Bodenschutzgesetz mit Lücken: Wenn Beobachten wichtiger ist als Handeln
EU-Parlament, Rat und Kommission haben am Donnerstag (10.4.) eine vorläufige Einigung über das erste EU-Gesetzespaket zum Bodenschutz, das sogenannte Bodenmonitoringgesetz, erzielt. Zwar markiert der Kompromiss einen wichtigen Meilenstein hin zu einem europäischen Rechtsrahmen für den Umgang mit Böden. Doch der NABU und andere Umweltorganisationen zeigen sich enttäuscht: Der ohnehin schwache Entwurf wurde weiter verwässert – zentrale Maßnahmen gestrichen, Verpflichtungen abgeschwächt.
Angesichts des alarmierenden Zustands der Böden sei das ein gefährliches Signal, warnen sie. Die dringend nötige Wende im Bodenschutz bleibe aus.
Konkret äußern die NGOs erhebliche Bedenken hinsichtlich:
– Der insgesamt schwachen Ambition und des Fehlens rechtlich verbindlicher Ziele sowie konkreter Boden-Gesundheitspläne.
– Der Streichung zentraler Maßnahmen für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Indem die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet werden, nachhaltige Praktiken zu identifizieren und umzusetzen, und gemeinsame Grundsätze für das Bodenmanagement fehlen, bleibt ein klarer Pfad zur Verbesserung der Bodengesundheit aus.
– Der Herabstufung von Maßnahmen gegen Flächenverbrauch (die Umwandlung von landwirtschaftlichen oder naturnahen Flächen in versiegelte Oberflächen) zu rein freiwilligen Maßnahmen. Zudem wurde der Anwendungsbereich auf Bodenversiegelung und -zerstörung begrenzt – das gefährdet das Ziel der EU-Bodenstrategie, bis 2050 keinen Nettoflächenverbrauch mehr zuzulassen.
– Der Einführung übermäßiger Spielräume beim Monitoring und der Bewertung der Bodengesundheit – dem Kernstück dieses Gesetzes – wodurch eine europaweit vergleichbare Bewertung gefährdet wird.
Max Meister, NABU-Bodenpolitik-Experte: „Der Boden ist die Grundlage allen Lebens auf der Erde – daher ist es ein Fortschritt, dass es nun endlich EU-Vorgaben für diese bisher vernachlässigte Ressource gibt. Doch es ist enttäuschend, dass konkrete Werkzeuge und verbindliche Verpflichtungen zur Verbesserung der Bodengesundheit fehlen. Es besteht eine kleine Chance, dass das Gesetz dennoch etwas bewirken kann – aber wenn Monitoring über konkretes Handeln gestellt wird, bleibt vieles ungewiss. Entscheidend wird nun sein, dass Umsetzung und Durchsetzung schnell und umfassend erfolgen – nur so können wir unsere Böden für kommende Generationen schützen.“
Der erzielte Kompromiss muss nun noch formal von den Mitgliedstaaten sowie vom Umweltausschuss und dem Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Die Umweltorganisationen appellieren an Parlament und Mitgliedstaaten, die Einigung ohne weitere Verzögerung anzunehmen – damit die EU dem Ziel, die Klima-, Umwelt- und Biodiversitätskrise zu bewältigen, einen Schritt näherkommt.
Pressemitteilung NABU