Der BUND Hamburg kritisiert den erneuten Anstieg der verspäteten Flugbewegungen am innerstädtisch gelegenen Hamburger Flughafen im ersten Quartal 2018. Die Starts und Landungen nach 23 Uhr sind im Vergleich zum ersten Quartal 2017 nochmals deutlich angestiegen. Damit steht fest, dass die geltenden Betriebszeiten am Flughafen weiter massiv verletzt werden.
Außerdem zeigt sich, dass sich die eklatanten Missstände trotz 16-Punkte-Plan, Pünktlichkeitsoffensive, neuer Entgeltordnung und Strafzahlungsforderungen gegen Fluggesellschaften weiter verschärfen.
„Die Zahlen sind eindeutig: Keines der von Politik und Airport angekündigten Instrumente zeigt Wirkung und es wird nachts immer lauter. Die Lebensqualität vieler Hamburgerinnen und Hamburger wird den betriebswirtschaftlichen Interessen des Flughafens und der Fluggesellschaften bedingungslos untergeordnet und die Politik sieht hilflos zu“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Im Einzelnen: Die Landungen kommerzieller Linien- und Touristikflieger außerhalb der offiziellen Betriebszeit nach 23 Uhr liegen in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres bei 159 und damit deutlich über den 85 Verspätungen im gleichen Zeitraum 2017. Bei den Starts, die besonders belastend sind, hat sich die Anzahl im Vergleich zu 2017 nochmals gesteigert (31 in 2018 zu 20 in 2017). Das erste Quartal 2018 verzeichnet damit die meisten Verspätungen seit 2011 (siehe Grafik).
Der BUND Hamburg tritt für ein konsequentes Nachtflugverbot am Helmut-Schmidt-Airport ab 22 Uhr ein und fordert nun die Bürgerschaft auf, unmittelbar nach der letzten Senatsbefragung am 23.05.2018 über die BUND-Volkspetition für ein konsequentes Nachtflugverbot endlich im Sinne der betroffenen Bürger*innen zu entscheiden.
BUND_Summenkurven_Betriebszeitverletzungen_Helmut-Schmidt-Airport_2011-2018-MB
Pressemitteilung BUND
Durchlöcherte Nachtflugbeschränkung – Neuer Negativrekord bei den Flugbewegungen nach 23 Uhr
Obwohl die Anzahl der Flugbewegungen von Linien- und Touristikflügen am innerstädtischen Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ in Hamburg Fuhlsbüttel insgesamt rückläufig sind, steigen die Flugbewegungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit auf einen neuen Negativrekord. Nach den Ermittlungen des BUND Hamburg ist die Anzahl an Flugbewegungen von Linien- und Touristikflügen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr (d.h. außerhalb der offiziellen Betriebszeit) ist in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 gegenüber den Vergleichsjahren nochmals angestiegen.
Insgesamt fanden von Januar bis März 2018 bereits 159 nächtlich verspätete Landungen und 31 nächtlich verspätete Starts statt. Mit 190 Flugbewegungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit ist dies mit Abstand der schlechteste Jahresstart seit mindestens 2011.
Während des Winterflugplans (November 2017 – März 2018) besonders negativ auffallend war der Flieger aus München “LH2086” der Deutschen Lufthansa, der insgesamt 30 Mal erst nach 23 Uhr landete. Es folgt die Flugverbindung nach London (Stansted) “FR1519” des Billigfliegers Ryanair. Dieser Flieger startete 14 Mal erst nach 23 Uhr. Hier deuten sich große Parallelen zu easyJet aus dem vergangenen Sommerflugplan 2017 an. In der Malusliste der unzuverlässigsten Fluglinien folgen Eurowings “EW7049” mit 12 nächtlich verspäteten Landungen aus Stuttgart und WizzAir “W67750” mit 11 nächtlich verspäteten Starts nach Skopje.
Der Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW), Martin Mosel, dazu: „Erneut zeigt sich, dass weder der 10-Punkte-Plan, noch 16-Punkte-Plan, geschweige die sogenannte ‚Pünktlichkeitsoffensive‘ und Entgeltnovellierungen es vermocht haben, eine Belastungsreduzierung am Hamburger Flughafen zu erzielen. Die Fluggesellschaften tanzen dem Umweltsenator auf der Nase rum und der Fluglärmschutz verkommt in Hamburg zu einem Schattenboxen ohne Schatten und Handschuhe! Was den Betroffenen jetzt nur noch hilft, ist eine konsequente Einschränkung der Betriebserlaubnis durch den Erlass eines Nachtflugverbotes, werktags von 22 Uhr bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr bis 8 Uhr, ist zielführend, um einen hinreichenden Interessensausgleich zwischen dem Flughafenbetreiber und den Fluglinien einerseits und den betroffenen Bürgerinnen und Bürger andererseits zu erreichen. Das rechtliche Mittel hierzu ist die EU-Betriebseinschränkungsrichtlinie (598/2014).“
Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)