Deutsche Umwelthilfe belegt in neuen Berechnungen

… die drei klimaschädlichen Aspekte der Dienstwagen-Förderung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert angesichts der klimaschädlichen und unsozialen Effekte des Dienstwagenprivilegs dessen sofortige Abschaffung. Die pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen mit nur 1 Prozent des Listenpreises bei Verbrennern und 0,5 Prozent bei Plug-In-Hybriden verführt Angestellte zur Entscheidung für spritdurstige und klimaschädliche Modelle und behindert die Verkehrswende.

 

Die aktuelle Regelung enthält keinen Anreiz, auf einen Dienstwagen zu verzichten oder ein sparsames Modell zu wählen – im Gegenteil. Besonders dramatisch ist die 0,5-Prozent-Besteuerung für Plug-In-Hybride, die wie reine Elektro-Pkw begünstigt sind, obwohl ihre realen CO2-Emissionen sogar noch höher sind als vergleichbare reine Pkw.

Aktuelle Beispielrechnungen der DUH zeigen, dass ein Audi A6 Limousine 55 TFSI quattro S tronic sport mit einem Listenpreis von 67.500 Euro einen Angestellten mit einem Jahresbruttogehalt von 100.000 Euro als Dienstwagen pro Monat nur 317 Euro kostet, die als Steuern für die private Nutzung zu zahlen sind. Die Kosten für das gleiche Modell liegen für einen Privatkäufer hingegen bei 1.381 Euro monatlich (ADAC Kostenrechner, 20.000 km/Jahr Privat-km) – also mehr als das Vierfache. Damit beträgt der finanzielle Vorteil für den Dienstwagennutzer gegenüber dem Privatkäufer über 1.000 Euro pro Monat.

In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer für 317 Euro im Monat ein Luxus-Neufahrzeug. Es fallen keine Kosten an für die Anschaffung. Übernommen sind Kfz-Steuer und Versicherung. Üblicherweise fallen auch keine Kosten für Diesel und Benzin für die private Nutzung an. Serviceaufenthalte, Fahrzeugwäsche oder kleinere, nicht von der Versicherung abgedeckte, Reparaturen fallen ebenfalls nicht an. Diese Kosten hat hingegen der private Fahrzeugkäufer alle zu tragen. Beim Dienstwagen übernimmt diesen Kostenvorteil ganz überwiegend der Bundesfinanzminister – zur Freude der Automobilkonzerne. Der Arbeitgeber kann diese Ausgaben wiederum als betriebliche Ausgaben steuerlich geltend machen.

Ähnlich sieht es bei einem Mercedes AMG E 53 4MATIC+ Coupé mit einem Listenpreis von 90.838 Euro aus: Hier liegt die monatliche Steuerbelastung für einen Dienstwagen mit Privatnutzung bei 426 Euro. Privat gekauft kostet das Modell hingegen 1.765 Euro pro Monat. Damit beträgt der finanzielle Vorteil für den Dienstwagennutzer gegenüber dem Privatkäufer über 1.300 Euro pro Monat.

Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Die Bundesregierung verführt mit dem Dienstwagenprivileg Arbeitnehmer zur Anschaffung übermotorisierter Dienstwagen, die sie sonst nicht gekauft hätten. Erst die Übernahme auch aller laufenden Kosten für die Privatnutzung zu einem Viertel der tatsächlichen Kosten erlaubt vielen Dienstwagennutzern die Wahl von Klimakiller-Limousinen und SUV-Stadtpanzern. Angesichts der Klima- und Energiekrise ist die Abschaffung der klimaschädlichen Dienstwagen-Förderung überfällig. Wir brauchen ein Ende dieser absurden Subventionierung von Privatfahrten mit Dienstwagen. Es kann nicht sein, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr ein ‘Schaufahren gegen den Klimaschutz’ auch noch finanzieren.“

Die DUH fordert eine Obergrenze für die Absetzbarkeit von Dienstwagen bei einem Kaufpreis von 30.000 Euro sowie eine Begrenzung auf Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb den EU-Flottengrenzwert von 95 g CO2/km einhalten. So lässt sich nicht nur das 365-Euro-Klimaticket für Bahn, Bus und Tram deutschlandweit finanzieren, sondern auch die dringend notwendigen Investitionen in einen besseren Bus- und Schienenverkehr.

Hintergrund:

Die 1-Prozent-Methode bedeutet, dass sich der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung von Dienstwagen pauschal und unabhängig von der Nutzung aus einem Prozent des Bruttolistenpreises des Pkw pro Monat ergibt. Bei Plug-In-Hybriden sind es sogar nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.

Der geldwerte Vorteil wird dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen und muss entsprechend versteuert werden. Diese pauschale Besteuerung unterschätzt vorsätzlich den tatsächlichen geldwerten Vorteil – zudem systematisch und massiv. Das Dienstwagenprivileg ist nicht nur klimaschädlich, sondern auch sozialpolitisch regressiv. Mit einer Reform sollte das Steuerprivileg des Dienstwagens sozial gerecht umgestellt und die Besteuerung klimapolitisch umgestaltet werden. Dazu muss der geldwerte Vorteil an die Realität und die realen CO2-Emissionen des Fahrzeuges ausgerichtet werden.

Bereits im August zeigte die DUH auf, wie die aktuelle Dienstwagenbesteuerung systematisch klimaschädliche Anreize setzt. Einzelne Luxus-Modelle werden mit bis zu 154.000 Euro und mehr steuerlich subventioniert. Auch bei Mitteklasse-Dienstwagen bedeutet die faktische Kopplung der Förderung an steigende CO2-Emissionen, dass klimaschädlichere Motorisierungen den höheren Zuschuss erhalten.

Rechenbeispiel für Mercedes-Benz E 53 AMG Coupé 4Matic+:

Bruttolistenpreis: 90.838,65 Euro, daraus ergibt sich ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von 10.896 Euro (12 Monate x 908 Euro (1 Prozent des Listenpreises))

Bei dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent beträgt die zu zahlende Lohn-/Einkommenssteuer, inkl. Solidaritätszuschlag mit Dienstwagen: 33.479 Euro gegenüber 28.371 Euro ohne Dienstwagen.

Die verbleibende monatliche Mehrbelastung beträgt: 426 Euro ((33.479 – 28.371) / 12)

Die Kosten des Privatkaufs wurden auf Grundlage des ADAC-Autokostenrechners ermittelt. Bei der Berechnung wurde dem Privatkäufer zusätzlich ein Rabatt in Höhe der vom ADAC angegebenen Ausstattungspauschale berechnet. Die Werte beziehen sich auf eine Haltedauer von 5 Jahren und einer jährlichen Fahrleistung von 20.000 Kilometern.

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe

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