EUGH-Urteil zu Luftschadstoffen erfordert Konsequenzen in HH

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes – Rechtssache C-723/17 – erfordert nach Feststellung der vom Luftverkehr betroffenen Bürgerinitiativen auch in Hamburg Konsequenzen.

 

Margarete Hartl-Sorkin, 1. Vorsitzende der BIG-Fluglärm Hamburg: „Messstellen müssen so platziert werden, dass sie Informationen über die am stärksten belastete Gebiete ergeben und dass mangels geeigneter Messstellen nicht erfasste Grenzwertüber-schreitungen nach Möglichkeit unterbleiben. Wir haben deshalb gemeinsam mit der Notgemeinschaft der Flughafenanlieger Hamburg den Ersten Bürgermeister Dr. Tschentscher und den Umweltsenator Kerstan zur Einrichtung neuer, den EU-Anforderungen entsprechender Messstellen aufgefordert.“

Das Hamburger Luftmessstellennetz stammt nach Feststellung der Initiativen überwiegend aus dem letzten Jahrhundert und weist erhebliche Lücken im Westen, Norden, Osten und Süden auf. Insbesondere die Belastungen durch den Luftverkehr – auch in Kombination mit dem Straßenverkehr werden praktisch nicht erfasst. Die einzige Messstelle am Flughafen erfasst keine Überflüge. Hier sei dringend Nacharbeit nötig, fordern die Initiativen.

Gebhard Kraft, 1. Vorsitzender der Notgemeinschaft der Flughafenanlieger Hamburg: „Die heute durch die Stadt vom und zum Flughafen Fuhlsbüttel verkehrenden Strahlflugzeuge verfügen weder über SCR-Katalysatoren noch über Partikelfilter. Technologisch erreicht die Abgasreinigung nicht einmal den Standard eines alten EURO-4-Dieselmotors. Gerade die Wohngebiete in den Einflugschneisen sind doppelt belastet – durch den Flugverkehr und den erheblichen Autoverkehr, vor allem auf den genannten Hauptverkehrsstraßen“

Konkret schlagen die Initiativen vor, in einem ersten Schritt alle vier Einflugschneisen mit Luftmessstellen für Stickoxide, Ultrafeinstaubpartikel und weitere in der EU-Richtlinie genannte Stoffe auszurüsten. Standorte sollen sein:

Anflug 23 / Start 05 / Langenhorner Chaussee

Anflug 05 / Start 23 / Kollaustraße

Anflug 33 / Start 15 / Alsterkrugchaussee

Anflug 15 / Start 33 / Ohechaussee (in Absprache mit Schleswig-Holstein)

Pressemitteilung BIG-Fluglärm Hamburg e.V. – Dachverband der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm e.V.

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