Deutsche Umwelthilfe zum Kohlenstoffdioxid-Speichergesetz

Entwurf ist unüberlegter Schnellschuss und rollt fossiler Industrie den roten Teppich aus
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert mit dem heutigen Fristende für die Verbändebeteiligung zum neuen Kohlenstoffdioxid-Speichergesetz (KSpG) Wirtschaftsminister Robert Habeck auf, den Gesetzentwurf zurückzunehmen und grundlegend zu überarbeiten. Die DUH kritisiert die weitere Erosion von Beteiligungs- und Umweltrechten zu Gunsten einer beschleunigten Planung der CO2-Infrastruktur scharf.

 

Der Entwurf sieht zudem vor, Carbon Capture and Storage (CCS) – das Abscheidung und Speichern von CO2 – kaum einzuschränken. Lediglich der Anschluss von Kohlekraftwerken an das CO2-Netz wird ausgeschlossen. Gaskraftwerke sollen dagegen in Verbindung mit CCS betrieben werden können.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit der Öffnung des Kohlenstoffdioxid-Speichergesetzes für Gaskraftwerke rollt die Bundesregierung der fossilen Industrie den roten Teppich aus. Es entsteht das Trugbild, dass es ein ‚Weiter so‘ ohne Umstellung auf erneuerbare Energie oder die Umrüstung auf Wasserstoff geben könne. Das führt die Energiewende auf Abwege und droht teure Fehlinvestitionen zu verursachen. Bei Speicherung und Transport von CO2 geht es um eine Generationenfrage. Der Aufbau dieser Infrastruktur macht einen sorgfältigen und ehrlichen Dialog mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern notwendig. Es ist grundfalsch, dass die Bundesregierung das Interesse der Industrie an einem beschleunigten Bau von CO2-Leitungen über die Sorgen und Ängste der Menschen vor Ort stellt.“

Neben dem Neubau von Gasleitungen regelt der Gesetzentwurf auch die Speicherung von CO2. Erstmals soll die Speicherung von CO2 in der Nordsee zugelassen werden. Selbst unter Meeresschutzgebieten sollen Deponien für die CO2-Emissionen angelegt werden dürfen.

Svane Bender, DUH-Leiterin Naturschutz und Biologische Vielfalt: „Das Ökosystem der Nordsee ist bereits jetzt unter einem enormen Druck. Mit dem Ausbau der Offshore-Windenergie kommen weitere Belastungen hinzu. Der Ausbau erneuerbarer Energien und die CO2-Speicherung treten wegen knapper Flächen in einen direkten Konflikt. Die Speicherung von CO2 unter der Nordsee darf deshalb nicht erlaubt werden – schon gar nicht unter Meeresschutzgebieten. Es ist höchst unsicher, ob während der jahrhundertlangen Speicherdauer Leckagen auftreten. Der Bau von Pipelines ist ein immenser Eingriff in sensible Ökosysteme. Für den Meeresboden und die empfindliche maritime Flora und Fauna wäre dies eine Katastrophe.“

Die technische Sicherheit des neuen CO2-Leitungsnetzes erklärt der Gesetzesentwurf zur Privatsache: Gelten soll dafür das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas und Wasserfachs (DVGW), der nicht frei öffentlich zugänglich ist. Der DVGW als Lobby-Verband der Gaswirtschaft ist jedoch nicht unabhängig, sondern vertritt die Interessen seiner Mitglieder.

Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Die Sicherheit der CO2-Infrastruktur ist keine Privatsache und darf kein Geheimnis der Gasindustrie werden. Im Gegenteil: An die Sicherheit der CO2-Infrastruktur müssen die allerhöchsten Maßstäbe angelegt werden. Kommt es zu undichten Stellen oder Leckagen wie an anderer Gas-Infrastruktur, verliert das CO2-Leitungsnetz seinen Daseinszweck. Keinesfalls dürfen technische Regelwerke in den Hinterzimmern der Gasindustrie festgelegt werden, wie es der Gesetzesentwurf der Bundesregierung bisher vorsieht. Ziel und Zweck der CO2-Speicherung machen es vielmehr notwendig, dass diese Regeln offen und transparent sind, sowie unter staatlicher Hoheit am Stand von Wissenschaft und Technik ausgerichtet werden.“

Stellungnahme zum CO2-Speichergesetz und zur Carbon-Management Strategie: https://l.duh.de/p240321b

Pressemitteilung DUH

Dieser Beitrag wurde unter Klima / Energie / Umwelt veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.