In einem Pressegespräch informierte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zu den Themen „Flugsicherung und Lärmschutz“. Hintergrund ist der 10-Punkte Plan des Senats für mehr Lärmschutz am Flughafen Hamburg. Der erste Punkt des Papiers beschäftigt sich mit den verkürzten Anflügen oder Sichtanflügen, die von den Fluglotsen mit weniger als zehn Seemeilen (18,5 km) auf den Endanflug eingefädelt werden.
Sie sollen nach Wunsch des Senats nur noch im Ausnahmefall zur Anwendung kommen, um insbesondere den Hamburger Nordosten bei Anflügen auf die Landebahn 23 zu entlasten.
Die sogenannten Walddörfer im Nordosten Hamburgs liegen zwischen vier und sieben Seemeilen (7,5 und 13 km) von der Landebahn 23 entlang des Endanfluges entfernt. Die Bürgerinitiative, die sich dort gegründet hat, erhofft sich durch die Forderung des Senats eine Lärmminderung.
„Wir als DFS können die Menge an Flugbewegungen und damit den Fluglärm im Bereich des Endanfluges nicht reduzieren“, machte DFS-Pressesprecher Axel Raab deutlich. „Wir können ihn nur anders verteilen, schaffen damit aber neue Betroffenheiten.“
Grundsätzlich ist die Möglichkeit, ein Flugzeug kürzer als die standardisierten zehn Seemeilen auf den Endanflug zu führen, für die Fluglotsen ein wichtiges Mittel, den anfallenden Flugverkehr sicher und flüssig abwickeln zu können. Die „sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs“ ist laut Luftverkehrsgesetz Auftrag der DFS. Pressesprecher Axel Raab verdeutlichte die Arbeitsweise der Fluglotsen im Anflugbereich mit Hilfe von Radaraufzeichnungen. Diese zeigten, dass der Fluglotse die Flexibilität eines breiten Korridors benötigt, um die Flugzeuge von diversen Luftverkehrsstraßen auf den Endanflug zur Landung zu führen.
Darüber hinaus müsse man sich im Klaren sein, dass der Lärm lediglich verschoben wird, wenn die Anflüge länger geführt werden. Die Belastung für Orte unterhalb des Endanflugs wird damit auf der gesamten Länge erhöht. Werden einzelne Anflüge kürzer genommen, wird der Lärm mehr verteilt. Dies ist eine Grundsatzfrage, der sich die Gemeinden stellen müssen.
An jedem Flughafen gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Fluglärmschutzkommission, in der die Gemeinden, der Flughafen und die Fluggesellschaften vertreten sind. Die Fluglärmschutzkommission berät die DFS bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren. In Zusammenarbeit mit dieser Kommission sind bereits viele Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm am Hamburger Flughafen auf den Weg gebracht worden. So werden derzeit in einer Probephase die Anflüge bei mindestens sieben Seemeilen Entfernung von der Landebahn in den Endanflug eingedreht. An Sonn- und Feiertagen sind diese zwischen 6:00 und 8:00 Uhr sogar gänzlich verboten. Die geringe Anzahl an Sichtanflügen ist vom Probebetrieb ausgenommen.
Auch bei den Abflugrouten konnten lärmmindernde Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erzielt werden. So dürfen die Fluglotsen in den Nachtzeiten ab 22.30 Uhr erst ab einer Höhe von 3.000 Metern den Piloten Freigaben zum Verlassen der Abflugrouten erteilen. Grundsätzlich ist dies bereits ab einer Höhe von 1.500 Metern möglich. Die DFS ist bestrebt, stets neue Verfahren zu testen und weiterzuentwickeln, um mehr Lärmschutz für die Bevölkerung zu erreichen.
Bündelung oder Streuung von Flugverkehr?
Die Grafik veranschaulicht einen durchschnittlichen Tag (24h) bei Anflug auf die Landebahn 23 bevor der Probebetrieb, die Anflüge mindestens über sieben Meilen zu führen, aufgenommen wurde. Der kurze Sichtanflug über 4 Seemeilen zeigt, dass die Orte Lehmsahl-Mellingstedt, Duvenstedt und Wohldorf-Ohlstedt entlastet wurden. Würden alle Anflüge über 7 bzw. 10 Seemeilen geführt, würden dadurch die Walddörfer stärker belastet.
Pressemitteilung Deutsche Flugsicherung DFS