Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) empfiehlt, die Klage von Österreich und den Niederlanden gegen die deutsche Pkw-Maut abzuweisen.
„Die Entscheidung des Generalanwalts ist ein falsches Signal. Ich hoffe sehr, dass der EuGH den Empfehlungen nicht folgen wird und der Maut in ihrer derzeitigen Form eine Absage erteilen wird. Mit diesem diskriminierenden und bürokratischen Prestigeprojekt soll Geld in die deutsche Haushaltskasse fließen – nach aktuellen Schätzungen beliefen sich die Einnahmen aus der Maut auf 500 Millionen Euro. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man sich die Investitionslücke im Bereich unserer Infrastruktur ansieht“, so Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der Europa-SPD.
Beweggrund der Beschwerde war, dass die geplante Infrastrukturabgabe für Autos diskriminierend sei, weil sie Fahrerinnen und Fahrer aus anderen EU-Ländern anders behandle als Deutsche. Die Bundesrepublik verstoße damit gegen EU-Recht beziehungsweise gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Der Kompromiss, den die EU-Kommission mit dem deutschen Verkehrsministerium im November 2016 ausgehandelt hatte, besagt, dass im ersten Schritt alle Fahrzeughalterinnen und -halter gleich belastet werden. Fahrzeughalter, deren Fahrzeug in Deutschland registriert sind, sollen aber den entrichteten Mautbetrag über die KfZ-Steuer zurückerstattet bekommen.
“Die Umsetzung des Projekts wäre kompliziert, teuer und der Ertrag rechtfertigt am Ende den Aufwand in keiner Weise. Eine Maut ist nur dann ein legitimes Mittel der Verkehrspolitik, wenn sie von allen erhoben wird, die die Straßen nutzen – egal mit welchem Kennzeichen”, ergänzt Ismail Ertug.
Die Empfehlung des Generalanwalts ist für die obersten EU-Richterinnen und EU-Richter nicht bindend, in der Mehrzahl der Fälle folgen sie ihr aber. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.
Pressemitteilung SPD-Gruppe im Europäischen Parlament