GLÖZ8: Placebo oder nachhaltiger Interessensausgleich? Abstimmung droht weiterer Tiefpunkt einer seit Jahrzehnten verfehlten Landwirtschaftspolitik zu werden
Vor der am Freitag in Brüssel anstehenden Abstimmung über Ausnahmeregelung zu den Brachflächen (GLÖZ 8) befürchtet der Naturschutzbund eine Entscheidung, die eine weitere Zuspitzung der Naturkrise bedeuten würde. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger dazu:
“Symbolpolitik bringt vielleicht kurzfristig die Traktoren von der Straße, löst aber nicht die Strukturprobleme der Landwirtschaft. Jetzt steht in Brüssel eine Regelung zur Abstimmung, die aus ökologischer Sicht noch hinter das Greening der letzten GAP-Förderperiode zurückfällt. In Wahljahren interessiert das leider niemanden und die Natur droht auch nicht mit Traktoren durch die Hauptstädte zu fahren. Eine vernünftige, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Politik aus Deutschland muss den jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlag entschieden ablehnen. Ökologische Rückschritte und weitere Planungsunsicherheit können wir uns in Deutschland nicht länger leisten – auch nicht als vorweggenommenes Wahlgeschenk für die kommende Europawahl.”
GLÖZ 8: Deutschland stimmt nicht für EU-Ausnahmeregelung – Taten müssen folgen
Krüger: Deutsche Position hat sich ein Stück in richtige Richtung bewegt
Die Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten zur Ausnahmeregelung zu den Biodiversitätsflächen (GLÖZ 8) kommentiert Jörg-Andreas Krüger:
“Das aktuelle Hickhack zeigt eines: Der Vorschlag der EU-Kommission ist ein unausgegorener Schnellschuss. Die deutsche Position hat sich zumindest ein Stück in die richtige Richtung bewegt. Die Biodiversität darf nicht zum Kollateralschaden einer unüberlegten Symbolpolitik werden. Es kommt darauf an, dass Landwirtschaftsminister Özdemir konsequent bleibt und innerhalb der Regierung Substanzielles für die Biodiversität erreicht. Sonst war die deutsche Enthaltung nichts anderes als eine Fortsetzung des agrarpolitischen Stillstands. Jetzt müssen die Strukturprobleme der Landwirtschaft angegangen werden – denn die würden mit der Stilllegungsausnahme weiter ignoriert.”
Pressemitteilungen NABU
wuz-Info: Was beinhalten GLÖZ 7 und GLÖZ 8? Was ist daran jeweils neu?
GLÖZ 7 beinhaltet den Standard „Fruchtwechsel auf Ackerland“. Die Ausgestaltung dieser Regelung, wie der Anteil der Flächen, auf denen jedes Jahr ein Wechsel der Hauptkultur erforderlich ist, ist noch Gegenstand von Diskussionen mit der EU-Kommission. Die Unionsregelung eröffnet Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte Betriebe, wie z.B. Betriebe, die überwiegend Gras oder Grünfutter erzeugen oder einen hohen Dauergrünlandanteil haben sowie Öko-Betriebe.
GLÖZ 8 sieht die Verpflichtung zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche – mit dem Ziel des Erhalts und der Steigerung der Biodiversitätsleistungen – vor. Auch gibt es weiterhin ein umfassendes Beseitigungsverbot von Landschaftselementen, die in den genannten vier Prozent enthalten sind und ein Schnittverbot von Hecken und Bäumen während der Brutzeiten von Vögeln. Dem Vogelschutz dient zusätzlich ein Schutzzeitraum, in dem das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf Brachflächen untersagt ist. (Quelle: https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-gloez/faq-gloez-2.html)
Foto: Blühstreifen an einem Acker in Dänemark © wuz