Großteil der nächtlich verspäteten Starts und Landungen sind unzulässig!
Gänzlich unbeeindruckt vom politischen Aktionismus des Hamburger Senats setzt sich der Negativtrend zum alltäglichen Bruch der regulären Nachtruhe am Hamburger Verkehrsflughafen fort.
„Zum Monatsende September wird die Negativmarke von 1.000 Flugbewegungen nach 23 Uhr am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen überschritten werden“, ist sich Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW), sicher. Im vergangenen Jahr trat dieses Malusereignis erst Ende Dezember ein und in den Vorjahren gar nicht. „Ein weiterer Beleg dafür, dass alle bisherigen Bemühungen seitens der Verantwortungsträger in Politik und Verwaltung wirkungslos geblieben sind“, verdeutlicht Mosel. „Besonders dreist ist das Handeln, da acht von zehn Starts und Landungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit hätten gar nicht stattfinden dürfen, da sie vermeidbar waren. Hierzu zählen Umlaufverspätungen, Abfertigungsverzögerungen, Unpässlichkeiten der Flugzeugbesatzung, Ermüdungen an Verschleißteilen und weitere nichtige Gründe. Lediglich 15 % der nächtlichen Verspätungen sind tatsächlich unvermeidbar. Anzuerkennen sind Sicherheitsgründe ebenso wie unvorhersehbares Technikversagen, plötzliche Wetterwechsel sowie wilde Streiks“, erläutert Mosel den massiven Missstand, der seitens der Hamburger Luftfahrtbehörde (BWVI) jedoch stillschweigend geduldet wird. „Liegt dies daran, dass die Stadt Hamburg die Mehrheitseigentümerin an der kommerziellen Flughafenbetreibergesellschaft ist?“ fragt sich Mosel.
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Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)
>siehe auch aktuelle WUZ vom 26. September 2018
Gesetzesinitiative aktiver Fluglärmschutz: Hamburg ist jetzt in der Pflicht !
Am 21.09.2018 entscheidet das Plenum des Bundesrates über den Antrag der drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen für ein Gesetz zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (Bundesratsdrucksache 550/15). Die Vorsitzenden der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) haben alle Ministerpräsidenten angeschrieben und um Unterstützung für diese Bundesratsinitiative geworben.
Die Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) und der Arbeitskreis Luftverkehr des BUND Hamburg unterstützen die Forderungen der ADF und der Bundesvereinigung (BVF) in ihrem Bemühen den dringenden gesetzlichen Reformbedarf für die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm voranzubringen.
Martin Mosel, Sprecher der BAW sowie des Arbeitskreises Luftverkehr beim BUND Hamburg: „Der Hamburger Senat hat sich in seinem 10-Punkt-Plan von 2014, dem 16-Punkte-Plan von 2015 und nun aktuell im 21-Punkte-Plan von 2018 verpflichtet, sich auf Bundesebene für einen stärkeren Fluglärmschutz einzusetzen. Wir hier in Hamburg erwarten jetzt, insbesondere vor dem Hintergrund der massiven Belastungssteigerungen im Luftverkehr, dass der Senat wenigstens an dieser Stelle nun endlich die Umsetzung der sich selbst gesteckten Ziele voranbringt und dieser Gesetzesinitiative zum aktiven Lärmschutz im Bundesrat zustimmt. Wenn der Senat noch glaubwürdig und verlässlich beim Fluglärmschutz auftreten will, dann ist diese Zustimmung unumgänglich.”
Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW – 21.9.)