Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe

Die Fahrrinnenanpassung ist das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen. Der Ausbau der Fahrrinne kann beginnen, sobald die Planungsbehörden von Bund und Hamburg die vom Gericht benannten Mängel behoben haben. Ein entsprechendes Planergänzungsverfahren ist inzwischen durchgeführt und heute mit einem Planergänzungsbeschluss abgeschlossen worden.

 

Bei diesem Beschluss ging es im Wesentlichen um das Projekt „Tideanschluss Billwerder Insel“ als eine vom Gericht als erforderlich angesehene, ergänzende Kohärenzsicherungsmaßnahme im Rahmen des europäischen Naturschutzrechts zugunsten einer speziellen Pflanzenart, dem Schierlings-Wasserfenchel.

Die Planfeststellungsbehörden des Bundes (zuständig für die Ausbaustrecke von der hamburgischen Landesgrenze bis zur Nordsee) und Hamburgs (zuständig für die so genannte Delegationsstrecke von der Stromspaltung im Osten bis zur Landesgrenze bei Tinsdal) haben ihre ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse um die weitere Kohärenzsicherungsmaßnahme ergänzt und heute den Beschluss vorgelegt. Mit der ergänzenden Planfeststellung der weiteren Kohärenzsicherungsmaßnahme ist die entscheidende Beanstandung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 9. Februar 2017 behoben. Mit dem Planergänzungsbeschluss endet auch die bisherige, urteilsbedingte Nichtvollziehbarkeit der ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse vom 23. April 2012. Rechtlich steht damit der baulichen Umsetzung des Großprojekts nichts mehr im Weg.

Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Der Hamburger Hafen ist für den deutschen Außenhandel das ‚Tor zur Welt‘. Er ist ein wichtiges Drehkreuz für weltweite Warenströme und trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Stärke Hamburgs bei. Mit dem heutigen Planergänzungsbeschluss schaffen wir Baurecht für die Fahrrinnenanpassung, die den Hamburger Hafen international deutlich wettbewerbsfähiger macht.“

Senator Frank Horch: „Wir haben seit Februar 2017 intensiv daran gearbeitet, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen. Die Ergebnisse dieser Arbeit finden sich in dem heute vorgelegten Beschluss. Damit haben wir Baurecht und beginnen in den nächsten Tagen mit Kampfmittelsondierung- und bauvorbereitenden Maßnahmen. Dafür sind alle Ausschreibungen bereits erledigt. Die Ausführung kann jetzt unmittelbar beauftragt werden“.

Als Verwaltungsentscheidung kann der 3. Planergänzungsbeschluss wie jeder andere Verwaltungsakt natürlich rechtlich angefochten werden. Dafür muss ein Rechtsmittelverfahren beim Bundesverwaltungsgericht angestrengt werden.

Pressemitteilung Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation


Planergänzungsbeschluss zur Elbvertiefung: Fraglicher Heilungsversuch
Umweltverbände lehnen die Elbvertiefung weiterhin ab und kritisieren ungeeignete Ausgleichsflächen und veraltete Modellannahmen
Die geplante Elbvertiefung lehnen die Umweltverbände weiterhin ab. Sie ist ökologisch hoch problematisch, die Entwicklung des Container‐Verkehrs ist ganz anders verlaufen als vorher gesagt. Die Elbe leidet deutlich stärker unter den Auswirkungen der vergangenen Eingriffe als prognostiziert: Der Tidenhub ist seit Ende der Beweisaufnahme zur letzten Vertiefung um mehr als 20 cm angestiegen und gefährdet mittlerweile sogar die Speicherstadt. Die Verschlickung der wertvollen Elbe‐Seitenräume und Häfen überfordert die Behörden schon jetzt.
„Eine Norddeutsche Hafenkooperation würde die geplanten und für den Steuerzahler teuren Flussvertiefungen an Elbe und Weser überflüssig machen und wäre nach wie vor der richtige Weg“, so die Verbände. Wie weit die geplanten Maßnahmen juristisch verhindert werden können, bedarf einer intensiven Prüfung. Das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF hält nach erster Sichtung des heute veröffentlichten Planergänzungsbeschlusses zur umstrittenen Elbvertiefung seine Kritik am Verfahren aufrecht. Dieser Beschluss legt noch weniger Ausgleichsflächen fest als bisher geplant. Die fachliche Eignung der neuen Flächen für den Schierlingswasserfenchel im Bereich der Billwerder Insel bleibt weiterhin zweifelhaft.
Außerdem überzeugt die Begründung, warum trotz der Kritik der Umweltverbände auch in diesem neuen Verfahren veraltete Modellrechnungen zum Tragen kommen, nicht. Die geplanten Ausgleichmaßnahmen in den niedersächsischen Naturschutzgebieten Allwördener Außendeich, Schwarztonnensand und Asseler Sand hatten die Umweltverbände ebenfalls kritisiert und eine klare Abgrenzung zu ohnehin erforderlichen Managementmaßnahmen gefordert. Der neue Beschluss setzt sich mit dieser Kritik nicht ausreichend auseinander. „Wir werden den Planfeststellungsbeschluss jetzt fachlich und juristisch genau prüfen. Dafür haben wir nach Zustellung einen Monat Zeit und werden dann entscheiden, ob wir auch diesen Planergänzungsbeschluss anfechten“, so die Verbände BUND, NABU und WWF.

Pressemitteilung BUND HH


Elbvertiefung: Hamburg bleibt Hafenstadt von Weltrang

Mit dem heute von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) veröffentlichten 3. Planergänzungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung ist der rechtliche Rahmen für die Vertiefung der Elbe geschaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planungsbehörden von Bund und Hamburg im Februar 2017 aufgefordert, den Planfeststellungsbeschluss nachzubessern.

Dazu Joachim Seeler, hafenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Endlich. Mit dem heutigen Tag sind alle gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Fahrrinnenanpassung erfüllt. Der Baubeginn kann noch in diesem Jahr erfolgen. Mit 18 Monaten Bauzeit wird der Genehmigungsprozess für dieses Vorhaben am Ende zehnmal so lange gedauert haben wie die eigentliche bauliche Umsetzung. Die Fahrrinnenanpassung ist Grundlage dafür, dass Hamburg auch in den kommenden Jahrzehnten eine Hafenstadt von Weltrang bleibt.“

Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion

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