläufig teurer? Das sind nur zwei der Fragen, die auftauchen können. Auf den Internetseiten der Verbraucherschutzbehörde unter www.hamburg.de/kundenschutz ist deshalb nachzulesen, was bei einem Wechsel beachtet werden sollte.
Verschiedene Internetportale ermöglichen zudem einen Überblick über die Energieanbieter. Auch Informationen darüber, wie der Strom erzeugt und ob beispielsweise speziell Ökostrom produziert wird, stehen online zur Verfügung. Dies kann jeder dann bei der Wahl des Stromanbieters berücksichtigen.
Pressemitteilung Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz