… Bundesregierung zur EU-Taxonomie als halbherzig und widersprüchlich
In der vergangenen Nacht hat die Bundesregierung ihre Stellungnahme abgegeben zur Aufnahme von Atom und fossilem Gas in die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzprodukte. Darin lehnt es die Bundesregierung ab, Atomkraft ein grünes Label zu verleihen. Fossiles Gas soll hingegen unter bestimmten Voraussetzungen das neue Finanz-Ökosiegel erhalten dürfen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regeln für neue Gas-Kraftwerke möchte die Bundesregierung sogar noch weiter aufweichen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dies sowie die grundsätzliche Aufnahme von Erdgas scharf. Bei der Ablehnung der Atomkraft fordert die DUH, den Worten in der Stellungnahme nun auch Taten folgen zu lassen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Gut, dass die Bundesregierung sich gegen die Aufnahme von Atomkraft in die Taxonomie stellt. Das „Jein“ der Bundesregierung zur Aufnahme fossiler Erdgaskraftwerke in die Liste nachhaltiger Finanzprodukte ist jedoch inkonsequent. Selbst wenn ein begrenzter Zubau von neuen Gas-Kraftwerken im Zuge des Kohleausstiegs notwendig ist, macht dies einen fossilen Energieträger noch lange nicht zu einer grünen Technologie. Dies wird schwer auf der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung und der Taxonomie lasten. Deswegen muss sich die Bundesregierung in letzter Konsequenz der von Österreich und Luxemburg angekündigten Klage gegen den von der Kommission vorgelegten Taxonomie-Rechtsakt anschließen. “
In ihrer Stellungnahme übt die Bundesregierung im Detail Kritik an den Vorschlägen der Kommission zur Aufnahme von Gas in die Taxonomie. So fordert die Bundesregierung etwa für neue Gas-Kraftwerke die Streichung der Zwischenziele 2025 und 2030 für die Beimischung von CO2-armen Gasen. Zudem sollen die Emissionsgrenzwerte und –budgets laut Stellungnahme „ergänzt“ werden, was einer Aufweichung der ohnehin schwachen Vorgaben gleichkommt.
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Die Unterstützung von fossilem Gas als vermeintlich ‚grüner‘ Technologie ist eine krasse klimapolitische Fehlentscheidung der Bundesregierung. Und mehr noch: Die Bundesregierung setzt sogar noch die Wünsche der Gas-Lobby um, die eine Absenkung der Emissionsgrenzwerte eingefordert hatte. Die Streichung der Zwischenziele für CO2-arme Gase ist dagegen richtig: Grüner Wasserstoff wird ein knappes Gut sein, er sollte nicht durch Beimischung vergeudet werden. Wasserstoff hat in der Industrie den höchsten Klimanutzen und die knappen Mengen sollte deshalb zunächst hier eingesetzt werden. Eine Enttäuschung ist allerdings, dass sich die Bundesregierung nicht ausschließlich für grünen Wasserstoff aus erneuerbaren Energien in der Taxonomie eingesetzt hat.“
Auch die DUH geht davon aus, dass im Zuge des Kohleausstiegs ein begrenzter Zubau von Gaskraftwerken erforderlich sein wird. Dies ist jedoch auch ohne die Verleihung eines grünen Labels durch die EU-Taxonomie möglich, für den Zubau neuer Gas-Kraftwerke müssen per Ordnungsrecht strenge klimapolitische Vorgaben gemacht werden. Nach Auffassung der DUH wird die Aufnahme von fossilem Gas in die Taxonomie jedoch die Entwicklung erneuerbarer Energien behindern sowie die Glaubwürdigkeit des gesamten Vorhabens in Frage stellen. Bereits Anfang Januar hatte die DUH ein Gutachten veröffentlicht, welches belegt, dass die Vorschläge zur Aufnahme von Erdgas rechtswidrig sind.
Hintergrund:
Mit der Taxonomie möchte die EU erstmals eine staatliche Definition für grüne Investitionen vorlegen. Diese soll es Investoren und Verbrauchern ermöglichen, nachhaltige Finanzprodukte aufzulegen bzw. darin zu investieren und somit zusätzliches Kapital für die Umsetzung des Green Deal mobilisieren.
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe (22.1.)