Entwürfe zur Änderung von B-plänen im Bezirk Wandsbek

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können Stellung nehmen
Durch die Änderung der Baustufenpläne in den Stadtteilen Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt sollen die darin nach Baupolizeiverordnung als „besonders geschützte Wohngebiete“ festgesetzten Gebiete in „Reine Wohngebiete“ nach der aktuellen Baunutzungsverordnung geändert werden. Hierdurch werden – wie bereits in anderen Baustufenplänen in Hamburg – auch in diesen Gebieten neben dem Wohnen weitere Nutzungen, insbesondere Errichtungen der sozialen Infrastruktur, planungsrechtlich ermöglicht.

 

Nach der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit zu dieser Planrechtsänderung im November/Dezember 2016 wurden die Entwürfe der Baustufenplanänderungen geändert bzw. ergänzt. Zu den geänderten bzw. ergänzten Festsetzungen können Bürgerinnen und Bürger erneut Stellung nehmen. Die Entwürfe der Baustufenplanänderungen (Verordnungen inklusive Anlagen und Begründungen) sowie umweltrelevante Informationen werden daher gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 des Baugesetzbuchs vom 24. Januar 2025 bis einschließlich 24. Februar 2025 im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können hier direkt ihre Stellungnahmen online abgeben.

Zusätzlich werden die Unterlagen im genannten Zeitraum in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, im Auslegungsraum neben dem Stadtmodell (Raum E.01.274) öffentlich ausgelegt. Die Öffnungszeiten des Auslegungsraums sind montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Landesplanung und Stadtentwicklung stehen zudem telefonisch unter 040 428408216 von montags bis donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.

Duplikate der Planunterlagen können im Bezirksamt Wandsbek, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ), Schloßgarten 9, 22041 Hamburg, Foyer (EG) im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden. Die Öffnungszeiten des WBZ-Foyers sind dienstags und donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Unterlagen digital oder analog einzusehen und bis zum 24. Februar 2025 Stellungnahmen abzugeben. Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum von 23. November 2016 bis 23. Dezember 2016 abgegeben wurden, werden weiterhin berücksichtigt und müssen nicht erneut abgegeben werden.

Stellungnahmen sollten wenn möglich digital im Online-Dienst „Bauleitplanung“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per E-Mail an Bauleitplanung-LP@bsw.hamburg.de oder schriftlich per Post an die oben genannte Dienststelle oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Pressemitteilung Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

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