Umweltsenator Jens Kerstan zur jetzt in Berlin beschlossenen Düngemittel-Verordnung
Der Bundesrat hat der Düngemittelverordnung zum Schutz der Gewässer zugestimmt. Die Neuregelung sieht striktere Vorschriften für Landwirte bei der Ausbringung von Dünger vor, besonders in Gebieten mit starker Grundwasserbelastung.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018, wonach Deutschland gegen die Nitratrichtlinie der Europäischen Union zum Schutz der Gewässer verstößt. Grund dafür ist vor allem die Überdüngung durch Landwirte. Mit der Neuregelung werden Vorgaben der EU umgesetzt und damit Strafzahlungen von bis zu 800.000 Euro pro Tag abgewendet. Angesichts der sich immer weiter ausbreitenden Pandemie und des immensen Drucks auf die deutsche Agrarwirtschaft hat die Europäische Kommission in Teilen einen Vollzugsaufschub bis zum 1. Januar 2021 gewährt.
Umweltsenator Jens Kerstan zur Düngemittel-Verordnung: „Die jetzt von Bundesregierung und Bundesrat in letzter Sekunde beschlossene Düngemittel-Verordnung reicht für einen umfassenden Gewässerschutz zwar noch nicht aus – sie ist aber gleichwohl eine gute Nachricht für die Natur, und sie verhindert vor allem, dass Deutschland ab 1. April täglich bis zu 800.000 Euro Strafzahlungen hätte leisten müssen.
Wenn Hamburg auch nur durch wenig landwirtschaftliche Fläche geprägt ist, sind wir doch eine Großstadt am Wasser. Zum Glück hat Hamburg kein Nitrat-Problem im Grundwasser. Das liegt vorrangig an der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Umweltbehörde, Bauernverband und Landwirtschaftskammer. Die neue Verordnung fordert von manchem Landwirt viel. Deswegen ist es notwendig, mit den Hamburger Obst-, Gemüse- und Gartenbauer über eine vernünftige Anwendungspraxis bei der Umsetzung der Verordnung zu reden. Die Landwirte verdienen faire Preise für ihre Produkte – das ist eine Frage, die wir Verbraucher steuern können. Und die Landwirte brauchen eine Vergütung von Umweltleistungen in dem Fördersystem der Agrargelder. Dafür wird sich Hamburg im Bundesrat und in Brüssel einsetzen.“
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie