Die Ohlstedter Feldmark muss vor Bebauung geschützt werden

Seit vielen Jahren setzen sich die GRÜNEN dafür ein, dass die Feldmark an der Hoisbüttler Straße vor einer Bebauung dauerhaft geschützt ist. In einer Koalition kann man nicht immer seine maximalen Forderungen durchsetzen, das ist Demokratie. Trotzdem haben wir mit der SPD erreicht, dass das Gebiet seit 2008, als die CDU den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 durchgeboxt hat, nicht angetastet wurde.

 

Oliver Schweim, Fraktionsvorsitzender und Fachsprecher für Stadtplanung der GRÜNEN Fraktion Wandsbek: „Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 für unwirksam zu erklären, wollen wir sicherstellen, dass hier kein Bebauungsplan mehr das Bauen auf den wertvollen Äckern und Wiesen möglich macht. Wir setzen uns mit unserem Antrag dafür ein, die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu erreichen, damit eine spätere Ausweisung als Naturschutzgebiet möglich wird. Wir gehen einen großen Schritt weiter, als es der CDU-Antrag vorgesehen hatte, denn Naturschutzgebiete schützen rechtlich nachhaltiger vor Bebauung als Landschaftsschutzgebiete. Den Antrag der CDU können wir nicht ernst nehmen, denn er geht von falschen Tatsachen aus. Nicht rot-grün, sondern die CDU hat den Plan 2008 kurz vor der damaligen Bürgerschaftswahl verabschiedet. Wir haben uns seit Jahren bei wechselnden Mehrheiten immer gegen eine Bebauung dieser Flächen ausgesprochen. Durch das Urteil des OVG haben wir jetzt die Chance, diese Absichtserklärung auch in die Tat umsetzen zu können.“

Auch unsere Bürgerschaftsfraktion wird in der morgigen Sitzung einen ähnlichen Antrag stellen und damit auch einige Forderungen der NABU-Volksinitiative umsetzen. Danach sollen zehn Prozent der Landesfläche unter Naturschutz gestellt, die Landschaftsschutzgebiete und der Biotopverbund erhalten und der Naturwert insgesamt gesteigert werden.

Hintergrund:

Die CDU-Fraktion hatte in der letzten Bezirksversammlung am 9. Mai mit einem Antrag gefordert, die Flächen des jetzt ungültigen Bebauungsplanes als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, um sie so vor einer Bebauung zu schützen. Um mehr Planungssicherheit zu haben, hatte die rot-grüne Koalition den Antrag in den Hauptausschuss überwiesen. Inzwischen haben wir mit der Behörde für Umwelt und Energie geklärt, was hier möglich ist. Leider hat es die CDU abgelehnt, unseren Antrag mitzutragen. Mit ihrem Beharren auf der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet will sie sich offenbar alle Möglichkeiten offen lassen, hier doch nochmal bauen zu können.

Pressemitteilung GRÜNE Fraktion Wandsbek


Wahlkampfposse zu Wohldorf-Ohlstedt 13

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Hamburg den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 für ungültig erklärt hat, hatte die CDU-Fraktion einen Antrag auf Unterschutzstellung des Gebietes in der Bezirksversammlung gestellt. Dieser wurde von der rot-grünen Koalition zunächst vertagt. Nun haben SPD und Grüne einen zweiseitigen Antrag als Tischvorlage eingereicht und mit Mehrheit abgestimmt. Ein Vorschlag der CDU, die Petita zusammen zu führen, wurde nicht gewollt. Dazu Franziska Hoppermann, stellv. Fraktionsvorsitzende der CDU: „Nach dem Urteil des OVG hat sich die CDU-Fraktion für die Unterschutzstellung des Gebietes von Wohldorf-Ohlstedt 13 eingesetzt. Uns ist dabei wichtig, dass dort sowohl die Belange der Landwirtschaft, als auch der Schutz der zwischenzeitlich errichteten Häuser berücksichtigt werden. Leider war die Koalition aus SPD und Grünen nicht bereit, diesen Weg gemeinsam zu gehen und hat den Vorschlag eines gemeinsamen Antrags abgelehnt. Der nun beschlossene Antrag ist dabei lediglich Symbolpolitik und stellt die Bedeutung von Landschaftsschutzgebieten in Frage.“

Pressemitteilung CDU Fraktion Wandsbek


Rot-Grün erhält Hamburgs Stadtgrün: Neustart für den Naturschutz in Wohldorf-Ohlstedt

Bereits seit den 1980er Jahren währt der Streit darüber, ob an der Hoisbüttler Straße in Wohldorf-Ohlstedt neue Wohnungen entstehen sollen. Mehrfach wurden Bebauungspläne erstellt und dann wieder angefochten. Am 11. April erklärte das Hanseatische Oberverwaltungsgericht den vom CDU-Senat 2003 evozierten und 2008 noch vor der Bürgerschaftswahl beschlossenen Bebauungsplan „Wohldorf-Ohlstedt 13“ für unwirksam, da er den Artenschutz zu wenig berücksichtigt. Mit dem Gerichtsbeschluss lebt automatisch das zuvor aufgehobene Landschaftsschutzgebiet wieder auf. Mit einem Antrag zur heutigen Bürgerschaftssitzung wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sicherstellen, dass das Gebiet auch auf Dauer als Landschaftsschutzgebiet und Teil des Biotopverbundes gesichert wird und sein Potenzial für den Naturschutz voll entfalten kann. Darüber hinaus sollen auch die bereits entstandenen Gebäude planrechtlich abgesichert werden (siehe Anlage).

Dazu Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Urteil bietet die Gelegenheit für einen Neustart für den Naturschutz. Den brauchen wir dringend, denn wir wollen nach der Einigung mit der Volksinitiative ‚Hamburgs Grün erhalten‘ auch Taten folgen lassen. Unser Ziel ist es, die wertvollen, von Knicks durchzogenen Freiflächen weiter aufzuwerten. Das ist vor allem dann möglich, wenn für andernorts getätigte Baumaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden müssen. Wir wollen das ehemalige Bebauungsgebiet nicht nur als Landschaftsschutzgebiet erhalten, sondern möglichst in den Rang eines Naturschutzgebietes bringen und dem nördlich gelegenen Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald anschließen.“

Dazu Christiane Blömeke, Wahlkreisabgeordnete aus Alstertal-Walddörfer: „Das Gerichtsurteil hat für Klarheit gesorgt und gibt uns Rückenwind das umzusetzen, wofür wir Grüne seit 30 Jahren gekämpft haben: Eine dauerhafte Sicherung der Flächen an der Hoisbüttler Straße für die Natur mit dem Ziel, das angrenzende Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald um diese Flächen zu erweitern. Das jahrelange Tauziehen um das Gebiet hätte schon 2003 beendet werden können, als es ein erfolgreiches Bürgerbegehren gab, diese Flächen nicht zu bebauen. Doch der damalige CDU Senat hat das Bürgerbegehren ignoriert und das Verfahren an sich gezogen, um dort bauen zu können. Am Ende ist es dort unter wechselnden Mehrheiten nie zu einer Bebauung gekommen, weil der Protest von verschiedenen Seiten weiterhin groß und berechtigt war. Mit unserem Antrag wollen wir sicherstellen, dass hier kein Bebauungsplan mehr das Bauen auf wertvollen Naturflächen möglich macht und am Ende die Ausweisung als Naturschutzgebiet steht.“

Dazu Lars Pochnicht, Experte für Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir führen die Interessen von Mensch und Natur zusammen. Dabei sind die Aufwertung der Flächen und die planrechtliche Sicherung der Bestandsgebäude für uns gleichermaßen wichtig. Den unseriösen und leicht durchschaubaren Wahlkampfklamauk lassen wir der CDU nicht durchgehen. Das Gerichtsurteil vom 11. April zum B-Plan Wohldorf-Ohlstedt 13 ist eine Klatsche für die Pläne des alten CDU-Senats und nichts anderes. Noch vor zwei Wochen stimmte die CDU in der Bürgerschaft gegen den Vertrag für Hamburgs Stadtgrün und damit gegen den Grünerhalt in unserer Stadt. Wir stehen für glaubwürdige und verlässliche Politik in Hamburg und vor Ort!“

Dazu Karin Timmermann, SPD-Wahlkreisabgeordnete aus den Walddörfern: „Es ist gut, dass wir nun Rechtssicherheit haben und das Gericht die unsinnigen CDU-Pläne gestoppt hat. Mit dem Gerichtsurteil wurde die verfügte Aufhebung des Landschaftsschutzes – wohlgemerkt zu CDU-Zeiten und gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort – ohnehin für unwirksam erklärt. Landschaftsschutz tritt wieder in Kraft. Dass die CDU genau dies nun beantragt, zeigt, es geht ihr nicht um die Sache. Wir richten den Blick in Wohldorf-Ohlstedt gemeinsam mit den Menschen vor Ort jetzt nach vorne. Mit unserem Antrag in der Bürgerschaft wollen wir die Bestandsgebäude rechtlich absichern und ersuchen den Senat von Neuverpachtungen abzusehen. Und die zusätzliche Aufwertung der Flächen kann dabei helfen, sie für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen heranziehen zu können. Das öffnet Perspektiven für eine gute Entwicklung vor Ort. Der Bezirk bekommt nun die Chance für eine planerische Neuordnung der Flächen.“

Pressemitteilung der rot-grünen Koalition in der Bürgerschaft

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