Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans

… geht in die erste Runde: Öffentliche Auslegung in der Umweltbehörde
Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt derzeit die 3. Fortschreibung des Luftreinhaltplans für Hamburg auf und kommt dabei zunächst ihrer Pflicht aus Gerichtsurteilen nach, den Luftreinhalteplan in Bezug auf die Situation zur Stickstoffdioxid-Konzentration in der Habichtstraße sowie im Straßenkomplex Högerdamm, Spaldingstraße und Nordkanalstraße fortzuschreiben. Eine entsprechende Drucksache wurde heute im Senat beschlossen.

 

Der jetzt vorliegende Teil der Fortschreibung umfasst die Aufnahme der Verkehrsdrosselung in der Habichtstraße in den Luftreinhalteplan, die 2019 als außerplanmäßige Maßnahme eingeführt wurde. Durch eine veränderte Ampelschaltung an verschiedenen Knotenpunkten kann der Verkehr durch die Habichtstraße von der Verkehrsbehörde so gesteuert werden, dass die NO2-Grenzwerte auch zukünftig eingehalten werden. Im Straßenkomplex Högerdamm, Spaldingstraße und Nordkanalstraße hat ein Immissionsgutachten ergeben, dass die Grenzwerte für NO2 im Jahr 2022 und in den Folgejahren sicher und dauerhaft eingehalten werden. Weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen in diesen Straßen sind daher nicht erforderlich.

Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz ist bei einer Planaufstellung oder Planänderung die Öffentlichkeit durch die zuständige Behörde zu beteiligen. Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg wird daher vom 23. März 2022 bis 23. April 2022 im Foyer der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entwurf im genannten Zeitraum auf der Homepage der Behörde unter http://www.hamburg.de/luftreinhaltung/ einzusehen und herunterzuladen.

Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist können gegenüber der Behörde schriftlich oder elektronisch Anregungen und Vorschläge zu dem Entwurf eingebracht werden. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden angemessen berücksichtigt. Die Informationen über das Beteiligungsverfahren werden ebenfalls im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.

Eine gesamtstädtische Betrachtung ist in Teil 2 der 3. Fortschreibung in Arbeit und erfordert umfangreiche Modellierungen.

Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

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