Freier Zugriff auf Daten via Twitter unterbunden

Wie dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit heute aus den Medien bekannt wurde, wurden im Laufe des Dezembers 2018 umfangreiche Daten von Personen aus dem politischen und künstlerischen Bereich Deutschlands rechtswidrig im Internet veröffentlicht. Als Verbreitungsplattform diente den unbekannten Tätern das soziale Netzwerk Twitter. Seit dem Morgen ist der HmbBfDI dabei, den öffentlichen Zugang der Daten über die im nationalen Zuständigkeitsbereich liegende Plattform Twitter zu stoppen.

 

Dabei steht die Behörde in Kontakt mit den Kollegen der irischen Datenschutzbehörde, die in diesem Fall europaweit federführend ist.

Obwohl der HmbBfDI seit heute Morgen auf Antwort wartet, ist es nicht gelungen, eine Rückmeldung von Twitter zu erhalten. Auch in Hamburg, der deutschen Hauptniederlassung, ist kein zuständiger Ansprechpartner erreichbar. Allerdings wurde der für die Veröffentlichung genutzte Account bereits vom Netz genommen. Jetzt geht es darum, mittels einer Anordnung, die direkt an Twitter in Irland gerichtet ist, rechtsverbindlich die Sperrung der Links, die auf andere Plattformen verweisen, auf denen die tatsächlichen Daten liegen, zu fordern. Denn auf den ursprünglichen Plattformen sind diese noch nach wie vor frei im Netz zugänglich. Der HmbBfDI hat Twitter eine entsprechende Liste mit Shortlinks zugesandt, die gelöscht werden sollen.

Der Umfang der veröffentlichten Daten ist immens. Auch wenn keine für die öffentliche Sicherheit relevanten Informationen betroffen sein sollten, ist der Schaden, der mit der Veröffentlichung persönlicher Informationen für den einzelnen Betroffenen entstehen kann, gleichwohl erheblich. Daten, die einmal in das Netz gestellt wurden, lassen sich dort kaum mehr beseitigen. Die Nutzung von unterschiedlichen Plattformen, die freie Zugänglichkeit und die Kopierbarkeit erschweren dies.

Hierzu Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: “Obwohl wir aktuell alle uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft haben, können wir nicht verhindern, dass diese Daten weiter öffentlich im Netz stehen. Auch wenn es keinen absoluten Schutz geben kann, gilt es, künftig Strategien zu entwickeln, die präventive Wirkung entfalten. Der Fall zeigt zudem, dass der Kommunikationsfluss verbessert werden muss. Das gilt gegenüber Plattformen wie Twitter, aber auch in der Behördenkooperation. Wenn bei den Bundesbehörden bereits gestern der Vorfall bekannt war, wäre es angebracht gewesen, die Datenschutzbehörden einzubeziehen und hiervon zeitig in Kenntnis zu setzen. Gerade wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass Accounts auf Plattformen gesperrt werden, um den Zugriff auf die personenbezogenen Daten zu erschweren, haben die Aufsichtsbehörden im Bereich des Datenschutzes die Instrumente, um dies – zumindest bei bekannten Plattformen wie Twitter – durchzusetzen. Der Schutz der Rechte Betroffener darf nicht davon abhängig sein, dass Datenschutzbehörden die massive Verletzung von Rechten und Freiheiten Betroffener aus den Medien erfahren.“

Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten

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