Fernwärme‐Rückkauf‐Entscheidung

LHO fordert umfassende Einbeziehung und Bewertung alle Gemeinwohleffekte Kurzgutachten sieht gewichtige Gründe für Rückkauf und große Vorteile für Stadtentwicklungsplanung, Daseinsvorsorge, Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und regionale Wertschöpfung

 

In den kommenden Wochen werden Senat und Bürgerschaft über die Rücknahme der Hamburger Fernwärmeversorgung in die Öffentliche Hand entscheiden. Kritiker des von der Hamburger Bevölkerung im Volksentscheid 2013 mehrheitlich entschiedenen Rückkaufs führen vor allem ins Feld, dass der jetzt ermittelte Unternehmenswert unter dem in 2014 vereinbarten Mindestkaufpreis liegt. Es geht um eventuelle Mehrkosten von 141 Millionen Euro, mithin 77 Euro pro Kopf der Hamburger Bevölkerung.

Diese Debatte haben die EnergieNetz Hamburg eG und die GLS Treuhand e.V. in Kooperation mit dem BUND Hamburg zum Anlass genommen, die Beratungsgesellschaft Rödl & Partner mit einem Kurzgutachten zu beauftragen. Die Experten sollten klären, was genau die Landeshaushaltsordnung (LHO) und deren Ausführungsbestimmungen fordern, ob und welche gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Effekte bei der Entscheidung einzubeziehen sind. Die Gutachter Dr. Thomas Wolf und André Rosner kommen zu dem Ergebnis, dass die LHO für die Vorbereitung der Rückkauf‐Entscheidung die Erstellung einer umfassenden Nutzen‐Kosten‐Analyse gemäß LHO‐Ausführungsbestimmungen und dem Haushaltsgrundsätzegesetz fordert. Der Staat ist bei seiner wirtschaftlichen Betätigung und seinen finanzwirksamen Entscheidungen neben ökonomischen Interessen stets auch solchen des Gemeinwohls verpflichtet und hat dabei einen weiten Ermessensspielraum.

Durch den vollständigen Erwerb des Fernwärmenetzes erweitert die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ihren Handlungsspielraum für zukünftige energiewirtschaftliche und klimapolitische Herausforderungen und deren Auswirkungen deutlich. Für die anstehende Rückkaufentscheidung werden 16 Punkte aufgelistet, die neben dem aktuellen Unternehmenswert betrachtet werden müssten. Dazu gehört z. B. die Verhinderung der endgültigen Privatisierung der ehemals staatlichen HEW‐Fernwärme, eine Harmonisierung der Stadtentwicklungs‐ und Wärmeversorgungspläne und die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der Hamburger Politik bei der Umsetzung von Volksentscheiden (Stichwort LBK Hamburg). Letzteres hatte der heutige Finanzsenator Andreas Dressel am Abend des Volksentscheids am 22.9.2013 angekündigt.

Die FHH bekommt zudem eine starke Position bei der Gestaltung von sozial gerechten und sozial verträglichen Wärmepreisen und bei der Schaffung von zukunftssicheren Arbeitsplätzen. 1 Die Gutachter sehen vor diesem Hintergrund „gewichtige Gründe“ für die Ausübung der Kaufoption. GLS Treuhand, EnergieNetz Hamburg und BUND Hamburg fordern daher den Rückkauf der Fernwärme im Sinne des Volksentscheids UNSER HAMBURG – UNSER NETZ vom 22.09.2013.

Dr. Hermann Falk, Vorstand der GLS Treuhand: „Bürgernähe, regionale Wertschöpfung, Klima‐ und Gesundheitsschutz – all dies lässt sich durch den Rückkauf des Fernwärmenetzes erreichen. Dieser Kauf steht nicht im Widerspruch zum Hamburger Landesrecht, wie das Gutachten zeigt. Daher wird die Hamburger Diskussion um die Umsetzung des Volksentscheids auch über die Landesgrenzen hinaus genau beobachtet. “
Matthias Ederhof, Vorstand der EnergieNetz Hamburg eG: „Hamburgs Bevölkerung will die endgültige Privatisierung der HEW‐Fernwärme verhindern und hat deshalb vor fünf Jahren für eine 100 %‐Rekommunalisierung gestimmt. Die endgültige Privatisierung kann nur noch durch die Optionsausübung bis zum 30.11.2018 verhindert werden. Die erheblichen positiven Effekte einer Rekommunalisierung kann man schon jetzt bei den öffentlichen Unternehmen fürs Hamburger Gas‐ und Stromnetz ablesen. Das will Hamburg auch in der Fernwärme!“
Manfred Braasch, Geschäftsführer BUND Hamburg: „Wir vertrauen auf die Zusagen bzgl. der vollständigen Umsetzung des Volksentscheids. Das nun vorliegende Gutachten zeigt auf, dass die Landeshaushaltsordnung die vollständige Übernahme der Fernwärme in die öffentliche Hand ermöglicht und alle gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Effekte einbezogen werden müssen. Das Geld wäre gut angelegt, jetzt muss Rot‐Grün gestalten und die großen Chancen für mehr Klimaschutz konsequent nutzen.“ Für

