„Weniger Lebensmittelabfälle, m
ehr Verantwortung für Textil-Produzenten“
Die EU-Kommission strebt an, Lebensmittel- und Textilabfälle zu verringern, um Klima und Umwelt zu schützen und Ressourcen effizienter zu nutzen. Am morgigen Dienstag, 9. September 2025, stimmt das Europäische Parlament über die neue Abfallrahmenrichtlinie ab. Durch die Änderung sollen EU-Vorgaben für die gesamte Lebensmittelkette eingeführt werden, von der Produktion bis zu Haushalten und Gastronomie.
Bis 2030 sollen erstmals verbindliche Reduktionsziele gelten: mindestens 10 Prozent weniger Lebensmittelabfälle bei Verarbeitung und Herstellung sowie 30 Prozent weniger bei Handel, Gastronomie und in privaten Haushalten. Im Textilbereich setzt die Reform auf erweiterte Herstellerverantwortung: Produzenten von Kleidung, Accessoires und Schuhen müssen künftig für die Sammlung und Entsorgung ihrer Produkte aufkommen.
Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der Europa-SPD:
„Es ist ein Skandal, dass in Europa noch immer Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll landen. Mit der neuen Richtlinie ziehen wir der Verschwendung endlich einen Riegel vor – von der Produktion bis in unsere Küchen. Das ist nicht nur gut für Klima und Umwelt – sondern schont den Geldbeutel!
Außerdem führen die neuen EU-Regeln den Grundsatz ein: Wer billig produziert, muss endlich teuer entsorgen. Denn das Modell Fast Fashion produziert billig und viel auf Kosten von Mensch und Umwelt. Noch immer landen Berge ungetragener Kleidung auf Deponien – und die Entsorgungskosten tragen bisher Kommunen und damit die Steuerzahler:innen. Mit der neuen Richtlinie müssen erstmals die Textilhersteller selbst Verantwortung übernehmen. Das macht Überproduktion teurer und schafft Anreize für eine nachhaltigere Herstellung.
Bedauernswert finde ich, dass die Richtlinie keine konkreten Quoten für das Recycling und Sammeln von Textilien vorsieht. Nichtsdestotrotz ist diese EU-Richtlinie ein wichtiger Etappensieg gegen die schädlichen Auswüchse unserer Wegwerfgesellschaft.“
Ausblick: Die Mitgliedstaaten sind nun für die Umsetzung der Regeln verantwortlich und haben dafür, nach Inkrafttreten der Richtlinie, 20 Monate Zeit. Eine allgemeine Überprüfung bis Ende 2029 wird analysieren, ob zusätzliche Ziele für die Vermeidung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien sinnvoll sind und ob weitere Maßnahmen, wie eine Pflicht zur Vor-Sortierung von Restmüll, eingeführt werden sollen.
Pressemitteilung SPD im EU-Parlament
EU sagt Textilmüll den Kampf an – NABU fordert klare Ziele für Deutschland
Hanisch: System schaffen, das nicht nur Sammelstrukturen finanziert / Abfallmengen zu verringern, ist oberstes Ziel
Das Europäische Parlament hat heute die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen. Künftig müssen Hersteller von Textilien eine Abgabe entrichten, mit der die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Textilien finanziert wird. Der NABU begrüßt das Abstimmungsergebnis. Der Ball liege nun bei der Bundesregierung.
„Die Zeit drängt. Jeden Tag landen viele Tonnen Alttextilien in der Kleidersammlung, für die es weder einen Weg in die Wiederverwendung noch eine Recyclingoption gibt. Die Bundesregierung muss jetzt zügig ein System schaffen, das über die reine Finanzierung von Sammelstrukturen hinausgeht und die richtigen Anreize setzt. Das oberste Ziel muss dabei sein, die Abfallmengen zu verringern”, betont NABU-Expertin Anna Hanisch.
Damit dies gelingt, braucht es laut NABU von Anfang an verbindliche Vorgaben. Unabdingbar ist ein Ziel zur Abfallvermeidung sowie eine Wiederverwendungs- und eine Recyclingquote. Um diese zu erreichen, müssen die Gebühren genutzt werden, um zirkuläre Geschäftsmodelle zu stärken und die Sortierung auszubauen, die die Voraussetzung für ein Recycling ist.
Pressemitteilung NABU