DUH und NABU kritisieren Wärmeplanungsgesetz

Am morgigen Mittwoch (16.8.) wird im Bundeskabinett voraussichtlich das neue Wärmeplanungsgesetz verhandelt. Nach Durchsicht der bisherigen Gesetzentwürfe sieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die akute Gefahr, dass ein verwässertes Gesetz ohne Schlagkraft für die dringend notwendige Wärmewende verabschiedet wird. Die Fristen für die Wärmepläne liegen mit 2026 und 2028 – je nach Einwohnerzahl – so spät, dass noch jahrelang fossile Heizungen eingebaut werden können.

 

Zudem versäumt der Entwurf, klimafreundliche Wärmequellen klar zu priorisieren. Nur Wärmepumpen sowie Wärmenetze, deren Wärme weit überwiegend auf Großwärmepumpen, Solarthermie, Geothermie und unvermeidbarer Abwärme basiert, dürfen im großen Maßstab zur Anwendung kommen. Bioenergie und grüner Wasserstoff sind Nischenlösungen, die wegen ihrer Ineffizienz, geringen Verfügbarkeit und der hohen Kosten nur in besonderen Fällen eingesetzt werden sollten. Sie dürfen keinesfalls als gleichberechtigte Lösungen im Gesetz verabschiedet werden, da ansonsten massive Fehlinvestitionen drohen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung ist grundsätzlich richtig, doch mit diesem Gesetzentwurf lässt uns die Bundesregierung weiter fahrlässig in die Klimakrise rutschen. Statt Kommunen sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümern Klarheit zu geben, wohin die Reise bei der Wärmeversorgung gehen muss, wird jede noch so absurde Heizquelle ermöglicht. Wasserstoffheizungen sind zum Beispiel für die dezentrale Versorgung völlig ungeeignet. Grüner Wasserstoff ist teuer und seine Verfügbarkeit unsicher. Wie schon beim Heizungsgesetz verweigert die Bundesregierung auch beim Wärmeplanungsgesetz klare Leitlinien und riskiert damit Fehlentwicklungen, die Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher teuer zu stehen kommen können und die Klimaziele in Gefahr bringen. Die späten Fristen für die Wärmeplanung verleiten zudem in der Übergangszeit zum Einbau neuer fossiler Heizungen. Dabei sollte sich in vielen Kommunen schon relativ schnell abzeichnen, welche Gebiete mit dezentralen Heizungen arbeiten müssen. Hier sollte das Heizungsgesetz mit der 65-Prozent-Regelung umgehend Anwendung finden.“

Auch bei den Wärmenetzen scheut sich die Bundesregierung, die Umstellung auf erneuerbare Quellen energisch einzufordern. Eine Quote von 30 Prozent erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme bis 2030 ist völlig unzureichend, wenn bis 2045 schon 100 Prozent notwendig werden. Sie ist zudem ein klarer Bruch mit dem Koalitionsvertrag, in dem 50 Prozent bis 2030 vereinbart sind. Zudem werden selbst die schwachen 30 Prozent noch durch diverse Ausnahmeregelungen so stark aufgeweicht, dass das Ziel wohl nur für wenige Netze gelten wird. Für Netze, die viel fossile Kraft-Wärme-Kopplung nutzen, vorrangig Gewerbe und Industrie versorgen oder für die andere Planungen vorliegen, wird das – mehr als unzureichende – 30 Prozent-Ziel nochmals nach hinten geschoben. Zudem gibt es bei Nichterfüllung der Ziele keinerlei Konsequenzen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit dem Roll-out von Wärmenetzen will die Bundesregierung die Wärmewende retten, doch sie diskreditiert ihren eigenen Hoffnungsträger: Mit einem Anteil von 30 Prozent klimafreundlicher Wärme bis 2030 schaffen wir die Wärmewende nicht. Und dass allein andere Planungen eines Wärmenetzbetreibers das 30-Prozent-Ziel aushebeln können, ist an Absurdität kaum zu überbieten. Das Ziel der vollständigen Klimaneutralität bis 2045 steht zwar im Gesetz, bleibt aber – da ohne jede Konsequenz bei Nichterfüllung – dem Willen oder Unwillen der Wärmeversorger überlassen. Bei so wenig Ambition kann den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern der Anschluss an ein Wärmenetz nicht empfohlen werden. Der Gesetzentwurf verfehlt das Ziel, Lösungen für die klimafreundliche Transformation der zentralen Wärmeversorgung zu liefern und lässt die Fernwärmekundinnen und -kunden mit den fossilen Netzen allein.“

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe


Wärmeversorgung nicht von knappen Ressourcen abhängig machen
Miller: Brennstofffreie Technologien müssen bevorzugt werden
Das Bundeskabinett befasst sich heute (16.8.) mit dem Gesetzesentwurf für die Wärmeplanung und der Dekarbonisierung der Wärmenetze. Damit will der Bund die Länder verpflichten, ihre Heizinfrastruktur auf erneuerbare Energien umzubauen. Aus Sicht des NABU ist die Dekarbonisierung ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Klimakrise. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller sieht den Entwurf dennoch kritisch.

“Der Ausstieg aus den fossilen Energien bei der Wärmeversorgung ist ein längst überfälliger Schritt. Beim vorliegenden Entwurf sehen wir allerdings die Gefahr, dass Biomasse künftig eine zu große Rolle in der Nah- und Fernwärme einnimmt. Das geht in die falsche Richtung. Bioenergie ist nicht per se klimaneutral. Das wird beim Blick auf die Verbrennung von Holz deutlich. Bäume, beziehungsweise intakte Wälder, sind wertvolle Kohlenstoffsenken, die für Jahrzehnte verlorengehen, wenn sie verbrannt werden. Naturverträgliche Biomasse ist nur begrenzt verfügbar. Wenn nun reihenweise Städte und Kommunen auf die knappen Holzmengen setzen, droht der Druck auf unsere Wälder weltweit weiter zuzunehmen.”

Fossile Heizkraftwerke sind nach Ansicht des NABU in erster Linie durch brennstofffreie Technologien wie Solarthermie, Geothermie und Großwärmepumpen zu ersetzen. Bioenergie und grüner Wasserstoff dürfen nur dann zur Anwendung kommen, wenn keine andere Option möglich ist. Der NABU kritisiert zudem, dass das Erneuerbare-Energien-Ziel für bestehende Wärmenetze im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf von 50 Prozent auf 30 Prozent bis 2030 gesenkt wurde. Damit sind die Klimaziele nicht zu schaffen.
“Auch bei der Frage der Müllverbrennung zur Wärmeversorgung muss es dringend Änderungen im Gesetzentwurf geben”, so Miller weiter. “Müllverbrennungsanlagen stoßen große Mengen CO2 aus und sind daher keineswegs ein Lieferant klimaneutraler Wärme. In den Anlagen landet mehrheitlich Müll, der vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden könnte. Das ist nicht im Sinne einer ernstgemeinten Klima- und Ressourcenpolitik.”

Pressemitteilung NABU

Dieser Beitrag wurde unter Klima / Energie / Umwelt veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.