Energienetzbeirat unterstützt BUE-Konzept

Der im Jahr 2016 vom Hamburger Senat eingerichtete unabhängige „Hamburger Energienetzbeirat“ (ENB) hat sich auf seinen Sitzungen intensiv mit dem von der BUE erarbeitetem Konzept für einen Ersatz des kohlegefeuertem Heizkraftwerks in Wedel befasst. Dieses Kraftwerk bildet derzeit noch ein wichtiges Element der Hamburger Fernwärmeversorgung. Das von der BUE erarbeitete modulare und flexible Konzept sieht vor, dieses Kraftwerk durch mehrere Anlagen zu ersetzen, die Wärme wesentlich durch die Nutzung von erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme bereitstellen.

 

Das von der BUE erarbeitete modulare und flexible Konzept sieht vor, dieses Kraftwerk durch mehrere Anlagen zu ersetzen, die Wärme wesentlich durch die Nutzung von erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme bereitstellen.

Im Rahmen seiner Beratungen haben die im Beirat versammelten Fachleute intensiv diskutiert und eine Reihe weiterer Sachverständiger hinzugezogen. Im Anschluss an seine letzte Sitzung vom 23. November hat der Beirat nun mehrheitlich eine Stellungnahme zu dem von der BUE vorgestelltem Konzept verabschiedet.

Der Beirat begrüßt grundsätzlich das Konzept der BUE, das wesentlich auf die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen auch südlich der Elbe setzt. Das modulare Konzept macht eine Einbindung oder Neuerrichtung von fossilen Großkraftwerken überflüssig.  Der ENB rät  dem Hamburger Senat, auf Grundlage der bestehenden Planungen dafür Sorge zu tragen, dass eine Einbindung des Kohlekraftwerks Moorburg an das Hamburger Fernwärmesystem nicht erfolgt und die klimapolitischen Zielsetzungen erfüllt werden. Ferner rät der ENB, durch ein laufendes Projektcontrolling Risiken frühzeitig zu bewerten, weitere Potentiale zur Nutzung industrieller Abwärme zu prüfen sowie größtmögliche Transparenz der Vorhaben gegenüber den Bürgern zu schaffen.

Damit weitere zukunftsweisende Technologien erneuerbare Energien kostengünstig für die Wärmeversorgung der Hamburger Bürger realisiert werden können muss der regulatorische Rahmen auf Bundesebene dringend geändert werden. Der ENB rät dem Senat sich auf Bundesebene für entsprechende Änderungen des Rechtsrahmens  einzusetzen, damit die Benachteiligung CO2-neutraler Wärmequellen durch Steuern und Abgaben vermieden wird und Wettbewerbsfähigkeit geschaffen wird.

„Der Beirat hat das Konzept der BUE intensiv beraten und bewertet dieses als grundsätzlich sinnvoll und umsetzbar. Er sieht in der vorgestellten Ersatzlösung einen notwendigen und wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Versorgungssicherheit in der Metropolregion und auch in Deutschland. Der modulare Ansatz eröffnet Flexibilitätsspielräume und macht das Konzept außerdem – abhängig von neueren technologischen wie regulatorischen Entwicklungen – anpassungs- und erweiterungsfähig. Hamburg kann zu einer Leitregion für die erneuerbare Wärmeversorgung werden“,  erklärt der Beiratssprecher Herr Prof. Dr. Werner Beba.

Hintergrund:

Der Hamburger Energienetzbeirat ist ein vom Senat in Beantwortung mehrere bürgerschaftlicher Ersuchen eingerichtetes unabhängiges Bürgerbeteiligungsgremium. Er berät die für Energie zuständige Behörde sowie die großen Hamburger Energienetzgesellschaften und dient dem gesellschaftlichen Dialog im Sinne einer ganzheitlichen Begleitung der Hamburger Energiewende. Seine Mitglieder sind von Fraktionen, Kammern und Verbänden benannt.

