… des Klimaschutzgesetzes: Verbändeanhörung startet
Der Senat hat heute den Entwurf des neuen Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) beschlossen und gibt die Novelle für die Verbändeanhörung frei. Durch die Gesetzesänderungen werden die im Dezember 2022 beschlossenen neuen Hamburger Klimaschutzziele gesetzlich festgelegt und entscheidende Weichen für deren Umsetzung gestellt.
Wesentliche Neuerungen sind u. a. die Verpflichtung, beim Heizungstausch Erneuerbare Energien einzusetzen, die von 15 auf 65 Prozent erhöht wird, die Einführung einer Solargründach-Pflicht, einer PV-Pflicht für offene Stellplatzanlagen sowie eine Stärkung des Ausbaus der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
Mit dieser Gesetzesnovelle bekräftigt die Freie und Hansestadt Hamburg ihre Vorreiterrolle im Klimaschutz: Durch höhere Klimaschutzziele, durch ambitionierte Vorgaben für Wärmenetze, die Nutzung und den Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie für öffentliche Gebäude und nachhaltige Mobilität. Noch vor der Sommerpause will der Senat die Gesetzesänderungen endgültig beschließen und zur Abstimmung in die Bürgerschaft einbringen. Durch die einzelnen ordnungsrechtlichen Maßnahmen wird eine CO2-Einsparung in Höhe von bis 3 Mio. Tonnen bis 2030 erwartet.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Nachdem wir im Dezember das Eckpunktepapier zur Zweiten Fortschreibung des Klimaplans mit verschärften Klimazielen für Hamburg vorgelegt haben, gehen wir nun den zweiten Schritt und schaffen den rechtlichen Rahmen, indem wir diese Ziele im Gesetz verankern. Mit dem heutigen Senatsbeschluss startet der Novellierungsprozess des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes. Und wir bleiben ehrgeizig: Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, wir sind damit noch etwas ehrgeiziger als der Bund. 2045 und damit fünf Jahre schneller als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg CO2-neutral leben und wirtschaften.
Die Begrenzung des Klimawandels ist eine herausragende politische und gesellschaftliche Verantwortung. Der Klimawandel schreitet immer spürbarer voran. Die Prognosen des IPCC sind alarmierend, Extremwetterereignisse nehmen weltweit und auch in Deutschland zu. Wir in Hamburg wollen und müssen beim Klimaschutz und bei der Klimaanpassung Vorreiter sein und bleiben. Mit der vorgelegten Novelle des HmbKliSchG stellen wir jetzt konsequent die Weichen. Als erstes Bundesland wollen wir beim Heizungstausch den Anteil der Erneuerbaren Energien von 15 auf 65 Prozent verpflichtend steigern, eine entsprechende Förderung wird ab 2024 bereitgestellt. Auch sollen neue Maßnahmen wie die bundesweit erstmalige Einführung einer kombinierten Solargründach-Pflicht, die PV-Pflicht für offene Stellplatzanlagen sowie für die Erleichterung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge eingeführt werden. Auch die Anforderungen an die öffentlichen Gebäude werden z. B. mit der Ausweitung der Vorbildwirkung auf öffentliche Unternehmen und weiteren Anforderungen an die Nutzung klimafreundlicher Baustoffe ambitionierter. Die vorliegende Klimaschutznovelle ist ausgewogen und technologieoffen. Bei der Umsetzung müssen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Bürger:innen gemeinsam an einem Strang ziehen. Denn wirksamer Klimaschutz gelingt nur, wenn sich alle beteiligen. Wir werden die gesetzlichen Anforderungen weiterhin durch Information, Beratung, Förderung und Ausnahmetatbestände flankieren. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung mit den Verbänden und Fachkreisen.“
Mit der Gesetzesnovelle reagiert der Senat auf die wachsenden Herausforderungen im Klimaschutz und auf den historischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, der den Handlungsbedarf der Politik unterstreicht. Die Bundesregierung hat 2021 das Klimaschutzgesetz nachjustiert, die Klimaziele angehoben und den Ausbau der Erneuerbaren Stromversorgung auf 80 Prozent bis 2030 beschlossen.
Mit der Hamburgischen Gesetzesnovelle wird das Erreichen der Netto-CO2-Neutralität in 2045 – fünf Jahre früher als bisher – und die Anhebung des Zwischenziels bis 2030 von 55 auf 70 Prozent CO2-Einsparung gesetzlich festgelegt. Wesentliche Neuerungen der Novelle:
- Beim Heizungstausch wird der Anteil der Erneuerbaren Energien von 15 auf 65 Prozent erhöht Die Verpflichtung wird ab 2027 gelten. Bis dahin wird der Senat ab 2024 ein umfangreiches Förderprogramm aufsetzen.
- Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Strom- und Wasserstoffverteilernetze und der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sollen in Hamburg vorangetrieben werden und fortan im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
- Wärmenetze in Hamburg sollen stufenweise spätestens ab 2030 50 Prozent Wärme aus Erneuerbaren Energien und bis 2045 vollständig Wärme aus erneuerbaren Energien transportieren.
- Im Gebäudebereich sollen mehrere Maßnahmen ergriffen werden, um den Anteil an Erneuerbaren Energien zu erhöhen. Die Pflicht zur Nutzung und Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird um die Vorgabe einer Mindestbelegungsfläche von 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik ab 2024 ergänzt.
- Die PV-Pflicht für Bestandsgebäude wird auf 2024 vorgezogen. Auch soll die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Stellplatzanlagen ab 2024 eingeführt werden.
- Die kombinierte Nutzung von Dächern für Photovoltaik-Anlagen und Begrünung als Solargründach wird ab 2027 verpflichtend. Alternative Erfüllungsoptionen, etwa durch Nutzung der Fassaden und Gebäudehülle statt des Daches, bleiben möglich. Der Anteil der Nutzung Erneuerbarer Energien bei der Gebäudewärmeversorgung wird bei Austausch oder nachträglichem Einbau einer Heizungsanlage ab 2027 auf 65 Prozent erhöht.
- Der passive bauliche Wärmeschutz bei Bestandsgebäuden soll die Regel sein, um den Energieverbrauch für Kühlung im Gebäudebereich zu verringern.
- Die Vorbildfunktion der Stadt Hamburg im Klimaschutz selbst soll ausgeweitet werden; auch bei öffentlichen Unternehmen des Privatrechts wird nun auf eine Vorbildfunktion hingewirkt, um auch sie zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. Die Stadt soll darüber hinaus konkret bei der Errichtung öffentlicher Gebäude die Verwendungsmöglichkeit klimafreundlicher Baustoffe prüfen.
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
NABU-Kommentierung zum Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes (LPK)
Siegert: „Die Natur braucht Platz im Klimaschutzgesetz“
Auf der heutigen Landespressekonferenz hat Umweltsenator Jens Kerstan den Entwurf für die Novellierung des Klimaschutzgesetzes vorgestellt. Dass der Hamburger Senat das Klimaschutzgesetz nun erneuert ist gut und wichtig. Der NABU bedauert allerdings, dass die Natur im Klimaschutzgesetz keine Rolle spielt und ihr Schutz nicht mit konkreten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel hinterlegt ist.
Dazu Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg:
„Das Wort „Natur“ kommt im Entwurf des Klimaschutzgesetzes nicht ein einziges Mal vor. Das ist wirklich erschreckend. Bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterschätzt das Gesetz damit die Möglichkeiten von Renaturierung und Schutz natürlicher Flächen. Das werden wir in der Verbändebeteiligung deutlich machen, denn wir befinden uns in einer Zwillingskrise von Klima und Biodiversität.
Solargründächer, PV-Anlagen auf Parkplätzen und Infrastruktur für E-Fahrzeuge sind alles richtige Maßnahmen, auch wenn sie im Gesetzentwurf mit einigen Handbremsen versehen sind. Das Klimaschutzgesetz muss aber auch die Potenziale, die in der Natur selbst liegen, in den Blick nehmen: Moore renaturieren, Bäume pflanzen, Blühstreifen und -wiesen anlegen. Auch das trägt alles zur Abmilderung der Klimakrise und zum Schutz der Artenvielfalt bei, hat im Gesetzentwurf bisher aber keinen Platz.“
Pressemitteilung NABU Hamburg
Neues Hamburger Klimaschutzgesetz: Umsetzung gefährdet, Klagemöglichkeit nötig
BUND nennt entscheidende Mängel im Gesetz und zeigt Lösungen auf, um Erfolg des Gesetzes noch zu retten
In dem heute im Rahmen der Landespressekonferenz im Rathaus vorgestellten Entwurf für ein neues Hamburger Klimaschutzgesetz klafft aus Sicht des BUND eine erhebliche Lücke zwischen dem Anspruch und den Inhalten des Regelwerks. Mit dem beabsichtigten Gesetzesrahmen sei eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 70 Prozent bis zum Jahr 2030 und 98 Prozent bis 2045 kaum zu erreichen. „Deshalb fordern wir, im neuen Klimaschutzgesetz auf Landesebene die Befugnis einer Klagemöglichkeit für Bürger*innen und Umweltverbände zu verankern, so wie sie zur Verletzung von Naturschutzbelangen bereits auf Bundes- und europäischer Ebene vorliegt“, so Lucas Schäfer, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Denn erst im Jahr 2030 zu erkennen, dass leider die Klimaziele nicht erreicht wurden, können wir uns unter keinen Umständen mehr leisten.“
Der BUND benennt drei entscheidende Paragrafen, bei denen sich das neue Klimaschutzgesetz absehbar selbst im Wege stehen wird.
Unzureichendes Monitoring
„Das neue Klimaschutzgesetz sieht wie bisher lediglich eine Berichtspflicht über Zielerreichung und Umsetzung der Maßnahmen des Klimaplans alle zwei Jahre vor“, kritisiert Schäfer. Dies ist für den BUND deutlich zu weitmaschig, wenn der neue Klimaplan Erfolg haben soll. Nach den Erfahrungen des letzten Berichts, der sogar erst nach drei Jahren vorlag, sieht der BUND die Notwendigkeit, das Personal für ein kontinuierliches Monitoring und die Fortschreibung des Klimaplans in der BUKEA auf Führungs- & Arbeitsebene legislaturübergreifend aufzustocken.
„Schattenpreis“ für Investitionen
Ehrlicher Klimaschutz kann nur funktionieren, wenn über den gesamten Lebenszyklus von Investitionen die ausgestoßene Menge Treibhausgas schon in der Planung berücksichtigt wird. Der BUND schlägt deshalb vor, wie in Baden-Württemberg im Klimaschutzgesetz einen „CO2-Schattenpreis“ zu verankern. So würden bislang ausgesparte, externalisierte Kosten von Investitionen künftig nicht mehr ignoriert und unter Nachhaltigkeitsaspekten günstigere Alternativen könnten zur Geltung kommen. Leider hat dies der Hamburger Senat nicht vor.
Zu wenig eigene Ambitionen
In den einzelnen Paragrafen des Gesetzes zeigt sich, dass Hamburg weitgehend Ambitionen der Bundesebene kopiert, ohne selbst ambitionierte Schritte zu gehen. So kann etwa mit dem vorgeschriebenen Anteil erneuerbarer Energien von nur 65 Prozent bei neuen Heizungen die Wärmewende nicht gelingen. Dazu komme, dass im Bereich der Fernwärme das Kraftwerk Tiefstack mit einem hohen Anteil an Holzverbrennung betrieben werden soll, welche pro erzeugter Wärmeeinheit noch mehr CO2 emittiert als bisher die Verbrennung von Kohle.
