Fluglärm entsteht durch Flugbewegungen

In Stormarn brodelt es: Das Thema Fluglärm füllt die Zeitungen. Es fehlt jedoch zum Teil an Sachlichkeit und an Fachkenntnis und damit verbunden an Objektivität.

 

Eine neue Arbeitsgruppe gegen Fluglärm in Elmenhorst macht sich die Kernforderungen nach besserem Fluglärmschutz der BAW zu eigen, löst diese dann jedoch aus dem bestehenden Gesamtzusammenhang, um gleichzeitig mit dem verbleibenden Teil gegen die BAW zu opponieren. Vordringlich scheint es in Elmenhorst darum zu gehen „Ruhe über der eigenen Terrasse zu wahren“. Hiervon aufgeweckt klammern die neueren Kommentare und Berichterstattungen in Stormarn leider die hohen Fluglärmbelastungen der bevölkerungsdichtesten Städte Ahrensburg und Bargteheide sowie des Hamburger Nordostens aus, um den Betroffenen in den wesentlich dünner besiedelten und überwiegend landwirtschaftlich geprägten Gebieten überproportional Gewicht zu verleihen.

Die offene Fluglärmdiskussion in Stormarn ist eine wichtige Errungenschaft, vor dem Hintergrund des bisher konsequent durch die Verursacher verneinten Fluglärms in diesem Bereich. Jedoch stehen die aktuellen Erfolge durch Egoismen und unzutreffende fachliche Ausrichtungen und Zielrichtungen auf dem Spiel. Der jetzige Disput hilft einzig und alleine den Protagonisten des Fluglärms. Eine widerstreitende Fluglärmdiskussion spaltet und trennt!

Unser gemeinsames Ziel ist: Fluglärm und insbesondere vermeidbaren Fluglärm konsequent zu verhindern. Fluglärm entsteht durch Flugbewegungen und nicht durch Bürgerbewegungen. Der aktuell vorhandene Fluglärm ist durch die steigenden Flugbewegungen von 2013 auf 2014 um 7 Prozent und zum 30.04.15 weiter steigend um 8,7 Prozent verursacht. In gleichem Maße ist der Fluglärmteppich, das von Fluglärm betroffene Gebiet rund um den Flughafen, größer geworden. Es ist objektiv im gesamten Flughafeneinflussbereich lauter geworden, nicht nur in Elmenhorst!

Die Flughafen GmbH hat in Vertretung von Axel Schmidt, dem leitenden Umweltbeauftragten, in seinem kürzlich vorgestellten „Fluglärmreport 28“ das Eingeständnis verkünden müssen, dass das Mehr an Flugbewegungen gleichsam zu mehr Fluglärm geführt hat. Für 2015 geht der schädigende Trend weiter. Die aktuelle Steigerungsrate beträgt 8,7 Prozent. Dabei ist im Besonderen festzuhalten, dass die Berechnung auf der Grundlage des seit 1997 geltenden und heutzutage fachlich veralteten Fluglärmkontingentes stattgefunden hat. Wenn Herr Schmidt nachgewiesener Maßen steigendem Fluglärm und damit verbunden steigenden Fluglärmbeschwerden „subjektiven Sinnestäuschungen“ oder „neuen Empfindlichkeiten“ zuordnet, dann macht er das wider besseren Wissens; dann redet er bewusst die Unwahrheit. Stellt diese Täuschung der Betroffenen das neue Kalkül der Flughafen GmbH dar?

Fluglärm entsteht nicht durch Protest und Erfolg von bürgerlichem Engagement. Fluglärm entsteht durch zu viel Flugverkehr. Ein innerstädtischer Großflughafen wie Hamburg kann sich nur verträglich etablieren durch Zurückhaltung. Er muss sich den Schutzbedürfnissen der betroffenen Bevölkerung unterordnen. Ein ausschließlich auf kurzfristigen monetären Erfolg und rein quantitatives Wachstum ausgerichtetes Geschäftskonzept stößt auf die Grenze des Verträglichen, auf das bürgerliche Recht auf Gesundheit. Die Unversehrtheit des Menschen ist elementares Recht in Bundes- und Landesverfassungen. Diesem Grundrecht unterliegen Politiker und Behörden in gleichem Maße, wie Wirtschaftsunternehmen, im besonderen gewinnorientierte Unternehmen mit plebisziten Mehrheitsverhältnissen. Die Mehrheit der Anteile an der Flughafen Hamburg GmbH gehören der Stadt Hamburg und unterliegt der treuhänderischen Verwaltung durch die jeweilige Landesregierung – hier die Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI). Mit dieser Mehrheit hat es die Stadt Hamburg, der jeweilige Senat, in der Hand nachhaltig auf die Geschicke und Unternehmensziele einzuwirken um dem Grundrecht der Unversehrtheit seiner Bevölkerung und der vom Betrieb des Flughafens Betroffenen gerecht zu werden.
Pressemitteilung BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein

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