Die Ampelfraktionen haben sich vorgestern (27.6.) auf neue Details im umstrittenen Gebäudeenergiegesetz geeinigt. Mit den neuen Anpassungen sollen offenbar Biomasseheizungen ohne weitere Anforderungen ermöglicht werden. Gasheizungen dürfen laut Interpretation unterschiedlicher Quellen mindestens bis 2040 weiter betrieben werden, wenn der Umstieg auf Wasserstoff in Gasnetzen nicht gelingt, und Mieterinnen und Mieter werden nach der Streichung von Paragraph 71o nicht mehr vor extrem hohen Betriebskosten geschützt.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die vereinbarten Änderungen scharf und warnt vor umweltschädlichen Scheinlösungen.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
„Der Gaslobby gelingt es offensichtlich weiterhin, die Wärmewende brutal zu sabotieren. Mit diesem Gesetz reißen wir die gesetzlich verbindlichen Klimaziele und das völkerrechtlich verbindliche Pariser Klimaschutzabkommen – ich betrachte das als Rechtsbruch mit fatalen Folgen. Dass Mieterinnen und Mieter auf den extrem hohen Betriebskosten umweltschädlicher Biomethanheizungen sitzen bleiben sollen, ist ein absoluter Skandal.“
Hintergrund:
Ineffizientes und umweltschädliches Heizen mit Biomasse soll laut Einigung der Ampelfraktionen als grundsätzliche Option langfristig möglich bleiben. Sinnvolle Einschränkungen bei Holzheizungen wie die Kopplung an Solaranlagen und Pufferspeicher sollen aus dem Gesetzestext verschwinden. Obwohl Gas- und H2-ready-Heizungen zunächst von der Förderung ausgenommen werden, dürfen weiterhin neue Gasheizungen eingebaut und perspektivisch mit Biomethan betrieben werden – ein knappes und teures Gut, dessen Herstellung Natur und Klima stark belastet.
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe