Die Drogeriemarktkette dm nimmt nach Aufforderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) falsche Behauptungen nach der gerichtlichen Niederlage von dm zurück. Die DUH hatte vor dem Landgericht Karlsruhe erreicht, dass dm die eigenen Produkte nicht wie bisher mit der Kennzeichnung „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ bewerben darf.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Auf unsere gestrige Abmahnung zu falschen Behauptungen in der Pressemitteilung von dm hat die Drogeriemarktkette am heutigen Tag eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die von uns gestern abgemahnten Äußerungen wird dm nicht mehr veröffentlichen. Die Pressemitteilung ist von dm entsprechend geändert worden.“
Hintergrund:
In der Klage der DUH gegen dm ging es auch um das „Ob“ der Auslobung der Produkte als „klimaneutral“, nicht nur um die Aufmachung der Produkte. Die mit einem Waldschutzprojekt in Peru begründete Auslobung war inhaltlich nicht geeignet, um von einer „Klimaneutralität“ zu sprechen. Zudem hatte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch im Verfahren mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass er die Bewerbung der Produkte als „umweltneutral“ noch bedenklicher findet, als die Bewerbung mit „klimaneutral“, da mit dem wissenschaftlichen Ansatz nur eine finanzielle Umrechnung bestimmter Umweltnachteile stattfindet.
Deutsche Umwelthilfe fordert Richtigstellung von Falschaussagen der Drogeriemarktkette dm zu deren gerichtlicher Niederlage, dass Produkte nicht mehr mit Kennzeichnung „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ beworben werden dürfen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Drogeriemarktkette dm dazu aufgefordert, bis zum morgigen Freitag, den 28. Juli 2023, Falschaussagen ihrer Pressemitteilung richtigzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In der Pressemitteilung von dm zum Urteil des Landgerichts Karlsruhe werden folgende Aussagen getätigt:
„Die Klage der DUH richtete sich gegen die konkrete Gestaltung der Verpackung einzelner Produkte, nicht aber gegen die grundsätzliche Verwendung der Auslobungen “klimaneutral”, „umweltneutral“ oder gegen den hinter “umweltneutral” stehenden Ansatz.“
„Während der mündlichen Verhandlung am 24. Mai hatten sowohl der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, als auch der Vorsitzende Richter bekundet, dass dm mit seinem Ansatz der Umweltneutralität eine aufrichtige und wissenschaftlich fundierte Methode verfolgt.“
Beide Aussagen sind unwahr.
Die Aussage zu 1) ist unwahr, da sich die Klage der DUH nicht nur gegen die konkrete Ausgestaltung der Verpackung einzelner Produkte richtete (also das „Wie“ der Bewerbung). Tatsächlich war es so, dass auch das „Ob“ der Auslobung der Produkte als „klimaneutral“ Gegenstand der Klage war, da die mit einem Waldschutzprojekt in Peru begründete Auslobung inhaltlich nicht geeignet war, um von einer Klimaneutralität zu sprechen. Das Landgericht ist dieser Kritik der DUH gefolgt, wie aus der Urteilsbegründung auf den Seiten 28 und folgende ersichtlich ist.
Die Aussage zu 2) ist ebenfalls unwahr. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, hat in der mündlichen Verhandlung keine derartige Aussage gemacht, im Gegenteil: Er hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass er die Bewerbung der Produkte als „umweltneutral“ noch bedenklicher findet, als die Bewerbung mit „klimaneutral“, da mit dem wissenschaftlichen Ansatz nur eine finanzielle Umrechnung bestimmter Umweltnachteile stattfindet. Die mit dem Geld geförderte Renaturierung von Flächen führt jedoch nicht zu einer bilanziellen Neutralität der Umweltnachteile, die durch die Produkte entstehen. Dass die DUH bekundet habe, „dass dm mit seinem Ansatz der Umweltneutralität eine aufrichtige und wissenschaftlich fundierte Methode verfolgt“, trifft nicht zu.
Die DUH hat dm aufgefordert, die Pressemitteilung unverzüglich zu ändern und eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis Freitag, 28. Juli 2023, 13.00 Uhr abzugeben. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs wird die DUH eine einstweilige Verfügung erwirken.
Deutsche Umwelthilfe erzielt Grundsatzurteil gegen Drogeriemarktkette dm zum Stopp der Werbung mit angeblich „klimaneutralen“ oder gar als „umweltneutral“ bezeichneten Produkten
Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Produkte nicht wie bisher als „klimaneutral“ oder sogar als „umweltneutral“ bewerben. Dies hat das Landgericht Karlsruhe heute entschieden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen dm geklagt, da weder auf den als „klimaneutral“ noch mit „umweltneutral“ beworbenen Produkten und auch nicht im Internetauftritt des Unternehmens ausreichende Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Kompensation der klimaschädlichen Emissionen bzw. der Umweltauswirkungen zu finden waren. Darüber hinaus bestätigte das Landgericht die Kritik der DUH an den Kompensationsprojekten. Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht nachvollziehen, wie mit den behaupteten Kompensationszahlungen die Klima- bzw. Umweltbelastung insgesamt neutralisiert werden soll.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das heutige Urteil gegen die Drogeriemarktkette dm ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Die Drogeriemarktkette darf nicht wie bisher Produkte als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ bewerben. Bislang wurden zu wenig Informationen bereitgestellt, wie die vermeintliche Klimaneutralität erreicht wird und auch die gekauften Emissionsgutschriften für ein Waldschutzprojekt im peruanischen Amazonasgebiet sind ungeeignet, um die Klimaauswirkungen der beworbenen Produkte zu neutralisieren. Unser Erfolg vor Gericht zeigt: Die Zeit, in der Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlicher Klimaneutralität täuschen, ist vorüber.“
Die DUH fordert ein generelles Verbot von irreführenden Werbeaussagen, die behaupten, Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen seien „klimaneutral“. Seit Mai 2022 hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation juristische Verfahren gegen 24 Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ aufgefordert.
Handelsunternehmen und Industrie bewerben zunehmend Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“, „klimapositiv“ oder mit ähnlichen Begriffen. Das betrifft beispielsweise Flugreisen, Kraftstoffe, Lebensmittel oder Kosmetika. Tatsächlich verschweigen die Unternehmen entweder ganz oder teilweise, wie sie die angebliche Kompensation klimaschädlicher Emissionen erbringen oder verweisen auf fragwürdige Kompensationsprojekte, an die nur ein in der Regel niedriger Geldbetrag fließt. Emissionen werden dagegen kaum eingespart. Überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und tatsächlicher Klimawirkung sind für Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise nicht erhältlich oder nicht nachvollziehbar.
Link: Überblick zu den Klimaneutralitätsverfahren der DUH: https://www.duh.de/themen/verbraucher/verbrauchertaeuschung/klimaneutral/
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe (26.7., 27.7. + 28.7.)