Der BUND Hamburg hat heute fristgerecht die Begründung seiner Klage gegen den Ausbau des Flughafens Hamburg beim Oberverwaltungsgericht Hamburg eingereicht. Darin führt der BUND vor allem die völlig veraltete Genehmigungslage aus dem Jahre 1998 und die Missachtung seiner Beteiligungsrechte ins Feld.
Die Grundlage für die massiven Ausbauvorhaben des Flughafens stellt ein über 20 Jahre alter Planfeststellungsbeschluss dar. Die nur im Grundsatz genehmigte “Ausbaustufe 3”, die der Flughafen jetzt für Millionen zusätzlicher Passagiere in Angriff nimmt, sei daher außer Kraft getreten.
“Der Flughafen hat die dritte Ausbaustufe über 13 Jahre liegen lassen. Daher ist die Genehmigung unserer Ansicht nach nicht mehr gültig. Der Flughafen muss ein neues Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen, damit sich Betroffene und Umweltverbände einbringen können. Mit einem neuen Verfahren entfällt automatisch der Bestandsschutz des Flughafens und die Lärmschutzzonen müssen neu bestimmt werden. Allein davon könnten zigtausende Lärmbetroffene profitieren, da sie dann zumindest Anspruch auf besseren Lärmschutz erhalten würden”, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Der Hamburger Flughafen geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Anzahl der Passagiere um 2,5 Prozent pro Jahr zunehmen wird. Somit steigen die Passagierzahlen von derzeit ca. 17 Mio. auf über 26 Mio. pro Jahr bis 2035 an. Dies bedingt eine erhebliche Ausweitung der Flugbewegungen und in der Folge zusätzliche Lärmbelastungen. Ob dies bei heutiger Rechtslage in der genannten Dimension zulässig ist, muss sich in dem vom BUND geforderten neuen Verfahren zeigen.
Derzeit wird der Hamburger Flughafen formal als sogenannter Bestandsflughafen eingestuft und darf mehr Lärm emittieren als neu errichtete oder erweiterte Flughäfen. Sollte ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig werden, wären die Grenzwerte zur Bemessung der Lärmschutzzonen im Umfeld des Flughafens um 5 db(A) niedriger und die Lärmzonen entsprechend größer zu fassen.
Der Prognosezeitraum des alten Planfeststellungsbeschlusses von 1998 reicht lediglich bis 2010. Allein deswegen sei ein neues Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Die einschlägigen Gesetze, die Rechtsprechung und auch die umweltmedizinischen Erkenntnisse hätten sich erheblich verändert. Insbesondere bei einem innerstädtischen Flughafen wie in Hamburg müsse daher dieser Entwicklung Rechnung getragen werden.
Pressemitteilung BUND HH
Flughafen: BUND Hamburg begründet Klage
Zu Beginn des Jahres 2019 hat der BUND Hamburg gegen den Ausbau des innerstädtischen Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ Klage erhoben. Heute nun wurde fristgerecht die Begründung nachgeliefert.
Im Wesentlichen beklagt der Umweltverband die Hinfälligkeit der veralteten Planfeststellung aus dem Jahr 1998 sowie die mangelnde Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit der jetzt aktuell in Umsetzung befindlichen dritten Ausbaustufe hat der Flughafen sich 13 Jahre Zeit gelassen in einem ohnehin bereits mit 20 Jahre völlig überalterten Planverfahren. Nach Ansicht des BUND ist die Genehmigung verfallen. Die Planfeststellung aus dem Jahr 1998 entspricht in ihrem Kern einer in grossen Teilen überholten Umweltrechtsprechung. Mit seinen jetzigen Planungen haben Flughafen und Senat eine massive Ausweitung von Passagieren und Flugbewegungen bis 2035 offenbart, obwohl der eigentlich Prognosehorizont der Planfeststellung mit dem Jahr 2010 beendet war.
„Wir erwarten mit der Klage ein ordnungsgemäßes und den allgemeinen Ansprüchen der Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechendes Verfahren. Nur unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung, der neusten klimapolitischen Gesichtspunkte und den aktuellen umweltmedizinischen Erkenntnissen kann ein innerstädtischer Flughafen eine stadtverträgliche, vielmehr eine bürgerverträgliche Ausprägung erhalten. Dabei sind den Schutzansprüchen der Menschen vor Fluglärm und Flugdreck höchste Priorität einzuräumen. Die Menschen rund um den Flughafen und bis weit in das Umland erwarten Verlässlichkeit im Flughafenbetrieb, insbesondere eine deutliche Belastungsminderung. Insoweit ist die Erwartungshaltung der Betroffenen an dieses Verfahren sehr hoch“, kommentiert Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) den Fortgang im Verfahren.
Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)