Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Öffentlichkeitsbeteiligung ist gestartet
Mit Beschluss zur Vierten Stufe des Lärmaktionsplanes (LAP) hat der Senat die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, bis einschließlich Sonntag, 29. September 2024, hierzu Stellung zu nehmen. Ein endgültiger Beschluss der Lärmaktionsplanung durch den Senat soll bis Ende 2024 erfolgen.

 

In Hamburg sind 184.500 Menschen am Tage durch Straßenverkehr Lautstärken von über 65 dB ausgesetzt. Nachts sind es sogar 215.000 Menschen, die von Lautstärken über 55 dB betroffen sind. Aufgrund der großen Anzahl der lauten Streckenabschnitte konzentriert sich die Lärmaktionsplanung in Hamburg auf besonders lärmbelastete Straßenabschnitte unter Berücksichtigung der Betroffenenzahlen. Die in der Vierten Stufe des LAP definierten Straßenabschnitte sind in der Regel hoch ausgelastete, zum Teil mehrspurige Straßenabschnitte des Hauptverkehrsstraßennetzes, die auch Teil des Busliniennetzes sind.

Maßnahmenschwerpunkte des neuen Lärmaktionsplans

In einer Großstadt wie Hamburg gibt es zwangsläufig ein hohes Mobilitätsaufkommen, auch wenn der motorisierte Individualverkehr zurück geht und sich der Modal Split zugunsten des Umweltverbundes bis 2030 weiter verändern wird. Die festgesetzten Maßnahmen bedurften einer intensiven behördenübergreifenden Abstimmung, da effektive Verkehrslärmschutzmaßnahmen erhebliche Einschränkungen des motorisierten Verkehrs erfordern.

Einführung von Tempo 30 nachts

Die Einführung von Tempo 30 nachts stellt die Maßnahme mit dem höchsten Minderungspotenzial von 3 dB(A) dar, was von der Wirkung der Halbierung der Verkehrsstärken entspricht.

Alle in der Fortschreibung aufgeführten Straßenabschnitte sind in der Regel hoch ausgelastete, zum Teil mehrspurige Straßenabschnitte des Hauptverkehrsstraßennetzes, die auch Teil des Busliniennetzes sind.

Ergänzung vorhandener leiser Bereiche

Ein weiteres wichtiges Ziel der Lärmaktionsplanung für Hamburg war die Ausweisung von Bereichen, in denen Erholungssuchende möglichst frei von Lärmbelästigungen „zur Ruhe kommen“ können. Dafür wurden bereits 15 Ruhige Gebiete mit einer Mindestgröße von 50 ha und 29 Ruheinseln festgesetzt. Diese kleineren in der Regel innerstädtische Gebiete konnten um zwei weitere Gebiete ergänzt werden. Diese erfüllen zwar nicht die strengen Anforderungen Ruhiger Gebiete, werden aber mit der Aufnahme in den Lärmaktionsplan in ihrer Bedeutung gestärkt.

Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms

Mit der Umsetzung des 21-Punkte-Plans, der restriktiven Handhabung der Verspätungsregelung und der Gewinnabschöpfung bei Verstößen gegen die Nachtflugregeln wurden zielführende Maßnahmen etabliert. Zudem förderte die Umweltbehörde über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus freiwillig passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden. Für das freiwillige Förderprogramm wurden circa 1,3 Millionen Euro ausgegeben. Das Programm ist planmäßig 2022 ausgelaufen.

Hintergrundinformationen

Die Aufstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen (LAP) erfolgt auf der Rechtsgrundlage der europäischen Umgebungslärm-Richtlinie sowie der Vorgaben aus dem nationalen Bundesimmissionsschutzrecht. Der Aufstellung eines LAPs gehen die Berechnung der Lärmbelastung und deren kartographische Darstellung, die sogenannte Lärmkartierung, vorweg. Diese Rechtsgrundlagen enthalten keine Grenzwerte. Die zuständigen Behörden legen die Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit fest. Die bereits 2013 in Hamburg festgelegten Auslöseschwellen mit 65 dB(A) für den LDEN (gewichteter 24 Stundenwert) und mit 55 dB(A) für den LNight (Nachtwert) unter Einbeziehung einer Betroffenenanzahl werden auch in der aktuellen Fortschreibung weiterverfolgt.

Die Öffentlichkeit kann online unter https://beteiligung.hamburg/laermaktionsplan bis einschließlich Sonntag, 29. September 2024, Stellung zu dem fortgeschriebenen Lärmaktionsplan nehmen oder wochentags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr vor Ort Einsicht nehmen bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg.

Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)


Fortschreibung des Lärmaktionsplans: weiter mit Tempo 30 und zwei neue Ruheinseln
Mit heutigem Beschluss des Senats zur Vierten Stufe des Lärmaktionsplanes (LAP) wird die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, in der Zeit vom 2. September bis 29. September 2024 hierzu Stellung zu nehmen. Ein endgültiger Beschluss der Lärmaktionsplanung durch den Senat soll bis Ende 2024 erfolgen.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „In Hamburg gibt es Lärmprobleme, die wir nicht überhören können und dürfen und deren Hauptverursacher der Kfz-Verkehr ist. Insbesondere sind in Hamburg nachts zu viele Menschen durch den Straßenverkehr von Lautstärken über 55 dB betroffen. Nach Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung ist bei diesen Belastungen ein ungestörter Schlaf nicht mehr möglich, und das geht durchaus mit einer Gefährdung der Gesundheit einher. Derartige Überschreitungen verpflichten uns zum Handeln, und das wollen wir mit dem Lärmaktionsplan tun. Ich freue mich, dass wir mit der Fortschreibung unseres Lärmaktionsplans an zahlreichen Stellen unserer Stadt deutliche Verbesserungen erzielen werden. Insbesondere die A7-Deckel in Stellingen und Schnelsen schaffen schon jetzt eine spürbare Verbesserung und in Bahrenfeld laufen die Arbeiten bereits. Zudem wird die Umsetzung von Tempo 30 nachts an weiteren 41 Straßenabschnitten mit 60 dB(A) vorangebracht. Außerdem sind zwei weitere Ruheinseln gekennzeichnet. Sie sind zwar keine Ruhigen Gebiete im Sinne der EG Richtlinie Umgebungslärm, aber auch kleinere Flächen werden von der Bevölkerung genutzt, um ‘Ruhe zu finden‘.“

Maßnahmenschwerpunkte des neuen Lärmaktionsplans

In einer Großstadt wie Hamburg gibt es zwangsläufig ein hohes Mobilitätsaufkommen, auch wenn der motorisierte Individualverkehr zurück geht und sich der Modal Split zugunsten des Umweltverbundes bis 2030 weiter verändern wird. Die festgesetzten Maßnahmen bedurften einer intensiven behördenübergreifenden Abstimmung, da effektive Verkehrslärmschutzmaßnahmen erhebliche Einschränkungen des motorisierten Verkehrs erfordern.

Einführung von Tempo 30 nachts

Die Einführung von Tempo 30 nachts stellt die Maßnahme mit dem höchsten Minderungspotenzial von 3 dB (A) dar, was von der Wirkung der Halbierung der Verkehrsstärken entspricht.

Alle genannten Straßenabschnitte sind in der Regel hoch ausgelastete, zum Teil mehrspurige Straßenabschnitte des Hauptverkehrsstraßennetzes, die auch Teil des Busliniennetzes sind.

Ergänzung vorhandener leiser Bereiche

Ein weiteres wichtiges Ziel der Lärmaktionsplanung für Hamburg war die Ausweisung von Bereichen, in denen Erholungssuchende möglichst frei von Lärmbelästigungen „zur Ruhe kommen“ können. Dafür wurden bereits 15 Ruhige Gebiete mit einer Mindestgröße von 50 ha und 29 Ruheinseln festgesetzt. Diese kleineren in der Regel innerstädtischen Gebiete konnten um zwei weitere Gebiete ergänzt werden. Diese erfüllen zwar nicht die strengen Anforderungen Ruhiger Gebiete, werden aber mit der Aufnahme in den Lärmaktionsplan in ihrer Bedeutung gestärkt.

Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms

Mit der Umsetzung des 21-Punkte-Plans, der restriktiven Handhabung der Verspätungsregelung und der Gewinnabschöpfung bei Verstößen gegen die Nachtflugregeln wurden zielführende Maßnahmen etabliert. Zudem förderte die Umweltbehörde über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus freiwillig passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden. Für das freiwillige Förderprogramm wurden circa 1,3 Millionen Euro ausgegeben. Das Programm ist planmäßig 2022 ausgelaufen.

Hintergrundinformationen

Die Aufstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen (LAP) erfolgt auf der Rechtsgrundlage der europäischen Umgebungslärm-Richtlinie sowie der Vorgaben aus dem nationalen Bundesimmissionsschutzrecht. Der Aufstellung eines LAPs gehen die Berechnung der Lärmbelastung und deren kartographische Darstellung, die sogenannte Lärmkartierung, vorweg. Diese Rechtsgrundlagen enthalten keine Grenzwerte. Die zuständigen Behörden legen die Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit fest. Die bereits 2013 in Hamburg festgelegten Auslöseschwellen mit 65 dB(A) für den LDEN (gewichteter 24 Stundenwert) und mit 55 dB(A) für den LNight (Nachtwert) unter Einbeziehung einer Betroffenenanzahl werden auch in der aktuellen Fortschreibung weiterverfolgt.

In Hamburg sind 184.500 Menschen am Tage durch Straßenverkehr Lautstärken von über 65 dB ausgesetzt. Nachts sind es sogar 215.000 Menschen, die von Lautstärken über 55 dB betroffen sind. Aufgrund der großen Anzahl der lauten Streckenabschnitte konzentriert sich die Lärmaktionsplanung in Hamburg auf besonders lärmbelastete Straßenabschnitte unter Berücksichtigung der Betroffenenzahlen. Diese 41 in der Kategorie I identifizierten und 70 in der Kategorie II als geeignet festgestellten Straßenabschnitte sind in der Regel hoch ausgelastete, zum Teil mehrspurige Straßenabschnitte des Hauptverkehrsstraßennetzes, die auch Teil des Busliniennetzes sind.

Durch Flugverkehr liegen die Betroffenenzahlen bei 2.100 EW bzw. 1.500 EW, die mit einer Lärmbelastung von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A) belastet sind.

Die Öffentlichkeit kann online unter https://beteiligung.hamburg/laermaktionsplan vom 2. September bis 29. September Stellung zu dem fortgeschriebenen Lärmaktionsplan nehmen oder vor Ort Einsicht nehmen bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg.

BUKEA 2024-08-20 Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) (20.8.)


Lärmaktionsplan geht in die Beteiligungsphase
Sparr: „Die Menschen haben ein Recht auf weniger Lärm und mehr Ruhe“

Heute hat der Senat mit der vierten Stufe des Lärmaktionsplans die Phase der öffentlichen Beteiligung gestartet. Die Grüne Fraktion ruft zu diesem Anlass zur breiten Mitwirkung auf: Die Rückmeldungen und Impulse von Hamburger*innen und Verbänden sind von hoher Bedeutung, um langfristige sinnvolle Maßnahmen vor Ort auf den Weg zu bringen.  Aus grüner Perspektive spielt vor allem die Reduzierung des Straßenlärms eine große Rolle, etwa durch mehr Tempo 30. Vom 2. bis 29. September können interessierte Bürger*innen und Verbände die Gelegenheit nutzen und auf https://beteiligung.hamburg/laermaktionsplan zum fortgeschriebenen Lärmaktionsplan Stellung nehmen.

Dazu Ulrike Sparr, Sprecherin für Umwelt und Natur der Grünen Fraktion Hamburg: „Dauerhafter Lärm ist nicht nur lästig, er sorgt vor allem für massiven Stress und gesundheitliche Probleme. Das ist auch in Hamburg ein Problem: Laut aktueller Lärmkartierung sind 460.000 Menschen in unserer Stadt von einem gesundheitsschädlichen Umgebungslärmpegel von 60 dB(A) betroffen. Haupttreiber ist dabei der Straßenlärm, schließlich verfügen nicht alle betroffenen Gebäude über einen passiven Lärmschutz. In einer Umfrage der BUKEA gaben 84 Prozent der Befragten an, dass sie ihr Wohnumfeld immer noch als zu laut wahrnehmen. Es ist daher gut, dass der Lärmaktionsplan nun in die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eintritt. Der aktuelle Entwurf ist ein Kompromiss, in den die verschiedenen Sichtweisen der Behörden eingeflossen sind. Wir setzen nun vor allem auf die Rückmeldungen und Stellungnahmen von Bürger*innen und Verbänden, um den Plan fortzuentwickeln. Bis zum 29. September haben sie die Möglichkeit, wertvolle Impulse zu geben. Dabei geht es vor allem auch um den Straßenlärm. Mehr Tempo 30 macht nicht nur den Verkehr sicherer, sondern sorgt auch für mehr Ruhe – und darauf haben die Menschen, die an zu lauten Straßen wohnen, ein Recht.“

Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion

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