Der Volksentscheid vom September 2013 verknüpft den Rückkauf der Energienetze mit dem Ziel einer sozial gerechten, klimaverträglichen und demokratisch kontrollierten Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Volksentscheid hat der Umweltausschuss der Bürgerschaft über die Umsetzung gemeinsam mit Vertretern der Umweltverbände, Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretern beraten, die in den Sitzungen jeweils als Auskunftspersonen benannt waren. Die Einrichtung des Energienetzbeirats knüpft an diesen produktiven Beratungsprozess an. Die Einrichtung eines gemeinsamen Beirats für alle Netzgesellschaften und die Ansiedlung bei der Energiebehörde ermöglichen es, im Beirat auch übergreifende energiepolitische Themen zu erörtern. Mit der Einrichtung des Energienetzbeirats hatte der Senat zwei entsprechende Ersuchen der Bürgerschaft umgesetzt („Einrichtung eines politischen Stromnetzbeirates“, Drs. 21/493 vom 28. Mai 2015 und „Umsetzung des Volksentscheids weiter im Dialog angehen – Wärmedialog starten – Bürgerbeteiligung bei den Angelegenheiten der städtischen Netzgesellschaften“, Drs. 20/12007 vom 4. Juni 2014).

Website des Gremiums unter www.hamburg.de/energienetzbeirat

Mitteilung der Senatspressestelle

Nur demokratische Fassade?
Hamburger Energietisch (HET) kritisiert Umgang der BUE mit dem Energienetzebeirat

Der ENB tagte am 23.November 2017 in einer Sondersitzung zum Thema Ersatz des Heizkraftwerks Wedel. Eine Empfehlung des ENB befindet sich in Vorbereitung. Am 15.Dezember 2017 werden entsprechende Beschlüsse des Aufsichtsrats von Vattenfall Wärme Hamburg erwartet.

Da nach dem Netze-Volksentscheid eine „demokratische Kontrolle“ zu dessen Umsetzung vorgeschrieben ist, wurde vor etwa 18 Monaten der ENB eingerichtet, dem auch Umweltinitiativen aus dem Kreis der Unterstützer des Volksentscheids angehören, allerdings in deutlicher Minderzahl.

Der Hamburger Energietisch äußert sich enttäuscht über die Art, wie die BUE bisher mit dem ENB zusammenarbeitete. Er kritisiert insbesondere:

Informationen zum Stand des Projekts „Ersatz des HKW Wedel“ wurden meist so kurz vor den im Zwei-Monats-Abstand stattfindenden Sitzungen vorgelegt, dass es für die beteiligten Umweltinitiativen in der Regel nicht möglich war, diese ausreichend zu bewerten und sich miteinander abzustimmen.

Fragen, die wegen der begrenzten Sitzungszeit schriftlich an die BUE eingereicht wurden, wurden oft erst mit großen Verzögerungen und zuletzt erst kurz vor den Sitzungen beantwortet. Zudem wurde viele wichtige Informationen mit der Begründung „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ verweigert.

Ein wichtiges Gutachten von LBD, das ursprünglich dem ENB schon im Mai 2017 zugänglich gemacht werden sollte, wurde trotz regelmäßiger Nachfragen bis heute nicht veröffentlicht. Am 23.11.2017 wurde von der BUE mitgeteilt, dass der die Umweltinitiativen interessierende Kern inzwischen aus dem Gutachten entfernt worden sei.

Ein weiteres Gutachten des Hamburg Instituts soll erst Mitte Dezember fertig werden. Bei seiner Veröffentlichung werden die Beschlüsse im Aufsichtsrat längst gefasst sein.

Der Vorschlag der Umweltinitiativen, neben von der Behörde vorgelegten Szenarien mit bzw. ohne Unterquerung der Elbe auch ein von ihnen vorgelegtes Szenario in einem ergebnisoffenen Prozess zu überprüfen und zu vergleichen, wurde mit wenig einleuchtenden Argumenten von der BUE abgelehnt.

Der ENB hat am 6.5.2017 der BUE empfohlen, als Grenze für die CO2-Bilanzierung beim Ersatz des HKW Wedel die Grenzen der Stadt Hamburg zu verwenden im Gegensatz zu einer Beschränkung der Bilanzgrenzen auf das zentrale Fernwärmenetz. Die BUE hat diese Empfehlung missachtet.

Ebenso wurde eine Empfehlung des ENB am 19.1.2017 zu„ausreichenden KWK-Anlagen“ von der BUE nicht beachtet. Desgleichen eine Empfehlung vom 19.1.2017 zur Angabe von „CO2-Äquivalenten“.

Der HET kommt daher zum Ergebnis, dass im ENB die Bedingungen für eine „demokratische Kontrolle“ ungenügend waren, Empfehlungen des ENB von der BUE wenig ernst genommen wurden und der ENB häufig nur als demokratische Fassade diente.

Pressemitteilung Hamburger Energietisch (10.12.)

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