Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) muss diskriminierende und willkürliche Einstufung von Dauerbeschwerdeführern ab sofort einstellen! – Ein großer Erfolg der Fluglärmschutzkämpfer, der auch dank des Einsatzes der Hamburger Datenschutzbeauftragten möglich wurde.
Die Fluglärmschutzbeauftragte in der Behörde für Umwelt und Energie ist zugleich auch Beschwerdestelle für Fluglärmereignisse. In der Vergangenheit wurden die dort eingereichten Fluglärmbeschwerden nicht nur dem Beschwerdegrund zugeordnet. Es erfolgte auch eine auf Jahre angelegte Speicherung der Beschwerden in personenbezogenen Akten des Beschwerdeführers. Die Fluglärmschutzbeauftragte hat eine eigenwillige interne Zählweise entwickelt, wonach den Bürgerinnen und Bürger pro Jahr insgesamt 72 Beschwerden zugesprochen wurden. Darüber hinausgehende Beschwerden wurden nicht mehr gezählt und der Beschwerdeführer wurde als Dauerbeschwerer disqualifiziert.
“Die bisherige Regelung, nach der eine Bürgerin und ein Bürger sich maximal sechs Mal im Monat mündlich oder schriftlich gegen den überbordenden Fluglärm bei der Behörde beschweren durfte – unabhängig von der jeweiligen persönlichen Betroffenheit – ist damit endlich von Tisch, künftig werden alle Beschwerden gezählt”, so Martin Mosel von der BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW), die sich hilfesuchend an den Datenschutzbeauftragten Herrn Prof. Caspar und sein Team gewandt hatten.
Am Dienstag hatte die Behörde für Umwelt und Energie entschieden, dass zukünftig keine Einteilung der Beschwerden mehr erfolgt, insbesondere keine Aussagen zu Dauerbeschwerdeführern gemacht werden. Eine weitere Speicherung wird sofort abgestellt. Die Differenzierung nach Einzel- und Dauerbeschwerden wird künftig nicht mehr vorgenommen. “Diese Entscheidung wird bundesweit Beachtung finden und insbesondere in Hamburg erhebliche Auswirkungen haben. Vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurde endlich ein Stück Würde zurück gegeben. Den Flugverkehr am innerstädtischen Großflughafen in Hamburg Fuhlsbüttel wird die geänderte Regelung nachhaltig beeinflussen”, ist sich Mosel sicher. Auch an anderen Flughafenstandorten gibt es vergleichbare Regelungen zur Zählweise von Fluglärmbeschwerden. Diese stehen nun auf dem Prüfstand.
Pressemitteilung BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein