EU-Lieferkettengesetz

Naturzerstörung und Verletzung indigener Rechte müssen endlich Konsequenzen haben
Die Verhandlungen der EU zum Europäischen Lieferkettengesetz befinden sich auf der Zielgeraden. Am Dienstag, dem 21. November, findet nach einer längeren Pause eine weitere Verhandlungsrunde bestehend aus der EU-Kommission, dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament statt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND fordern zusammen mit vier anderen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in einem Positionspapier den Schutz der Biodiversität und indigener Rechte in unternehmerischen Lieferketten.

 

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:

„Für Agrarrohstoffe oder Bodenschätze dürfen nicht länger Biodiversität vernichtet und indigene und traditionelle Gemeinschaften ihrer Rechte beraubt werden. Es ist beschämend, dass die Bundesregierung dazu beigetragen hat, die Rechte von indigenen und traditionellen Gemeinschaften in der Position des EU-Rates zum Gesetz zu schwächen. Wir brauchen ein EU-Lieferkettengesetz, dass der Biodiversitätskrise gerecht wird und einen Großteil der Unternehmensaktivitäten insbesondere am Anfang der Lieferketten abdeckt. Gleichzeitig brauchen Unternehmen künftig klare Vorgaben, die Diskriminierung und die Verletzung indigener und traditioneller Rechte und Landraub ausschließen. Die Bundesregierung muss sich dafür in den abschließenden Verhandlungen intensiv einsetzen.“

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe

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