„Mit diesem Klimaschutzgesetz wird Bürgermeister Peter Tschentscher dem selbst erklärten Anspruch, Hamburg europaweit zur ersten klimaneutralen Industriegroßstadt zu machen, nicht gerecht. Das Mindeste, was der Senat jetzt braucht, ist eine massive Personalstärkung in der Umweltbehörde, um beim Ausbau von Windkraft und Solarenergie endlich voranzukommen und gleichzeitig alle Möglichkeiten, Energie einzusparen, effektiv zu nutzen“, so das Fazit von Lucas Schäfer, Geschäftsführer des BUND Hamburg.
Pressemitteilung BUND Hamburg
Klimaschutzgesetz: Hamburg schafft seine Klimaziele nur ohne den Luftverkehr!
Umweltsenator Jens Kerstan hat heute auf der Landespressekonferenz den Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes vorgestellt.
Dazu Martin Mosel, Vorsitzender des Dachverbands der Bürgerinitiativen und Vereine für Fluglärm-, Klima- und Umweltschutz e.V. (BIG-Fluglärm Hamburg) und Sprecher im Bündnis der luftverkehrskritischen Initiativen und Verbände in der Metropolregion Hamburg:
„Hamburg hängt weit hinter den Anforderungen an eine wirksame Klimaschutzpolitik zurück. Mit Symbol- und Schaufensterpolitik schaffen wir die ambitionierten Ziele nicht. Hamburg gehört mit seiner Luftverkehrsindustrie und dem innerstädtischen Flughafen zu den fünf großen Luftfahrtstandorten in Deutschland und weltweit. Der Luftverkehr von und nach Hamburg findet zu rund 80 Prozent international statt. Unbestritten ist der Luftverkehr die klimaschädlichste und energieintensivste Form der Mobilität. Die Dringlichkeit der Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen muss auch für Hamburg eine hohe Bedeutung haben. Die Luftverkehrswirtschaft ist seit Jahrzehnten nicht in der Lage, tragende Lösungen zur Reduzierung der Klimalast aus dem Luftverkehr zu präsentieren. Es ist eine riesige klimapolitische Fehlleistung, dass diese Emissionen, mit ihrem Ursprung und ihre Verursachung in Hamburg, nur noch „nachrichtlich“ berücksichtigt werden. Damit gibt Hamburg als Mehrheitseigner des Flughafens jegliche Maßnahmen und Kontrollen preiß. In Fuhlsbüttel und Finkenwerder lassen die Lobbyisten die Korken knallen, kann doch der maßlose Wachstumsdrang nun ohne die Gefahr eines Eingriffs weiterverfolgt werden – zu Lasten von Klima, Menschen und Planeten.“
Pressemitteilung BIG | Dachverband der Bürgerinitiativen und Vereine für Fluglärm-, Klima- und Umweltschutz e.V. (BIG-Fluglärm Hamburg)
Novellierung des Klimaschutzgesetzes
Domm: „Neue Hamburger Klimaziele sind das richtige Signal“
Umweltsenator Jens Kerstan hat heute in der Landespressekonferenz weitere Einzelheiten zur Novellierung des Hamburger Klimaschutzgesetzes vorgestellt. Neben dem Klimaplan ist es das wesentliche Instrument, mit dem Hamburg seine Klimaschutzziele festlegt und erreicht. Vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts und angepassten Klimazielen im Bund wird es jetzt überarbeitet. Der vorgelegte Referentenentwurf des Klimaschutzgesetzes sieht nun unter anderem vor, dass die Hansestadt bis 2030 rund 70 Prozent Emissionen reduzieren und bis 2045 komplett klimaneutral werden soll. Die Grüne Fraktion begrüßt die neuen und ambitionierteren Ziele des Senats und merkt die Verantwortung an, die Hamburg als Wirtschafts- und Forschungsstandort im Kampf gegen die Klimakrise trägt.
Dazu Rosa Domm, Sprecherin für Klimapolitik der Grünen Fraktion Hamburg: „Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 eindrücklich kommuniziert, was derzeit auf dem Spiel steht: Gelingt es uns nicht, die Klimakrise einzudämmen, ist die Freiheit der jüngeren und kommenden Generationen sowie die Zukunft unseres Planeten stark gefährdet. Die neuen Hamburger Klimaziele sind daher in Zeiten von zunehmenden Extremwetterereignissen sowie lauten Mahnungen aus Wissenschaft und Bewegungen das richtige Signal. Unser Dank gilt hier dem rot-grünen Senat und unserem Umweltsenator Jens Kerstan, der in den letzten Wochen und Monaten intensiv für eine Verschärfung gekämpft und nicht locker gelassen hat. Mit anvisierten 70 Prozent Emissionsreduktion bis 2030 haben wir jetzt eine gute Grundlage dafür, in den kommenden, entscheidenden Jahren alle wichtigen Maßnahmen für Klimaneutralität umzusetzen. Dazu gehören beispielweise, dass die Verpflichtung Erneuerbare Energien beim Heizungstausch einzusetzen, von 15 auf 65 Prozent erhöht wird sowie eine verschärfte Solargründach-Pflicht. Als Parlament werden wir das Gesetz nun im weiteren Verfahren beraten und weiterentwickeln. Es braucht zügigen Fortschritt in allen Sektoren und deshalb auch das Mitziehen aller Hamburger Behörden. Damit Hamburg und andere Länder bei ihren Klimazielen Erfolge verzeichnen können, ist aber auch der Bund gefragt. Blockadehaltungen, wie sie derzeit vom Bundesverkehrsministerium gezeigt werden, sind nicht weiter zu tolerieren.“
Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion
Neues Hamburger Klimaschutzgesetz: „Ambitionierter Klimaschutz mit sozialer Verantwortung“
Der Hamburger Senat hat heute den Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz auf Grundlage der im letzten Jahr vereinbarten neuen Klimaschutzziele verabschiedet. Die SPD-Fraktion Hamburg begrüßt die Vorlage des neuen Gesetzentwurfes und die nun folgende Einbeziehung der Verbände. Im Anschluss an die Verbändeanhörung wird eine Auswertung sowie erneute Senatsbefassung folgen. Das Gesetz wird dann der Bürgerschaft zugeleitet.
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Es ist sehr gut, dass wir in Hamburg den Klimaschutz mit neuen und ambitionierten Zielen vorantreiben. Als SPD wollen wir realistischen Klimaschutz, der mit sozialer Verantwortung einhergeht. Bei aller Ambition muss Klimaschutz aber auch auf Akzeptanz treffen, wenn er wirklich Wirklichkeit werden soll. Das heißt, er muss umsetzbar und bezahlbar sein. Ich bin dem Ersten Bürgermeister sehr dankbar, dass er den Prozess in diesem Sinne vorangetrieben hat, und auch dem Umweltsenator, der mit seiner Behörde zu diesem guten Ergebnis beigetragen hat. Für uns steht außer Frage, dass die Klimamaßnahmen der Stadt alle Menschen mitnehmen müssen. Sie müssen konkret umsetzbar, effektiv und vor allem bezahlbar sein. Es ist deshalb richtig, dass einzelne Teile des neuen Klimaschutzgesetzes ab 2027 in Kraft treten sollen und schon vorab ab 2024 mit umfangreichen Förderungen begleitet werden. Das wird zur Leistbarkeit des Klimaschutzes beitragen. Die Entwicklung dieser Programme muss nun unverzüglich vorbereitet werden. Die Verbändeanhörung wird eine gute Grundlage bilden und eine breite Diskussion des Gesetzesentwurfes ermöglichen. Das letzte Wort zum neuen Klimaschutzgesetz hat dann am Ende die Bürgerschaft. Die SPD wird den wirksamen und konkreten Klimaschutz in Hamburg gemeinsam mit dem grünen Koalitionspartner mit aller Kraft weiter vorantreiben.“
Pressemitteilung SPD Bürgerschaftsfraktion