Deutschland nicht auf Kurs beim Klimaschutz

Greenpeace zu den vorläufigen Emissionsdaten der Agora Energiewende
Weil sich Fortschritte beim Klimaschutz verlangsamen, gerät Deutschlands Klimaziele für das Jahr 2030 in Gefahr, meldet die Berliner Denkfabrik Agora Energiewende heute mit Verweis auf die vorläufigen Emissionsdaten für 2025. Nachholbedarf besteht insbesondere im Verkehr und bei Gebäuden.

In beiden Bereichen stieg der CO2-Ausstoß zuletzt weiter. Greenpeace-Sprecherin Lena Donat sieht jetzt das für Ende März erwartete Klimaschutzprogramm in der Pflicht:

„Deutschland ist nicht auf Kurs beim Klimaschutz. Weil die Bundesregierung den Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden ausbremst, steigen die Emissionen hier sogar weiter. Mit falschen Versprechungen zu Verbrennern und Gasheizungen lässt die Koalition Menschen in die fossile Kostenfalle laufen.

Mittelfristig lassen sich die Klimaziele nur einhalten, wenn sauberer Strom dreckige fossile Energien verdrängt. Mit Elektroautos und Wärmepumpen stehen die Lösungen längst bereit und verkaufen sich zuletzt gut – diesen Boom muss die Bundesregierung mit dem anstehenden Klimaschutzprogramm stärken, statt ihn zu schwächen.“

Pressemitteilung Greenpeace


CO2-Bilanz für 2025: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Klimaschutzversagen der Bundesregierung im Verkehrs- und Gebäudesektor

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Klimaschutzversagen der Bundesregierung und fordert deutliche Nachbesserungen für den Klimaschutz im Verkehrs- und Gebäudesektor. Die heute veröffentlichte Treibhausgas-Bilanz der Agora Energiewende belegt, dass Deutschland seine Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor im letzten Jahr erneut deutlich verfehlt hat.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Zahlen der Agora Energiewende sind ein weiterer Beleg für das vollständige politische Versagen im Verkehrssektor. Seit Jahren werden wirksame, sofort umsetzbare Maßnahmen wie ein Tempolimit oder der Abbau klimaschädlicher Subventionen blockiert und verschleppt. Dieses Nichtstun offenbart die Ignoranz und politische Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung gegenüber zukünftigen Generationen, die ein Recht auf ausreichenden Klimaschutz haben, und ist ein klarer Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz, da die Bundesregierung sehenden Auges das Verfehlen ihrer eigenen gesetzlichen Verpflichtungen in Kauf nimmt. Mit unserer Klimaklage am Bundesverwaltungsgericht werden wir klare Vorgaben für ein Klimaschutzprogramm erwirken, das konkrete und überprüfbare Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele enthalten muss.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung lässt die Klimakrise weiterlaufen, während Menschen mit geringem Einkommen die Folgen ihrer Passivität ausbaden. Anstatt endlich klare und gerechte Lösungen für klimafreundliche Heizungen und Sanierungen umzusetzen, wird weiter über das sogenannte Heizungsgesetz gestritten. Frau Reiche will es gleich ganz abschaffen. Die Konsequenz: Millionen Mieterinnen und Mieter sitzen in schlecht gedämmten Wohnungen und müssen im Winter mit teuren Heizungen gegen die Kälte ankämpfen. In den Hitzemonaten wiederum leiden die Menschen, weil ineffiziente Dämmung die Kühlung erschwert. Diese politische Lethargie führt zu einer immer größeren Kluft: Wer ohnehin wenig hat, wird von den Klimakosten besonders hart getroffen. Soziale Ungleichheit bedeutet hier nicht nur Armut – sie bedeutet, dass die ärmsten Schichten durch die Untätigkeit der Politik die größten Lasten tragen müssen, während Besserverdienende von Klimaschutzmaßnahmen profitieren können. Klimaschutz im Gebäudebereich muss endlich konsequent, sozial gerecht und verlässlich umgesetzt werden.“

Hintergrund:

Bereits im Mai 2024 wurde die Bundesregierung infolge einer Klimaklage der DUH vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet, ein nachgebessertes Klimaschutzprogramm vorzulegen. Gegen dieses Urteil ist die Bundesregierung in Revision gegangen; das Bundesverwaltungsgericht wird am 29. Januar 2026 darüber verhandeln. Die DUH rechnet mit einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird maßgebliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms haben, über das derzeit innerhalb der Bundesregierung verhandelt wird. Das bis spätestens März vorzulegende Klimaschutzprogramm muss konkrete und überprüfbare Maßnahmen enthalten, mit denen die Klimaziele für 2030 und 2040 sicher erreicht werden.

Pressemitteilung DUH

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