Fluglärm-Volkspetition: Appell an die Bürgerschaft

Erstmals haben sich alle Fluglärminitiativen aus dem Großraum Hamburg und der BUND in einem gemeinsamen Appell an die Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft gewandt, um ein Nachtflugverbot ab 22 Uhr am Hamburger Flughafen einzufordern. Am 6. September 2018 wird der zuständige Ausschuss für Umwelt und Energie über die BUND-Volkspetition für eine konsequente Nachtruhe entscheiden.

 

Dann wird sich zeigen, ob die Regierungsmehrheit aus SPD und Grünen endlich etwas für die Lärmbetroffenen tun will. Die Situation der Verspätungen nach 23 Uhr hatte sich auch in den ersten Monaten 2018 nochmals deutlich verschärft.

„Die Belastung vieler Hamburgerinnen und Hamburger hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen – allen gegenteiligen Versprechen zum Trotz. Jetzt muss die Stadt als Mehrheitseigner des Flughafens der massiven Störung der Nachtruhe einen Riegel vorschieben. Wir hoffen sehr, dass die Verantwortlichen im Rathaus den Appell der Fluglärminitiativen und des BUND aufgreifen und für eine Verbesserung der Situation sorgen“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Ein entsprechendes Schreiben an die Abgeordneten der Bürgerschaft ist von den Vorsitzenden bzw. Sprechern folgender Organisationen unterzeichnet worden:

BUND-Landesverband Hamburg • BIG Fluglärm Hamburg e.V. • Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz • BI Fluglärm Niendorf in Hamburg und Schleswig-Holstein – BAW • Notgemeinschaft der Flughafen-Anlieger Hamburg e.V. • Norderstedter Interessengemeinschaft für Fluglärmschutz e.V. •
FSH – Fluglärmschutz Hamburg e.V. • Initiative gegen Fluglärm im Hamburger Westen – IFL • WiN – Wir in Norderstedt • Kommunal-Verein von 1889 in Groß-Borstel e. V.

Pressemitteilung BUND Landesverband HH


Hamburgische Bürgerschaft in der Pflicht: Bisherige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm greifen nicht!

Laut Eurocontrol, der europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, sind die Hauptverursacher des Verspätungsdebakels im Luftverkehr die Fluggesellschaften und die Flughafenbetreiber. Zusammen sind sie für 61 Prozent der Verspätungen verantwortlich.

Seit dem Jahr 2014 befasst sich die Hamburgische Bürgerschaft intensiv mit dem überbordenden Fluglärmproblem, verursacht durch den Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens “Helmut Schmidt”. Zur Eindämmung der besonders belastenden Starts und Landungen nach 23 Uhr, d.h. außerhalb der offiziellen Betriebszeit, wurden mehrere Versuche seitens der Politik und der Verwaltung unternommen. Die aktuellen Auswertungen belegen jedoch, dass es bisher keine wirksamen Maßnahmen gegeben hat. Mit insgesamt mindestens 889 Starts und Landungen von Linien- und Touristikfliegern zwischen 23 Uhr und 6 Uhr stellt das laufende Jahr nochmals eine deutliche Negativsteigerung gegenüber dem bisher schlechtesten Jahr 2017 (707 / 2016: 570 / 2015: 474 / 2014: 421) dar. Die Senatskennzahl von maximal 550 Flugbewegungen in diesem Zeitraum wurde bereits im Juni gebrochen – so früh wie noch nie im Jahr.

“Am kommenden Donnerstag, den 6. September befasst sich der Umweltausschuss der Hamburger Bürgerschaft abschließend zur erfolgreich eingereichten Volkspetition “Nachts ist Ruhe – fair für alle, gut für Hamburg”. Der Forderung des BUND nach einem konsequenten Nachtflugverbot kann bei Abwägung aller wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange nur gefolgt werden. Wenn Regeln zum Schutz der Bevölkerung nicht mehr beachtet werden, bedarf es konkreter Verbote. Nur so kann ein hinreichender Interessensausgleich zwischen dem Flughafenbetreiber sowie den Fluggesellschaften einerseits sowie die vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger andererseits wieder hergestellt werden”, fasst Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) den Sachverhalt zusammen.

Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)

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