„Bundesregierung treibt mit ihrem Neubau-Wahn Flächenfraß und Naturzerstörung voran“
Heute (4.9.) wurde im Bundeskabinett eine umfassende Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, inklusive des umstrittenen „Bau-Turbo“-Paragrafen 246e. Trotz massiver Kritik wurde dessen Geltungsdauer sogar noch verlängert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das intransparente Vorgehen scharf und fordert, den Paragrafen umgehend zu streichen.
Dazu Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin:
„Der heutige Kabinettsbeschluss zur Baugesetzbuch-Novelle macht fassungslos. In letzter Minute wurde auf Druck von Bauministerin Geywitz und Kanzler Scholz der umstrittene Bau-Turbo-Paragraf in die Beschlussvorlage gemogelt. Das ist ein Affront gegenüber dem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis, dessen monatelange massive Kritik einfach ignoriert wird. Die Bundesregierung gibt sich weiter ihrem Neubau-Wahn hin und nimmt dafür Flächenfraß und Naturzerstörung in Kauf. Noch dazu ist der Paragraf ungeeignet, um die Schaffung von bezahlbarem und lebenswertem Wohnraum zu garantieren. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass demokratische Beteiligungsprozesse eingeschränkt werden und Bodenspekulation zunimmt. Damit zementiert die Bundesregierung ihre kurzsichtige und umweltschädliche Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Wir fordern alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, diese aus der Zeit gefallene Regelung abzulehnen.“
Hintergrund:
Die BauGB-Novelle, insbesondere der neu eingeführte Paragraf 246e, soll den Wohnungsbau beschleunigen, indem er weitreichende Abweichungen von bestehenden Vorschriften ermöglicht. Der Bau-Turbo soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis Ende 2027 gelten.
Pressemitteilung DUH
Senatorin Karen Pein zur Novellierung des Baugesetzbuchs
Das Bundeskabinett hat heute (4.9.) die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Dazu Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg: „Bauministerin Klara Geywitz hat geliefert: Mit der umfänglichen Überarbeitung des Baugesetzbuches werden viele sinnvolle Vereinfachungen für den Wohnungsbau und den Klimaschutz umgesetzt, Bauplanungsverfahren beschleunigt und die Digitalisierung gestärkt. Wir unterstützen insbesondere den Abbau von Bürokratie beim Planen, Genehmigen und Bauen, als effektives Mittel den Wohnungsbau weiter in Gang zu bringen. Auch die neu verankerten Maßnahmen zur erleichterten Wohnraumschaffung im Wege der Innenentwicklung sowie ein verlängerter Umwandlungsschutz von Mietwohnungen helfen den Ländern, die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Wir begrüßen zudem die Anstrengungen des Bauministeriums, kommunale Vorkaufsrechte zu stärken und deren Unterlaufen durch die Nutzung von Share Deals in bestimmten Konstellationen zu erschweren. Doch gehen aufgrund massiver äußerer Einflussnahme die neuen Regelungen in diesem Punkt nicht weit genug. Auch wenn ein grundsätzliches kommunales Vorkaufsrecht an allen verfügbaren Grundstücken notwendig wäre, so müssen Vorkaufsrechte zumindest in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung zum kommunalen Standardrepertoire gehören. Gemeinsam mit dem Bauministerium werden wir weiterhin versuchen, dieses Recht auf Bundesebene zu verankern.“
Pressemitteilung Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Foto: Sollte eigentlich der Vergangenheit angehören: Bau von Wohnungen auf der grünen Wiese wie 2010 am Immenhorstweg in HH-Bergstedt © wuz