Fluglärmbeschwerden können seit heute vereinfacht auch online abgegeben werden. Unter www.hamburg.de/fluglaerm können Bürger und Bürgerinnen ihre Fluglärmbeschwerden schnell und einfach eintragen und abschicken. Die bisherigen Beschwerde-Möglichkeiten bleiben bestehen.
Die Beschwerdegründe sind zum Ankreuzen vorformuliert. Ein weiteres Pflichtfeld ist in Hamburg der Stadtteil und im Umland die Gemeinde (Schleswig-Holstein und Niedersachsen). Die Angabe des Wohnortes (in Hamburg zusätzlich des Stadtteils) dient der sachlichen Bearbeitung der Beschwerden und deren räumlicher Zuordnung innerhalb der Statistik. Die Einführung, Bearbeitung und Auswertung der Online-Beschwerden erfolgt nach dem Fluglärmschutzbeauftragtengesetz (FLSBG) und ist mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg abgestimmt.
Seit Inkrafttreten des FLSB im Juli 2016 werden von der Fluglärmschutzbeauftragten in separaten Statistiken die Anzahl der Beschwerden und die Anzahl der Beschwerdeführer erfasst. Um die Beschwerden qualifiziert bearbeiten und auswerten zu können, werden in dem Formular auch die persönlichen Daten erfasst. Nur mit Hilfe des Nachnamens, des Wohnorts und der Straße können die einzelnen Beschwerdeführer gezählt werden. Werden keine vollständigen persönlichen Angaben gemacht, wird die Beschwerde trotzdem erfasst, gezählt und bearbeitet. In diesem Fall kann und wird aber kein Beschwerdeführer in die Statistik aufgenommen.
Nach dem Absenden des Formulars erhalten die Beschwerdeführer automatisch eine Eingangsbestätigung, sofern sie eine E-Mail-Adresse eingetragen haben.
Das Formular ist für die Beschwerdeführer eine zusätzliche komfortable Möglichkeit ihre Beschwerden bei der Fluglärmschutzbeauftragten vorzutragen. Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/fluglaerm
Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie