Bundesregierung muss Naturschützer werden – BUND legt Konzept für Renaturierungsräte vor: Mehr Natur wagen
Zustand von Wäldern, Mooren, Flüssen besorgniserregend / Renaturierungsräte einrichten für mehr Akzeptanz von Naturschutz / Nationaler Wiederherstellungsplan braucht ambitionierte Beiträge aus den Bundesländern
Über 70 Prozent aller geschützten Lebensräume in Deutschland und 80 Prozent in Europa sind in einem schlechten Zustand. Täglich verschwinden Tier- und Pflanzenarten, Lebensräume werden zerstört oder zerschnitten, Böden versiegelt, Moore entwässert und Flüsse begradigt. Wir verlieren wichtige Leistungen der Natur: sauberes Wasser und saubere Luft, Bestäubung, fruchtbare Böden, Schutz vor Dürren und Überschwemmungen. Und nicht zuletzt intakte Lebensräume zur Erholung.
Bis 2030 muss Deutschland signifikante Fortschritte bei der Wiederherstellung naturnaher Lebensräume erzielen. So verlangt es die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO), die vor einem Jahr in Kraft getreten ist. Als einer der größten deutschlandweit agierenden Naturschutzverbände legt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) anlässlich des Jahrestags des Nature Restoration Law ein Konzept für die in der Verordnung geforderte öffentliche Beteiligung auf Länderebene vor.
Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Wir feiern das einjährige Bestehen der Wiederherstellungsverordnung. Das Gesetz ist die wichtigste Initiative im europäischen Naturschutz seit mehr als 30 Jahren – ein Rettungsanker für die Natur. Nur gesunde Böden, sauberes Wasser und intakte Lebensräume sichern unsere Zukunft. Zugleich sind wir bitter enttäuscht über öffentlich kaum erkennbare Fortschritte bei der Durchführung und über die Blockadehaltung von Agrarministerien und Landnutzungsverbänden. Dabei muss die Bundesregierung handeln. Nur in enger Zusammenarbeit aller relevanten Akteure kann dieser Meilenstein zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen beitragen.“
Renaturierungsräte zentral für die Akzeptanz von Naturschutzprojekten
Aus gutem Grund haben die Vereinten Nationen das laufende Jahrzehnt die „Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen“ getauft: Klimakrise, Verluste von Lebensräumen und Artensterben verlangen ambitioniertes Handeln. Geschädigte Ökosysteme wie Wälder, Moore, Flüsse oder die Nord- und Ostsee, brauchen Revitalisierung. Ein zentraler Bestandteil, um die Verordnung durchführen zu können, ist die Einbindung der Öffentlichkeit und aller relevanten Akteursgruppen. Nach Erfahrung des BUND steigern solche runden Tische nachweislich die Akzeptanz von Naturschutzprojekten. Sie stärken die Beteiligung der Zivilgesellschaft und verbessern die öffentliche Wahrnehmung für die Wiederherstellung von Lebensräumen und Ökosystemen. Nicht zuletzt helfen sie, Zielkonflikte beispielsweise mit Akteuren der Land- und Forstwirtschaft aufzulösen. Der BUND hebt hervor, dass jegliche Maßnahmen auf Freiwilligkeit beruhen und der begrenzte Durchführungsaufwand bei den Verwaltungen liegt.
Bandt: „Renaturierungsräte können Vertrauen schaffen, Transparenz fördern und Konflikte frühzeitig entschärfen. Eine effektive Beteiligung von Naturschützerinnen und Naturschützern, Landnutzenden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist unverzichtbar. Wir fordern als zielführendes Format die Einrichtung von Renaturierungsräten, die entscheidende Aspekte zu wirksamen Maßnahmen und Indikatoren der Wiederherstellung diskutieren und beschließen können.“
Andere EU-Mitgliedstaaten als Vorreiter
Die Durchführung der Wiederherstellungsverordnung in Schweden, Tschechien, Portugal und den Niederlanden steht beispielhaft für die Wirksamkeit partizipativer Prozesse. Diese Länder leiten in enger Zusammenarbeit mit relevanten Interessensgruppen ambitionierte Maßnahmen zur Wiederherstellung beeinträchtigter Lebensräume ein. Sie setzen damit wichtige Schritte zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Erreichung der europäischen Umweltziele.
Bandt: „Die Niederlande und Schweden zeigen den Bundesministern Carsten Schneider und Alois Rainer, wie es geht. Wir rufen sie auf, einen bundesweit einheitlichen Impuls zu geben. Die Fortschritte bei der Erstellung beider nationalen Wiederherstellungspläne belegen, dass effektiver Naturschutz und wirtschaftliche Entwicklung Hand in Hand gehen können und bieten ein starkes Signal für die Bundesrepublik und andere Mitgliedstaaten.“
Nationaler Wiederherstellungsplan und Transparenz im Vorgehen
Der BUND kritisiert die bisherige Kommunikation der Bundesregierung und die mangelnde Bereitschaft einiger Bundesländer, die Wiederherstellungsverordnung umzusetzen. Dabei ist es gerade auch im Interesse der Ministerpräsident*innen das Artensterben zu stoppen, den Klimawandel zu bremsen und unsere Lebensqualität zu verbessern. Hierzu braucht es ambitionierte Beiträge der Bundesländer zum deutschen Wiederherstellungsplan.
Bandt: „Wir brauchen für intakte Lebensräume und gesunde Ökosysteme ein transparenteres Vorgehen bei der Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans und keine Geheimabsprachen hinter verschlossener Tür. Der BUND fordert die Bundesregierung und die Bundesländer auf, dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen endlich oberste Priorität einzuräumen. Schnellstmöglich braucht es einen nationalen Wiederherstellungsplan von Bund und Ländern, der Maßnahmen angemessen fördert und flächendeckend umsetzt.“
Hintergrund:
Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet sich Deutschland, schon bis 2030 signifikante Fortschritte bei der Wiederherstellung zerstörter Lebensräume zu erzielen. Die Verordnung setzt klare Ziele für unterschiedliche Lebensräume: Bis zum Jahre 2030 sollen mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche in der EU renaturiert werden. Langfristig soll sich die Natur in allen Lebensräumen erholen: im Meer wie an der Küste, in Flüssen und Auen, im Offenland, in Mooren und Wäldern sowie auf städtischem Grün. Die Renaturierung soll helfen, das Artensterben zu stoppen, den Klimawandel zu bremsen und unsere Lebensqualität zu verbessern. Bis ins Jahr 2050 sollen 100 Prozent davon wiederhergestellt sein.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität macht die folgenden fünf Schlüsselfaktoren für eine effektive nationale Renaturierungspolitik aus: partizipative und transparente Beteiligungsprozesse für eine breite Akzeptanz von Maßnahmen, qualitative und quantitative Renaturierungsziele auf nationaler Ebene, bessere Abstimmungen mit anderen Nutzungsinteressen, organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen sowie eine attraktive Ausgestaltung freiwilliger Maßnahmen.
In diesem Sinne fordert der BUND die Einrichtung von Renaturierungsräten. Diese Räte sollen zu Durchführungsfragen beraten und die Zusammenarbeit von relevanten Akteur*innen aus Verwaltung, Wissenschaft, Landnutzung, Naturschutz und Zivilgesellschaft fördern. Dieser Austausch dient einer Auflösung von Konflikten, einer größeren Akzeptanz bei der Durchführung und einer entsprechenden öffentlichen Wahrnehmung und Sichtbarkeit von Renaturierungsprojekten.
Struktur und Zusammensetzung von Renaturierungsräten
Die Renaturierungsräte beraten mit Vorschlägen zielführender Indikatoren, Maßnahmen und Flächen als Beiträge der Bundesländer zum deutschen Wiederherstellungsplan. Sie bestehen aus:
– Vertreter*innen der Landes- und Kommunalverwaltungen,
– Vertreter*innen der Wasserwirtschaft und Bodenverbände,
– Vertreter*innen der Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsverbände,
– Vertreter*innen der Naturschutz- und Umweltverbände,
– Wissenschaftler*innen (zum Beispiel von Universitäten, Forschungsinstituten),
– Vertreter*innen der Jugend- und Klimabewegung (zum Beispiel Jugendparlamente).
Aufgaben und Mandat
Die Renaturierungsräte sind beratend und koordinierend tätig. Ihre Hauptaufgaben:
– Strategische Planung: Mitwirkung an der Erstellung und Fortschreibung der Wiederherstellungspläne,
– Priorisierung: Erarbeitung von Kriterien zur Auswahl von Wiederherstellungsgebieten mit hohem ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen,
– Konfliktmoderation: Frühzeitige Beteiligung von Interessengruppen zur Identifikation und Lösung potenzieller Nutzungskonflikte,
– Monitoring und Wirkungskontrolle: Begleitung von Evaluationsprozessen und Einbindung von Citizen Science
– Öffentlichkeitsarbeit: Stärkung des gesellschaftlichen Rückhalts durch transparente Kommunikation.
Vorteile für Politik und Verwaltung
– Effizienzsteigerung: frühe Einbindung reduziert Durchführungshemmnisse und Planungsverzögerungen,
– Akzeptanzförderung: geteilte Verantwortung schafft Vertrauen und reduziert Widerstände,
– Rechtssicherheit: Beteiligungsstrukturen verringern das Risiko juristischer Auseinandersetzungen,
– Innovation: Synergien zwischen Praxis, Verwaltung und Wissenschaft erhöhen die Wirksamkeit von Maßnahmen.
Pressemitteilung BUND
Ein Jahr Wiederherstellungsverordnung – Umsetzung beginnt
Krüger: Wir brauchen weniger Verhinderungsmentalität und mehr Gestaltungswillen
Heute jährt sich das Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) zum ersten Mal. Doch während längst die Grundlagen für die Umsetzung geschaffen werden, gibt es auch politischen Gegenwind. Neben unionsgeführten Landwirtschaftsministerien der Länder fordern auch einzelne Waldbesitzer- oder Grundeigentümerverbände die Abschaffung des EU-Gesetzes und greifen dabei teils zu irreführenden oder falschen Behauptungen, etwa zur angeblich fehlenden Umsetzbarkeit der Verordnung.
Das Gegenteil sei der Fall, sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Bund und Länder haben zwei Jahre Zeit, um die Umsetzung der Verordnung vorzubereiten und hierfür einen Nationalen Wiederherstellungsplan zu entwickeln. Der Mangel an echten, fachlich fundierten Argumenten zeigt, dass es hier längst nicht mehr um sachlichen Diskurs und Detailfragen geht, sondern um den Versuch, den Erhalt unserer Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen politisch zu torpedieren. Die Verordnung ist keine Bedrohung für die Landnutzung, sondern eine Chance, unsere Wälder, Moore, Feuchtgebiete und Gewässer langfristig zu sichern und an den Klimawandel anzupassen. Statt Nebelkerzen zu werfen, sollten wir gemeinsam an einer fairen, praktikablen und wirksamen Umsetzung arbeiten.“
Für den NABU ist klar, dass Bund, Länder und EU die nötigen Mittel für Personal, Finanzierung und fachliche Planung bereitstellen müssen. „Wir müssen in Deutschland mutiger und klarer über die Umsetzung reden. Das bedeutet vor allen Dingen, dass sich alle Akteure einbringen können. Das gelingt aber nur mit mehr Transparenz und echter Beteiligung“, betont Krüger. „Wir brauchen weniger Verhinderungsmentalität und mehr Gestaltungswillen. Nur gemeinsam können wir die Wiederherstellung geschädigter Natur erfolgreich umsetzen.“
Pressemitteilung NABU
Foto: Renaturierung der Alster durch Sandfänge durch das gemeinsame Projekt von NABU und BUND „Lebendige Alster“ © wuz