Flughafen: FLSK empfiehlt Änderung der Verspätungsregelung

Die Fluglärmschutzkommission (FLSK) für den Flughafen Hamburg hat in ihrer 228. Sitzung am 01.12.2017 mehrheitlich eine Empfehlung zur Veränderung der geltenden Verspätungsregelung beschlossen. Wie der Kommissionsvorsitzende, Bezirksamtsleiter Harald Rösler, mitteilte, empfahl die Kommission nach ausführlicher Diskussion, die aktuelle Verspätungsregelung für den Hamburger Airport zu ändern.

 

Die Änderung zielt darauf ab, zukünftig keine Verspätungsregelung für Starts nach 23:00 Uhr und für Landungen nach 23:30 Uhr zuzulassen. Das Luftfahrthandbuch sollte dahingehend geändert werden, dass bei Landungen im planmäßigen Fluglinien- und regelmäßigen Pauschalreiseverkehr mit planmäßigen Ankunftszeiten vor 23:00 Uhr, bei nachweisbar unvermeidbaren Verspätungen Landungen bis 23:30 Uhr (bisher 24:00 Uhr) zulässig sein können. Die Gründe für die einzelnen Verspätungen nach 23:00 Uhr und die Namen der jeweiligen Piloten sind der Fluglärmschutzbeauftragten spätestens am fünften auf die Verspätung folgenden Werktag schriftlich und glaubhaft darzulegen. Hintergrund der Kommissionsempfehlung war die seit geraumer Zeit besorgniserregende Zunahme verspäteter Starts und Landungen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Nachtruhe.

Die Fluglärmschutzkommission hat gemäß § 32 Luftverkehrsgesetz beratende Funktion und schlägt der für den Luftverkehr zuständigen Genehmigungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) und den für die Flugsicherheit zuständigen Stellen u.a. Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm vor. Ihr gehören u.a. Vertreter der Bezirke Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek sowie aus Norderstedt, Hasloh, Quickborn, den Kreisen Bad Segeberg, Pinneberg und Stormarn, der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm, Lufthansa, TUIfly, der Flugsicherung, der Handelskammer, die Fluglärmschutzbeauftragte sowie Vertreter aus Hamburger und Schleswig-Holsteiner Fachbehörden bzw. Ministerien an.

Fluglärm-Beschwerdehotline 040-42840-2548

Pressemitteilung Bezirksamt Hamburg-Nord


Fluglärmschutzkommission legalisiert weiterhin Flugbetrieb außerhalb der Betriebszeit
BAW: „30 Minuten weniger ist bloße Makulatur!“
Der Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ bedingt die umfassende Rücksichtnahme auf die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger rund um den Flughafen und in den An- und Abflugschneisen bis weit in das Umland hinaus.

Die von der Fluglärmschutzkommission (FLSK) in ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr beschlossenen Empfehlung zur Veränderung der Verspätungsregelung ist unzureichend. Weiterhin soll es den Fluggesellschaften in „Selbstgenehmigung“ überlassen werden, ob sie das Betriebszeitenende am Hamburger Flughafen einhalten oder eben auch nicht. Die FLSK hat beschlossen, die Verspätungsregelung mit der pauschalen Genehmigung von Landungen um 30 Minuten auf 23:30 Uhr vorzuziehen und Starts nach 23 Uhr nicht mehr zuzulassen.

„Man kann es gar nicht häufig genug sagen: Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr! Die Verkürzung der Verspätungsregelung ist unzureichend und aus unserer Sicht nicht statthaft. Damit wird erneut das Überziehen des genehmigten Betriebszeitenende um 23 Uhr legalisiert. Den Betroffenen nützt das wenig. Weiterhin werden ihnen wichtige Schlaf- und Erholungszeiten vorenthalten und gesundheitliche Belastungen aufgebürdet. In der aktuellen Auseinandersetzung entbindet diese Empfehlung nicht von der zu führenden Debatte um die Petition für ein Nachtflugverbot ab 22 Uhr. Nur dieses Nachtflugverbot stellt aus unserer Sicht den hinreichenden Interessenausgleich zwischen den Belangen von Flughafen und den Betroffenen dar. Alles andere ist Makulatur!“, kommentiert Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) die Empfehlung der FLSK.

Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)

 

 

 

 

 

 

Grafik: BAW


Fluglärmschutzkommission empfiehlt neue Verspätungsregelung: Halber Schritt in die richtige Richtung
Den heute veröffentlichten Vorschlag der Fluglärmschutzkommission (FLSK), zukünftig keine Verspätungsregelung für Starts nach 23:00 Uhr und für Landungen nach 23:30 Uhr am Hamburger Flughafen zuzulassen, kommentiert BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch wie folgt:
„Die Proteste zeigen erste Wirkung! Das ist gut so. Der Vorschlag der Kommission ist aber allenfalls ein halber Schritt in die richtige Richtung. Das Aus für die Verspätungsregelung muss auch für Landungen ab 23.00 Uhr gelten. Und es muss vor allem der nächste Schritt folgen: Ein konsequentes Nachtflugverbot ab 22 Uhr. Derzeit landen und starten alle drei Minuten Flugzeugen zwischen 22 und 23 Uhr – ein unerträglicher Zustand für zigtausende Anwohner.

Pressemitteilung BUND HH

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