EU-Gebäuderichtlinie: BUND fordert mit 10-Punkte Plan eine klimapolitisch wirksame und sozial gerechte Umsetzung
Den Beschluss der europäischen Gebäuderichtlinie kommentiert Irmela Colaço, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Es ist vollbracht – die europäische Gebäuderichtlinie wurde nach langem Ringen beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in Europa. Nun muss die Bundesregierung endlich klimapolitische Verantwortung übernehmen und die Zielmarken aus Brüssel schnell in wirksame nationale Politik übersetzen.
Wir erwarten einen gesetzlich verbindlichen Fahrplan für die energetische Modernisierung von Gebäuden, angefangen bei den energetisch schlechtesten Immobilien. Hier sind die Potenziale besonders hoch – für den Klimaschutz und um die Bewohner*innen bei den Energiekosten zu entlasten. Mit einer ambitionierten Umsetzung des Solar-Standards muss die ökologische Wende beschleunigt und Planungssicherheit geschaffen werden.
Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden zeigen wir in unserem 10-Punkte-Plan, wie eine klimapolitisch ambitionierte und sozial gerechte Umsetzung der europäischen Vorgaben gelingt. Die Ampel darf nun keine weitere Zeit verlieren und muss die Umsetzung jetzt anpacken. Europa hat geliefert, Robert Habeck und Klara Geywitz müssen nachziehen.“
Hintergrund:
Heute hat der EU-Ministerrat final über die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) abgestimmt, das letzte fehlende Puzzlestück des „Fit-for-55“-Pakets. Die Richtlinie soll zum Erreichen der Klimaziele und zur Bekämpfung von Energiearmut beitragen. Sie wurde im Laufe der Verhandlungen stark aufgeweicht. Damit hängt die Wirksamkeit der Richtlinie nun enorm von der nationalen Ausgestaltung ab.
Eine besondere Rolle spielen darin die Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude (MEPS). Darin werden Fristen vorgegeben, bis zu denen Nichtwohngebäude (NWG) einen bestimmten Effizienz-Schwellenwert erreichen müssen. Dies betrifft 16 Prozent der ineffizientesten NWG ab 2030, weitere zehn Prozent ab 2033. Für Wohngebäude sind Ziele über den gesamten Bestand hinweg vorgesehen, um den Primärenergieverbrauch zu senken: bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20-22 Prozent gegenüber 2020. Alle fünf Jahre sind neue Zwischenziele festzulegen. Etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent) dieser Einsparungen muss in Wohngebäuden mit der schlechtesten Effizienz erreicht werden, darunter werden die 43 Prozent ineffizientesten Gebäude definiert. Darüber hinaus gibt es Regelungen, um für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Sanierungsoffensive zu sorgen, sogenannte „social safeguards“, sie beziehen sich sowohl auf die gezielte Unterstützung von Eigentümer*innen als auch auf den Schutz von Mietenden vor einem Anstieg der Wohnkosten durch Sanierungen.
Weitere Regelungen betreffen zum Beispiel die Definition eines „Null-Emissions-Gebäude-Standard“ für Neubauten, den Ausstieg aus der fossilen Beheizung bis 2040 sowie die schrittweise Einführung eines Solarstandards. Die Bundesregierung hat nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bis zum 31. Dezember 2025 muss bereits der Entwurf eines nationalen Sanierungsfahrplans an die Kommission gesandt werden.
Mehr Infos: www.bund.net
Pressemitteilung BUND
Deutsche Umwelthilfe fordert von Bundesregierung sofortige Umsetzung und verbindlichen Plan zur klimazielkompatiblen Gebäudesanierung
Am Freitag wird der EU-Ministerrat voraussichtlich der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zustimmen und damit den Weg frei machen für eine nationale Umsetzung.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
„Sowohl Klimaschutzminister Habeck als auch Bauministerin Geywitz haben in den Verhandlungen zur neuen EU-Gebäuderichtlinie dafür gesorgt, dass es gebäudescharfe Vorgaben zur Sanierung von Wohngebäuden nicht in den finalen Beschluss geschafft haben. Dabei müssen gerade Ein- und Zweifamilienhäuser dringend saniert werden, wenn die Energiekosten in den kommenden Jahrzehnten bezahlbar sein und die Klimaziele erreicht werden sollen. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich einen verlässlichen Plan vorzulegen, der bezahlbares, saniertes und gesundes Wohnen für alle Menschen in Deutschland ermöglicht. Dazu hat die Bundesregierung jetzt die Chance, indem sie die Gebäuderichtlinie so schnell und ambitioniert wie möglich in Deutschland ausgestaltet und umsetzt. Alles andere würde jegliche Beteuerungen, die Klimazielvorgaben im Gebäudesektor ernst zu nehmen, konterkarieren. Für ausreichend Planungssicherheit und Vorlaufzeit muss außerdem schleunigst klar sein, welche Nicht-Wohngebäude bis 2030 von den Mindesteffizienzstandards betroffen sind und wie die vorgesehenen 16 Prozent Energieeinsparung im Wohngebäudesektor bis 2030 erzielt werden sollen.“
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe