Gericht untersagt Brennstoffhändler ZG Raiffeisen Energie irreführende Werbung mit vermeintlich klimaneutralem Heizöl
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute vor dem Landgericht Karlsruhe einen weiteren Erfolg gegen irreführende Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ erzielt. Das Gericht hat der Klage der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen die ZG Raiffeisen Energie GmbH stattgegeben. Damit untersagt das Gericht dem Unternehmen, sein Heizöl wie bisher als klimaneutral zu bewerben (Az: 14 O 23/24 KfH).
Das Gericht führte in seinen Urteilsgründen unter anderem aus, dass Raiffeisen nicht darüber aufkläre, welche Emissionen sowohl qualitativ/quantitativ als auch zeitlich betrachtet von der Kompensation erfasst werden. Raiffeisen mache vielmehr unzureichende beziehungsweise widersprüchliche Angaben dazu, was kompensiert werden soll. Das Unternehmen informiere nicht darüber, dass weder die bei der Förderung von Erdöl entstehenden Emissionen, insbesondere von Methan, noch der Transport des Rohöls von der Förderung bis in die Raffinerie kompensiert werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „ZG Raiffeisen Energie hat Verbraucherinnen und Verbraucher mit dreister Werbung angelockt, aber über die Hintergründe der vermeintlichen Klimaneutralität weitgehend im Unklaren gelassen. Wir fordern: Schluss mit dem irreführenden Ablasshandel, mit dem sich Unternehmen vor echtem Klimaschutz drücken.“
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung der DUH: „Das von uns angestrengte Verfahren gegen ZG Raiffeisen Energie macht einmal mehr deutlich: Die Politik muss endlich handeln. Umwelt und Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen auch in diesen turbulenten politischen Zeiten nicht unter die Räder geraten. Die Bundesregierung sollte umgehend die dieses Jahr von der EU beschlossene Richtlinie zur ‚Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel‘ zum Anlass nehmen, Klimaneutralitätsversprechen endlich zu verbieten, wenn diese auf Kompensationen beruhen.“
Pressemitteilung DUH