Deutsche Umwelthilfe fordert Bundesregierung auf, strengere EU-Luftreinhaltewerte nicht um weitere zehn Jahre zu verzögern
Ab heute gehen die Trilog-Verhandlungen zur Europäischen Luftqualitätsrichtlinie in die finale Phase. Unter dem Trommelfeuer großer Industrie- und vor allem Automobilkonzerne fordert Bundeskanzler Scholz, aber auch die FDP, dass die für Luftreinhaltung zuständige Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine verpflichtende Grenzwerteinhaltung für Luftschadstoffe um weitere 10 Jahre verzögert – und dies ausgerechnet in wirtschaftsschwächeren Regionen.
Eine Studie renommierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zeigt nun: Das würde zusätzlich mindestens 330.000 Menschen in den ärmsten Regionen Europas vorzeitig das Leben kosten. Die Ampelkoalition hat angekündigt, sich bei der Abstimmung im Rat der EU zu enthalten.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
„Mit der von der Industrie geforderten und von Kanzler Scholz angeordneten Nicht-Zustimmung zu strengeren Luftreinhaltevorschriften verantwortet die Bundesregierung 330.000 zusätzliche vorzeitige Todesfälle durch Luftverschmutzung. Vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen leben oft an den Orten mit der dreckigsten Luft und genau dort wollen die EU-Staaten jetzt noch 10 Jahre länger gesundheitsschädliche Luftverschmutzung tolerieren. Ausgerechnet der im Wahlkampf als Klimakanzler aufgetretene Olaf Scholz ist die treibende Kraft gegen Saubere Luft in Deutschland und Europa. Ich fordere Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, sich in ihrer Verantwortung für die Saubere Luft klar zu positionieren und für das Recht auf Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa zu stimmen!“
Hintergrund:
Die EU-Kommission hatte bereits im Oktober 2022 einen Entwurf vorgelegt, der strengere Luftqualitäts-Grenzwerte ab 2030 vorsieht. Am 13. September 2023 hatte sich das EU-Parlament für eine strengere Luftreinhalterichtlinie ausgesprochen und für eine weitere Verschärfung der Grenzwerte entsprechend der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ab 2035 gestimmt. Der Europäische Rat hingegen versucht, das Gesetzesvorhaben in jeder Hinsicht zu verwässern. Unter anderem soll die Einhaltung neuer Grenzwerte in Ländern mit unterdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen um bis zu 10 Jahre verschoben werden. Bis spätestens 20. Februar 2024 soll eine Einigung in allen Punkten erzielt sein.
Pressemitteilung DUH