Etappensieg für nachhaltige Investitionen

Umwelt- und Wirtschaftsausschüsse des EU-Parlaments stimmen gegen Greenwashing von Erdgas und Atomkraft
Die Ausschüsse für Umwelt und Wirtschaft des EU-Parlaments haben heute (13.6.) gegen die Aufnahme von Atomkraft und fossilem Gas in die EU-Taxonomie gestimmt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet dies als einen wichtigen Etappensieg gegen das Greenwashing dieser umweltschädlichen Technologien.

 

In einem neuen Rechtsgutachten macht die DUH zudem deutlich, dass die Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als nachhaltige Investitionen ohnehin gegen die EU-Taxonomieverordnung verstößt. Anfang Juli entscheidet das EU-Parlament in einer Plenarabstimmung endgültig darüber, ob dem Vorschlag der EU-Kommission stattgegeben wird.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Die Ausschussmitglieder haben erkannt, dass die EU-Taxonomie nicht zu einem Feigenblatt für Atomkraft und fossiles Gas verkommen darf. Nachhaltige Investments müssen als solche erkennbar sein, sonst verliert das Finanzlabel jegliche Glaubwürdigkeit. Die Öffnung der Taxonomie für fossiles Gas und Atomkraft ist angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine besonders verantwortungslos, denn sie zementiert die Abhängigkeit Europas von Energieimporten und macht unsere Energieversorgung unsicherer statt unabhängiger. Wie unser Rechtsgutachten nachweist, ist der Vorschlag der EU-Kommission auch gar nicht mit der EU-Taxonomieverordnung vereinbar. Nun muss das gesamte EU-Parlament nachziehen und das geplante Greenwashing verhindern. Wir fordern daher die EU-Abgeordneten auf, den Vorstoß der EU-Kommission klar abzulehnen. Anstatt die Klimakrise mit neuen Gaskraftwerken noch weiter zu befeuern, müssen wir jetzt mit aller Kraft in Erneuerbare Energien investieren.“

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe


„Greenwashing stoppen“

Abgeordnete beraten Vorschlag der EU-Kommission für nachhaltige Finanzanlagen

Am Dienstag, 14. Juni, werden Europaabgeordnete aus den Ausschüssen für Wirtschaft und Währung sowie Umwelt final über die sogenannte Taxonomie beraten: Die Europäische Kommission empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament damit, Investitionen in Atomstrom und Gas in der EU künftig als nachhaltig einzustufen.

Joachim Schuster, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Europa-SPD:

„Es wäre wünschenswert, klare Kriterien zu haben, nach denen Anleger*innen beurteilen können, welche Investitionen nachhaltig sind und welche nicht. Doch nur wissenschaftlich fundierte Einstufungen können Orientierung an den Kapitalmärkten bieten. Atomstrom ist nicht nachhaltig, weil die Endlagerung des Atomabfalls ungelöst ist. Zudem ist es eine Hochrisikotechnologie. Atom-Unfälle haben verheerende Folgen für Mensch und Umwelt, wie Tschernobyl und Fukushima zeigen. Vor dem Hintergrund des europäischen Klima- und Umweltschutzpakets Green Deal, käme ein Aufwerten der Kernkraft einem waschechten Greenwashing gleich.

Auch Gas ist nicht klimaneutral. Die Alternative, Wasserstoff aus erneuerbaren Technologien, steht derzeit nur in unzueichenden Mengen zur Verfügung. Förderung von Gasnutzung als Übergangstechnologie sollte ausschließlich unter der folgenden Bedingung anerkannt werden: die Energieversorger können nachweisen, dass sie Gas so schnell wie möglich durch grünen Wasserstoff ersetzen. Die Formulierungen im delegierten Rechtsakt seitens der Kommission sind hier nicht hinreichend. Klar ist, dass in Deutschland ab 2045 – in der EU insgesamt ab 2050 – alle Gaskraftwerke vom Netz müssen, wenn wir es mit der Klimaneutralität ernst meinen.

Da die Kommission unsere bereits im Vorfeld geäußerten Bedenken und Verbesserungsvorschläge ignoriert hat, wird die S&D-Fraktion den delegierten Rechtsakt ablehnen.“

Nach dem Vorschlag für den delegierten Rechtsakt hatte das Europäische Parlament vier Monate Zeit, um entweder Widerspruch einzulegen oder den Gesetzgebungsprozess weiterlaufen zu lassen. Im Juli wird nun voraussichtich das Plenum des EU-Parlaments entscheiden. Eine Mehrheit für den Widerspruch würde den Rechtsakt in dieser Form verhindern, der andernfalls im Januar 2023 in Kraft tritt.

Pressemitteilung SPD im EU-Parlament

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