Einkaufsmacht für Umweltfortschritt nutzen

Die Stadt kauft pro Jahr für rund 250 Mio. Euro Waren, Güter und Leistungen ein (). Dies soll künftig noch mehr nach ökologischen Kriterien geschehen. Mit der Drucksache zur umweltfreundlichen Beschaffung hat der Senat heute einen 150 Seiten starken Kriterienkatalog beschlossen, der ökologische Standards bei Einkauf und Vergabe definiert – für Waren vom Druckerpapier über Glühbirnen oder Putzmittel und Wandfarben bis zum Dienstwagen.

 

Künftig spielen Umweltkriterien bei der Auswahl und Vergabe eine noch wichtigere Rolle. Beispielweise die Lebenszykluskosten, die Reparatur- und Recyclingfähigkeit, die Verpackung, die Klimabelastung und der Ressourcenverbrauch. Diese können nun neben dem Preis verbindlich in der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden. Außerdem enthält der neue Umweltleitfaden eine Negativliste mit Produkten, die die Verwaltung künftig nicht mehr kaufen und einsetzen darf. Dazu gehören beispielsweise: Kaffeemaschinen mit Alukapseln, Mineralwasser in Einwegflaschen, Einweggeschirr oder chlorhaltige Putzmittel.

Umweltsenator Jens Kerstan erklärt dazu: „Hamburgs Verwaltung nimmt bei der Beschaffung und Vergabe künftig eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. Verbindliche Umweltkriterien wie Rohstoffverbrauch, Langlebigkeit oder Transportwege spielen bei Kaufentscheidungen ab jetzt eine noch wichtigere Rolle. Das ist ein wichtiges Signal an die Wirtschaft und an Privatleute, künftig ebenfalls noch stärker auf die Folgen einer Kaufentscheidung und auf die Geschichte hinter einem Produkt zu achten. Mit ihrer Einkaufsmacht von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr kann die Stadt mit dafür sorgen, dass umweltschädliche Produkte sich seltener verkaufen und nachhaltige Produkte am Markt noch mehr Akzeptanz bekommen. Unser Ziel ist es, den Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich auszuweiten und so auch zum Klimaschutz beizutragen“

Beispiel 1: Wandfarben dürfen künftig keine Biozide enthalten und nicht höher als Wassergefährdungsklasse 1 (WGK 1, schwach wassergefährdend) eingestuft sein. Stoffe, die als giftig, krebserregend oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, dürfen Wandfarben nicht zugesetzt werden.

Beispiel 2: Es gibt derzeit 315 Mittelklasse-PKW im Fuhrpark der Hamburger Kernverwaltung, davon sind rund 24 Prozent E-Fahrzeuge. Die Beschaffungsleitlinie legt hier strengere Kriterien an. Ziel ist es, bis 2020 einen Anteil von 50 Prozent zu erreichen. Auch bei den öffentlichen Unternehmen soll sich die Zahl der E-Fahrzeuge bis dahin verdoppeln.

Beispiel 3: Künftig wird der Lebenszyklus eines Produkts betrachtet. Für viele Produktgruppen enthält der Leitfaden Kalkulationsblätter zum Durchrechnen einer Lebenszyklusanalyse. Diese zeigt auf, dass durch Langlebigkeit, Austauschbarkeit von Teilen oder geringe Wartungskosten langfristig gespart wird. Dies gilt z.B. durch Energieeinsparung bei Gebäuden, Fahrzeugen, Leuchtmitteln oder Rechenzentren. Hier sind die energiesparenden Varianten langfristig die klügere Kaufentscheidung, auch wenn der Anschaffungspreis zunächst etwas höher ausfällt.

Beispiel 4: 2014 setzte die Verwaltung zu rd. 66 Prozent Recyclingpapier mit dem Blauen Engel an Kopierpapier ein. Dies entspricht 136.560.500 Blatt bei einem Gesamtverbrauch von 206.526.000 Blatt. Zukünftig plant die Stadt, den Anteil an Recyclingpapier weiter zu erhöhen. Durch den Einsatz von Recyclingpapier wurden in Hamburg gut 285 Tonnen CO2 vermieden sowie rd. 51,9 Mio. Liter Wasser und rd. 10,65 Mio. kWh Energie im Vergleich zur Verwendung von Frischfaserpapier eingespart. Die eingesparte Menge Wasser deckt den täglichen Trinkwasserbedarf von mehr als 414.800 Einwohnern.

Umweltsenator Kerstan erklärt weiter: „Die umweltfreundliche Beschaffung hilft auch beim Klimaschutz: Sie fördert Energieeinsparung, Energieeffizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien und leistet so einen Beitrag zur Reduzierung des klimaschädlichen Treibhausgases CO2. Umweltfreundliche Produkte sind meist langlebiger und benötigen häufig weniger Energie bei der Herstellung und Nutzung.“

Hintergrund
In Hamburg ist die umweltverträgliche Beschaffung in § 3 b Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) normiert. Eine Konkretisierung und Hilfestellung wird jetzt durch den „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Umweltleitfaden) gegeben. Mit dem heutigen Senatsbeschluss wird der Leitfaden verbindlich. Den öffentlichen Unternehmen wird er für Vergaben empfohlen.

Der Strategische Einkauf für die Stadt Hamburg ist in der Finanzbehörde angesiedelt. Daneben gibt es vier zentrale Vergabestellen. Ein umfassendes Controlling für diesen Bereich ist im Aufbau. Das jährliche Beschaffungsvolumen der Stadt für den Anwendungsbereich des Umweltleitfadens beträgt ca. 250 Mio. Euro. Die Bundesrepublik Deutschland muss bis zum April 2016 neue Vergaberichtlinien der EU zur Stärkung der nachhaltigen Beschaffung in nationales Recht umsetzen. Hamburg setzt mit dem Umweltleitfaden dies für die ökologischen Aspekte bereits jetzt in konkretes Handeln um.

Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie

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