Elbvertiefung: Bei den Fakten bleiben!

BUND, NABU und WWF weisen darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss zur geplanten Elbvertiefung weiterhin rechtswidrig und nicht vollziehbar ist / Neue Ausgleich-/Eingriffsbilanzierung bleibt komplexe Herausforderung

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute die Klagen von Hamburger Privateigentümern gegen die geplanten Elbvertiefung abgewiesen. Entgegen der auch in den Medien verbreiteten Auffassung, nun seien alle Hindernisse für eine Elbvertiefung aus den Weg geräumt, verweisen die Umweltverbände darauf, dass mit dem Urteil des BVerwG vom 09.02.2017 die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur Elbvertiefung weiterhin vorliegt. Die geplanten Baggerarbeiten dürfen aufgrund von Verstößen gegen das Europäische Naturschutzrecht nicht umgesetzt werden. Das Planergänzungsverfahren steht nach wie vor aus, welches die beanstandeten Rechtsfehler heilen soll. Dazu liegen den Verbänden bis heute keinerlei Unterlagen vor.
„Der Sachstand ist, dass die geplanten Baggerarbeiten nicht umgesetzt werden dürfen. Es liegt aufgrund von Verstößen gegen europäisches Naturschutzrecht keine rechtmäßige Genehmigung vor. Es bleibt abzuwarten, welche Planergänzungen die Behörden vorlegen werden, um die Umweltfolgen wirksam auszugleichen. Wir halten den Eingriff in die Tideelbe weiterhin für ökologisch nicht vertretbar und werden die nun für Januar 2018 angekündigten Unterlagen sehr genau studieren“, so die Verbände.

Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF gehen davon aus, dass die erforderliche neue Eingriffs- und Ausgleichsbilanz umfassend und nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt werden muss. Ein entsprechender Standard wird auch seitens des BVerwG gerade dann als notwendig erachtet, wenn es – wie hier an der Tideelbe – um die Bedrohung von besonders geschützten Arten und Lebensräumen geht (siehe auch BVerwG Entscheidung Halle-Westumfahrung; 9 A 20.05). Die neu zu erstellende Bilanz muss daher nach Auffassung der Umweltverbände auch eine Aktualisierung der völlig veralteten Berechnungen der Bundesanstalt für Wasserbau umfassen, auf denen u. a. die Ausgleichbilanzierung aufbaut.

Pressemitteilung Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe (BUND, NABU, WWF)


Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Privateigentümern aus Övelgönne und Blankenese gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe abgewiesen.

Die Planfeststellungsbehörde ist zu Recht zu der Einschätzung gelangt, dass das Ausbauvorhaben weder die Standsicherheit des Elbhangs gefährdet noch vorhabenbedingt erhebliche Beeinträchtigungen von Gesundheit und Eigentum durch Bau- und Schiffsverkehrslärm sowie Erschütterungen drohen. Gegen die Fachgutachten, die dieser Bewertung zugrunde liegen, haben die Kläger keine durchgreifenden Bedenken erhoben. Die möglichen Auswirkungen der im November 2016 planfestgestellten Westerweiterung des Containerterminals Eurogate am Südufer der Elbe musste die Planfeststellungsbehörde vorliegend nicht einbeziehen. Ihre Annahme, dass die Fahrrinnenanpassung allenfalls geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz für die Kläger in Övelgönne hat, ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Die Wahl des Standortes für das neue Oberfeuer (Leuchtturm) der Richtfeuerlinie Blankenese beruht auf einer fehlerfreien Abwägungsentscheidung. Dass von dem ca. 70 m hohen Oberfeuer für das Nachbargrundstück eine bedrängende Wirkung ausgeht, hat die Planfeststellungsbehörde unter Hinweis auf den Durchmesser des Oberfeuers (4 m), den Abstand zum benachbarten Wohngebäude (ca. 38 m) und den umgebenden Bewuchs mit hohen Bäumen vertretbar verneint.

Damit sind beim Bundesverwaltungsgericht aktuell keine Klagen mehr gegen die Fahrrinnenanpassung anhängig.

BVerwG 7 A 6.17 – Urteil vom 19. Dezember 2017

BVerwG 7 A 7.17 – Urteil vom 19. Dezember 2017

BVerwG 7 A 9.17 – Urteil vom 19. Dezember 2017

BVerwG 7 A 10.17 – Urteil vom 19. Dezember 2017

Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht


Fahrrinnenanpassung nun auf der Zielgeraden – Alle verbliebenen Klagen vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen

Die noch verbliebenen Klagen von vier Privatpersonen gegen die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe wurden am 13.12.2017 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Die Wasser- und Bodenverbände hatten ihre Klagen zurückgezogen. Klagegründe des Verfahrens waren die Befürchtung von Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen, Uferabbrüche und ein ca. 70 m hohes Oberfeuer. Das Gericht hat heute alle vier verbliebenen Klagen abgewiesen. Mit Abschluss auch dieser Gerichtsverfahren sind alle anhängigen Klagverfahren gegen die Fahrrinnenanpassung abgeschlossen.

Wirtschaftssenator Frank Horch sagt: „Das ist ein ganz wichtiger Meilenstein. Ich bin zuversichtlich, dass wir das Projekt in naher Zukunft umsetzen können. Wir arbeiten seit Februar daran, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen. Die Überarbeitungen fließen in das dritte Planergänzungsverfahren ein. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass Anfang des Jahres 2018 ein Antrag auf Planergänzung bei den Planfeststellungsbehörden gestellt werden kann und damit ein entsprechendes Planergänzungsverfahren beginnen kann.

Pressemitteilung Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation


Bundesverwaltungsgericht weist weitere Klagen gegen Fahrrinnenanpassung ab – Seeler: „Guter Tag für den Hafen“

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute auch im dritten Verfahren um die Fahrrinnenanpassung der Elbe die vorliegenden Klagen von Privatpersonen als unbegründet abgewiesen. Bereits zuvor waren im zweiten Verfahren die Klagen der Gemeinden Otterndorf und Cuxhaven sowie der Berufsfischer zurückgewiesen worden. Weitere Kläger hatten sich bereits im Vorfeld aus dem Verfahren zurückgezogen.

Dazu Dr. Joachim Seeler, hafenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Noch nie war die Fahrrinnenanpassung aus rechtlicher Warte näher als heute. Mit den verbleibenden Maßgaben des Gerichts aus dem ersten Urteil von Anfang des Jahres bleibt ein überschaubarer Aufgabenkatalog für die Planer, dessen Abarbeitung nun so schnell wie möglich vollendet werden muss. Insbesondere der Senat ist mit der Maßnahme Billwerder Insel hier auf einem sehr guten Weg. Eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte Deutschlands wird nun zügig in die Phase der Umsetzung eintreten – ein guter Tag für den Hafen!“

Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion


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