Hintergrund zu Kaufpreisen und Unternehmenswerten
Wichtig für die öffentliche Debatte ist auch die Transparenz über die Zahlen. Der aktuelle Unternehmenswert der Fernwärme wird mit 645 Mio. Euro für 100 % der Unternehmensanteile beziffert. Der 2014 vereinbarte Mindestkaufpreis geht von 950 Mio. Euro für 100 % der Anteile aus. Da die Stadt für ihren 25,1 %‐Anteil an der Fernwärme früher bereits 325 Mio. gezahlt hat, verbleibt eine Restzahlung von 625 Mio. Euro für die noch offenen Unternehmensanteile von 74,9 %, die derzeit noch Vattenfall gehören. Die restlichen 74,9 % vom aktuellen Unternehmenswert belaufen sich auf 484 Mio. Euro. Senat und Bürgerschaft haben zu entscheiden, ob Klimaschutz, Daseinsvorsorge, Gestaltung sozial gerechter Wärmepreise und regionale Wertschöpfung einen zusätzlichen Betrag von 141 Mio. EUR Wert sind. Es geht also nicht um die Differenz zwischen aktuellem Unternehmenswert (645 Mio.) und Mindestkaufpreis (950 Mio. Euro) in Höhe von 305 Mio. Euro, sondern um einen zusätzlichen Beitrag von 141 Mio. EUR für die Realisierung der im Gutachten aufgeführten positiven volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen.

Pressemitteilung BUND HH


Fernwärmenetz: Mögliche Vorteile für Hamburg werden geprüft
Neues Gutachten entwirft Unternehmenskonzept für städtische Fernwärme

Der Hamburger Senat arbeitet weiter daran, die Verpflichtung des Volksentscheides zur Übernahme der Energienetze aus dem Jahr 2013 umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat die Behörde für Umwelt und Energie ein Gutachten zur Entwicklung eines Unternehmenskonzeptes in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll darstellen, ob und wie die Fernwärme als städtisches Unternehmen unter anderen Bedingungen und Zielsetzungen agieren könnte. Ergänzend wird die HGV unter Mitwirkung der Finanzbehörde den Gutachtenprozess begleiten und durch einen weiteren externen Gutachter das Unternehmenskonzept plausibilisieren, um einen möglichen Unternehmenswert ableiten zu können und valide Grundlagen für die anstehenden Entscheidungen zu schaffen.

Dabei wird insbesondere betrachtet, wie sich die klima- und energiepolitischen Ziele der Stadt wirtschaftlich realisieren ließen. In die Untersuchung fließen alle betriebswirtschaftlichen Aspekte mit Einfluss auf Kosten und Nutzen ein, die sich bei einem Netz unter öffentlicher Führung ergeben. Dazu zählen die betriebswirtschaftlich relevanten Synergieeffekte, die entstehen, wenn alle drei Energienetze in öffentlicher Hand liegen und mit anderen öffentlichen Unternehmen wie Hamburg Wasser, Hamburg Energie und Stadtreinigung kooperieren. Gegenstand der Prüfung ist zudem die Möglichkeit, als städtisches Unternehmen auf günstigere Finanzierungen zugreifen zu können. Dieser Ansatz unterscheidet sich von dem des Wertgutachtens, das im Zuge der Vertragsabwicklung zum Rückkauf erstellt wurde. Dieses berücksichtigte in einem standardisierten Verfahren den unternehmerischen Wert ausschließlich auf der Grundlage der derzeitigen Unternehmensstruktur und der bestehenden Planungen von Vattenfall. Aus der Käufersicht der Stadt können sich gegebenenfalls auch andere Wertpotenziale ergeben.

Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie

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