Eine Anfrage der Grünen deckt auf: Höhere Landegebühren für verspätete Flugzeuge würden am Lärmproblem so gut wie nichts ändern. Wirklich höhere Entgelte mit Lenkungswirkung würden nur für Flugzeugtypen anfallen, die Hamburg so gut wie nie ansteuern. Die SPD hatte die höheren Gebühren vergangene Woche noch als Erfolg für den Lärmschutz gefeiert. Die Grünen sehen darin nur Placebo-Politik. Heute werden mehr als 100 Menschen zur öffentlichen Fluglärm-Anhörung des Umweltausschusses erwartet.
Anjes Tjarks, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu: „Höhere Landeentgelte für verspätete Flugzeuge klingen erstmal gut. Aber sie bringen keine Entlastung für die Menschen, die unter dem Fluglärm leiden. Der Senat täuscht hier Handlungsbereitschaft vor, ändert aber am Kern des Problems wenig bis gar nichts. Der Lärmzuschlag wurde nur in den Lärmklassen deutlich erhöht, die Hamburg kaum eine Rolle spielen. 97 Prozent der Flugbewegungen in Hamburg betreffen die sogenannten Lärmklassen 1 – 4 mit gängigen Flugzeugtypen. Die deutlich höheren Strafgebühren des Senats und des Flughafens konzentrieren sich aber auf die Lärmklassen 5 – 7 – die Hamburg nur selten bis nie anfliegen. Das ist Placebo-Politik, die die betroffenen Menschen schnell durchschauen werden.
Das Schlimme ist: Diese Scheinaktivität ist wohl genau so gewollt. Der Senat zieht dort die Daumenschrauben da an, wo sie den Airlines garantiert nicht wehtun. Eine Erhöhung von gerade mal 204 Euro bei einem Flugzeug der Lärmklasse 3 setzt keinerlei Anreize gegen Verspätungen und zur Lärmminderung. 204 Euro nimmt Easyjet für rund fünf transportierte Koffer ein.“
Hintergrund
Der Senat will die lärmabhängigen Landentgelte in der Zeit von 22-23 Uhr von 100 Prozent auf 150 Prozent erhöhen, ab 23 Uhr sollen statt 200 Prozent künftig 300 Prozent Zuschlag fällig werden. Was zunächst gut klingt, wird aber kaum Auswirkungen auf den Luftverkehr in Hamburg haben – und somit keine Anreize schaffen, dass die Airlines hier tätig werden. Die Flugzeugtypen sind in 7 Lärmklassen eingeteilt. Der Lärmzuschlag wird nach diesen Lärmklassen gestaffelt – je lauter ein Flugzeug, desto höher die Landegebühr. Für die Lärmklassen 1-4 gibt es keine nennenswerte Erhöhung, in der Klasse 5 fällt diese immer noch sehr moderat aus, und erst für die Klassen 6-7 sollen die Gebühren spürbar steigen. Von den 136.683 Flugbewegungen in Hamburg im Jahr 2013 betreffen knapp 97 Prozent die Lärmklassen 1 bis 4. Klasse 5 hat einen Anteil von lediglich 3,12 Prozent, die Klassen 6-7 machen gerade mal 0,18 Prozent aus.
Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion