Erfolgreiche Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe

Deutschlands größter Discounter Netto muss Verbrauchertäuschung mit angeblich „klimaneutralem Kaffeegetränk“ stoppen
Die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG darf Produkte nicht als klimaneutral bewerben, wenn die vermeintliche Klimaneutralität ausschließlich auf dem Kauf von Emissionsgutschriften durch kurzlebige Waldprojekte beruht. Dies hat das Landgericht Amberg in einem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angestrengten Gerichtsverfahren entschieden.

 

Das Gericht stellte fest, dass die ausgewählten Waldschutzprojekte nicht ausreichend sind, um ein Produkt als klimaneutral zu bewerben. Das Gericht unterstützte damit die Position der DUH, die gegen das als klimaneutral beworbene Kaffeegetränk Cafèt Latte Cappuccino geklagt hatte. Der Lebensmittelkonzern hatte die angebliche Klimaneutralität seines Fertigkaffees mit dem Kauf von Emissionsgutschriften aus Waldschutz- und Aufforstungsprojekten in Brasilien und Uruguay begründet.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Dieses Urteil gegen den größten Billigdiscounter Deutschlands ist ein klares Signal an den Handel, endlich die Verbrauchertäuschung mit angeblich klimaneutralen Produkten zu beenden. Wir brauchen einen ehrlichen Wettbewerb von Handel und Industrie, um eine Verringerung des ökologischen Fußabdrucks von Produkten zu erreichen – keinen Billig-Ablasshandel mit unregulierten Emissionsgutschriften. Wir fordern Netto auf, das Urteil zu respektieren und die Verbrauchertäuschung mit unseriösen Klimaneutralitätsversprechen bei allen Produkten zu beenden.“

Die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG wurde konkret dazu verurteilt „unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft auch für den Fall, dass Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, zu vollziehen am Vorstandsvorsitzenden der die KG vertretenden Komplementärin – wegen jeder Zuwiderhandlung, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern ein Produkt durch den Aufdruck „Klimaneutral. Produkt. ClimatePartner.com/[…]“ als klimaneutral zu verkaufen, wenn tatsächlich lediglich Waldschutzprojekte unterstützt werden, die zur Kompensation im Sinne einer Klimaneutralität ungeeignet sind.“ (LG Amberg: 41 HK O 0279/23).

Pressemitteilung DUH

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