Wie erwartet hat die Europäische Kommission das Hamburger Klimaschutzgesetz genehmigt. Am 24. März 2020 ist die Stillhaltefrist des eingeleiteten Notifizierungsverfahrens abgelaufen.
Weder die Europäische Kommission noch die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben innerhalb der Frist Stellungnahmen zu den vorgelegten Vorschriften eingereicht, oder eine Verlängerung der Stillhaltefrist beantragt (sog. Notifizierungsverfahren).
Das Ölheizungsverbot war neben dem Stromdirektheizungs- und Klimaanlagenverbot nach europarechtlichen Vorschriften notifizierungspflichtig und deshalb am 20. Dezember 2019 bei der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt worden.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie: „Es ist gut, dass die EU-Kommission das Hamburger Klimaschutz-Gesetz wie von uns erwartet bestätigt hat. Für die Klimapolitik des Senats stellt das Ölheizungsverbot einen wichtigen Baustein dar. Mit diesem Baustein können wir die Klimapolitik in Hamburg erfolgreich fortschreiben. Um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen, müssen wir weitreichende Förderprogramme aufsetzen, um Wachstumsimpulse in Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit auszulösen. Nun kann die Hamburgische Bürgerschaft die zurückgestellten Vorschriften verabschieden.“
Hintergrund
Der Senat hatte Ende vergangenen Jahres mit der Fortschreibung seines Klimaplans und einem neuen Klimaschutzgesetz zwei entscheidende Weichen gestellt, um die Klimaziele Hamburgs zu erreichen. Von den 31 Paragrafen des Gesetzes waren drei notifizierungspflichtig. Das Verfahren bei der EU-Kommission hatte der Senat im Dezember eingeleitet, wegen der noch laufenden Frist hat die Bürgerschaft diese Paragrafen bei der Verabschiedung des Gesetzes im Februar zurückgestellt. Die übrigen Bestimmungen des Gesetzes und die Verfassungsänderung, die den Klimaschutz als Staatsziel in der Hamburger Verfassung verankert, sind bereits in Kraft getreten.
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie